70 Jahre Grundgesetz - vom Gedenktag zum Denktag

Ein Verfassungs-Provisorium hat sich bewährt - und wird dankbar in diesen Tagen gefeiert.

Foto: L'Osservatore Romano

Dankbar erinnern in diesen Tagen viele des vor 70 Jahren unterzeichneten Grundgesetzes. Es wurde nicht nur ein weiteres Gesetz verkündet, sondern eine Verfassung. Sie hat besonders in Form der Grundrechte Ausstrahlung in die gesamte Rechtsordnung, damit in unseren Alltag. Ausgangspunkt ist mit Art. 1 die Menschenwürde: Jedem Menschen kommt als solchem Würde zu, von der Zeugung bis zur Bahre, nicht relativierbar, Frau wie Mann, unabhängig von allen Leistungen, dem Behinderten wie dem Leistungssportler oder Intellektuellen.

Nur als Provisorium gedacht, hat sich das Grundgesetz insgesamt bewährt. Es hat sich als flexibel genug erwiesen, mit gelegentlichen Änderungen auf neue Situationen reagieren zu können und dabei doch die Substanz zu bewahren. Was macht diese Substanz aus? In seiner denkwürdigen Rede am 22. September 2011 im Deutschen Bundestag hat Papst Benedikt XVI. über die Grundlagen des Rechts und einer guten Rechtsordnung nachgedacht: "Von der Überzeugung eines Schöpfergottes her ist die Idee der Menschenrechte, die Idee der Gleichheit aller Menschen vor dem Recht, die Erkenntnis der Unantastbarkeit der Menschenwürde in jedem einzelnen Menschen und das Wissen um die Verantwortung der Menschen für ihr Handeln entwickelt worden." Der Rechtspositivismus hat seine Bedeutung, aber auch klare Grenzen. Nicht alle (Rechts-)Fragen können mit Mehrheiten entschieden werden ... Wie stehen Natur und Vernunft zueinander?

Wenn Sie den Gedenktag zum Denktag machen möchten, finden Sie hier einen Link, um diese Rede noch einmal zu hören und so über sie neu nachzudenken zu können: