Austritt: Im Opus Dei ist jeder frei, es wieder zu verlassen

Wenn ein Mitglied des Opus Dei der festen Ansicht ist, seine freiwillig übernommenen Verpflichtungen nicht weiter erfüllen zu können, kann es seinen Austritt beantragen, dem das Werk in jedem Fall zustimmt.

Zunächst zu der freiwillig eingegangenen Bindung an das Opus Dei: Sie kommt durch eine Vereinbarung mit dem Werk zustande. Der Betreffende verspricht, dass er versuchen wolle, gemäß dem Geist des Opus Dei als kohärenter Christ zu leben, indem er sein gewöhnliches Leben an der Lebensweise Jesu auf Erden ausrichtet. Die Prälatur Opus Dei verpflichtet sich ihrerseits, ihm eine Ausbildung und geistliche Hilfen zukommen zu lassen, die diesem Ziel entsprechen.

Um diese Bindung einzugehen, muss derjenige mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch dann gilt sie jeweils nur für ein Jahr. Frühestens nach fünf Jahren kann eine Bindung auf Lebenszeit folgen. Der Betreffende muss also mindestens 23 Jahre alt sein.

Wenn sich jemand mit dem Gedanken trägt, das Opus Dei zu verlassen, wird man ihm raten, dies in der Gegenwart Gottes zu bedenken und zu entscheiden. Das ist nur vernünftig, denn schließlich war er in der Überzeugung zum Opus Dei gekommen, dass Gott ihn auf diesen Weg gerufen habe. Allerdings verbleibt niemand gegen seinen Willen im Werk: Dem entsprechenden Antrag stimmt die Prälatur in jedem Fall zu, auch wenn man ihr endgültig beigetreten war.

Wenn jemand das Opus Dei verlassen hat, kann er weiterhin mit der Zuneigung und dem Gebet der Mitglieder des Werkes rechnen sowie je nach Wunsch auf geistliche Hilfe für sein weiteres christliches Leben.