Die Verfahrensordnung verfolgt den Zweck, eine Aufarbeitung geschehenen Unrechts und eine Wiederversöhnung zu ermöglichen und zu begünstigen. Sie bestimmt aktuell Folgendes:
1) Die Hinweise werden in dem Land behandelt, wo sich die angezeigten Ereignisse zugetragen haben.
2) Wo es angebracht schien, hat der Regionalvikar Kommissionen («Clearingstellen») errichtet, die für die angezeigten Fälle zuständig sind.
3) Hinweise sind per E-Mail zu richten an das Büro des Regionalvikars in Deutschland: clearing.de@opusdei.org.