13. Gemeinschaft der Heiligen und Vergebung der Sünden

Die Kirche ist Gemeinschaft der Heiligen: Gemeinschaft aller, die die Gnade der Wiedergeburt im Heiligen Geist empfangen haben und so Kinder Gottes und Brüder und Schwestern Jesu Christi sind.

    1. Die Gemeinschaft der Heiligen

      Die Kirche ist communio sanctorum : Gemeinschaft der Heiligen, das heißt Gemeinschaft all jener, die die Gnade der Wiedergeburt im Heiligen Geist empfangen haben, deshalb – vereint mit Christus – Kinder Gottes geworden sind und „Heilige“ genannt werden. Einige wandeln noch auf Erden, andere sind gestorben und werden geläutert, auch mit Hilfe unserer Fürbitten. Andere schließlich genießen bereits die Schau Gottes und legen für uns Fürbitte ein. „Gemeinschaft der Heiligen“ besagt auch, dass allen Christen heilige Güter gemeinsam sind, deren Mitte die Eucharistie bildet und zu denen die übrigen Sakramente gehören, die auf die Eucharistie hingeordnet sind, sowie andere Gaben und Charismen (vgl. KKK, 950).

      Aufgrund der Gemeinschaft der Heiligen werden wir durch die Verdienste Christi und aller Heiligen, die uns vorangegangen sind, in der Sendung unterstützt, die der Herr uns in der Kirche übertragen hat. Die Heiligen im Himmel sind nicht unbeteiligte eobachter des Lebens der Kirche auf Erden, sondern sie stärken und ermutigen uns mit ihrer Fürbitte vor Gottes Thron und warten sehnsüchtig auf die Vollendung der Gemeinschaft der Heiligen, die sich mit dem zweiten Kommen des Herrn beim Jüngsten Gericht und der Auferstehung des Fleisches ereignen wird. Vom konkreten Leben der pilgernden Kirche und eines jeden ihrer Glieder, von der Treue jedes Getauften also, hängt die Verwirklichung der Sendung der Kirche ab, die Läuterung vieler Seelen und die Bekehrung anderer Menschen [ 1].

      Die Gemeinschaft der Heiligen ist auf Erden organisch strukturiert, weil Christus und der Heilige Geist die Kirche zum Ur-Sakrament des Heils gemacht haben und machen, also zum Werkzeug und Zeichen, durch das Gott der Menschheit das Heil anbietet. Auf ihrem irdischen Pilgerweg ist die Kirche auch sichtbar gebaut als Gemeinschaft von Teilkirchen, die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind und von ihrem je eigenen Bischof geleitet werden. In den Teilkirchen besteht eine besondere Gemeinschaft unter den Gläubigen. Sie haben ihre eigenen Patrone, ihren Gründer und ihre wichtigsten Heiligen. Eine solche Gemeinschaft besteht analog auch in anderen kirchlichen Gebilden.

      Im Heiligen Geist besteht außerdem auch eine gewisse Gemeinschaft der Gebete und anderer geistlicher Güter mit den Christen, die nicht der katholischen Kirche angehören [ 2].

      Die Kirche ist Gemeinschaft und Gesellschaft. Die Gläubigen: Hierarchie, Laien und geweihtes Leben

      Die Kirche auf Erden ist sowohl Gemeinschaft als auch vom Heiligen Geist durch das Wort Gottes, die Sakramente und die Charismen strukturierte Gesellschaft. Ihre Struktur darf nicht von ihrem Sein als communio getrennt werden, sie darf es nicht ersticken oder verdrängen, als würde sie sich nach einer Anfangsperiode „charismatischer“ Begeisterung nun selbst erhalten und regieren. Die Sakramente, die die Kirche aufbauen, geben ihr auch ihre Ordnung und machen sie so auf Erden zum universalen Sakrament des Heils. Die Gläubigen haben konkret durch die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Priesterweihe in je verschiedener Weise Anteil an der priesterlichen Sendung Christi und damit an seinem Priestertum [ 3]. Auf dem Wirken des Heiligen Geistes in den Sakramenten und in den Charismen beruhen die drei großen Stände, die historisch in der Kirche gegeben sind: die gläubigen Laien, die geistlichen Amtsträger (die das Weihesakrament empfangen haben und die Hierarchie der Kirche bilden) und die Ordensleute (vgl. KKKK, 178). Sie alle sind Gläubige, denn sie sind „durch die Taufe Christus eingegliedert und zum Volk Gottes gemacht worden. Da sie gemäß ihrer eigenen Stellung am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi teilhaben, sind sie zur Ausübung der Sendung berufen, die Gott der Kirche anvertraut hat. Unter ihnen besteht eine wahre Gleichheit in ihrer Würde als Kinder Gottes“ (KKKK, 177).

      Christus hat die kirchliche Hierarchie gestiftet, damit sie ihn für alle Gläubigen gegenwärtig setzt durch die Sakramente und durch die Verkündigung des Wortes Gottes kraft des von ihm empfangenen Auftrags. Die Glieder der Hierarchie haben außerdem die Sendung, das Volk Gottes zu leiten (vgl. Mt 28,18-20). Die Hierarchie wird von den geweihten Amtsträgern, also den Bischöfen, Priestern und Diakonen gebildet. Das Amt in der Kirche besitzt eine kollegiale Dimension, das heißt, die Einheit der Glieder der Hierarchie steht im Dienst der communio aller Gläubigen. Jeder Bischof versieht sein Amt als Mitglied des Bischofskollegiums – das dem Apostelkollegium nachfolgt – und in Einheit mit dessen Haupt, dem Papst, indem er mit diesem und den übrigen Bischöfen an der Sorge für die gesamte Kirche teilnimmt. Wenn ihm eine Teilkirche anvertraut wurde, leitet er diese darüber hinaus im Namen Christi mit der empfangenen Autorität aufgrund eigener, ordentlicher und unmittelbarer Rechtsvollmacht, in Gemeinschaft mit der ganzen Kirche und unter der Leitung des Heiligen Vaters. Das bischöfliche Amt besitzt auch personalen Charakter, denn jeder Bischof ist verantwortlich vor Christus, der ihn persönlich berufen und ihm mit der Fülle des Weihesakraments seine Sendung übertragen hat (vgl. KKKK, 181).

      Der Papst ist der Bischof von Rom und Nachfolger des heiligen Petrus. Er ist das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit der Kirche. Er ist Stellvertreter Christi, Haupt des Bischofskollegiums und Hirt der Gesamtkirche, über die er kraft göttlicher Einsetzung die volle, höchste, unmittelbare und universale Leitungsgewalt besitzt. Auch das Bischofskollegium übt – in Gemeinschaft mit dem Papst und niemals ohne ihn – die höchste und volle Gewalt über die Kirche aus. Die Bischöfe haben die Sendung erhalten, als authentische Zeugen des apostolischen Glaubens zu lehren; durch Ausspendung der Gnade Christi im Dienst am Wort und an den Sakramenten, insbesondere der Eucharistie, zu heiligen; und das Volk Gottes auf Erden zu leiten (vgl. KKKK, 182, 184, 186f).

      Der Herr hat zugesichert, dass seine Kirche immerfort im Glauben beharren wird (vgl. Mt 16,19), und er bürgt dafür mit seiner Gegenwart in der Kraft des Heiligen Geistes. Diese Eigenschaft besitzt die Kirche in ihrer Gesamtheit (nicht ihre einzelnen Glieder). Folglich können die Gläubigen in ihrer Gesamtheit nicht irren, wenn sie, vom lebendigen Lehramt angeleitet, unter dem Einfluss des Heiligen Geistes, der die einen wie die anderen führt, dem Glauben treu anhangen. Der Beistand des Heiligen Geistes, der garantiert, dass die Kirche als ganze im Glauben nicht irrt, ist auch dem Lehramt verliehen, damit es das Wort Gottes getreu und unverfälscht lehrt. In einigen besonderen Fällen hat dieser Beistand zufolge, dass lehramtliche Äußerungen irrtumsfrei sind, weshalb man zu sagen pflegt, dass das Lehramt an jener Unfehlbarkeit teilhat, die der Herr seiner Kirche zugesichert hat. „Das Lehramt ist unfehlbar, wenn der Papst kraft seiner Autorität als oberster Hirte der Kirche oder das Bischofskollegium in Gemeinschaft mit dem Papst, vor allem auf einem Ökumenischen Konzil, eine Lehre über den Glauben oder die Sitten in einem endgültigen Akt verkünden. Das Lehramt ist auch unfehlbar, wenn der Papst und die Bischöfe in ihrem ordentlichen Lehramt übereinstimmend eine Lehre als endgültig vorlegen. Solchen Lehren muss jeder Gläubige im Glaubensgehorsam anhangen“ (KKKK, 185).

      Die Laien sind jene Gläubigen, deren Berufung es ist, „das Reich Gottes zu suchen, indem sie die zeitlichen Dinge Gott gemäß erleuchten und ordnen. So verwirklichen sie die Berufung zur Heiligkeit und zum Apostolat, die an alle Getauften ergeht“ (KKKK, 188) [ 4]. Da sie am Priestertum Christi Anteil haben, nehmen die Laien auch an seinem Priester-, Propheten- und Königsamt teil. Am Priesteramt Christi haben sie teil, indem sie ihr ganzes „Leben mit allen Tätigkeiten (…) als geistiges Opfer darbringen, vor allem in der Eucharistie“ (KKKK, 189). Am Prophetenamt nehmen sie teil, indem sie das Wort Christi im Glauben annehmen und es der Welt durch das Zeugnis ihres Lebens und ihrer Worte verkünden (vgl. KKKK, 190). Am Königsamt Christi haben sie „Anteil, weil sie von ihm die Macht erhalten haben, durch die Selbstverleugnung und die Heiligkeit ihres Lebens in ihnen selbst und in der Welt die Sünde zu überwinden“ und „die weltlichen Tätigkeiten des Menschen und die Einrichtungen der Gesellschaft mit sittlichem Wert zu erfüllen“ (KKKK, 191).

      Sowohl aus den gläubigen Laien als auch aus der Hierarchie gehen Christen hervor, die sich durch ein Leben nach den evangelischen Räten der Keuschheit (im Zölibat oder in der Jungfräulichkeit), der Armut und des Gehorsams in besonderer Weise Gott weihen. Das gottgeweihte Leben ist ein von der Kirche anerkannter Lebensstand. Durch ihre Ganzhingabe an Christus und an die Brüder und Schwestern haben diese Gläubigen Anteil an der Sendung der Kirche, indem sie die Hoffnung auf das Himmelreich bezeugen (vgl. KKKK, 192 f) [ 5].

      2. Die Vergebung der Sünden

      Christus besaß die Macht, Sünden zu vergeben (vgl. Mk 2,6-12). Er übertrug sie seinen Jüngern, als er ihnen den Heiligen Geist gab, ihnen die „Schlüsselgewalt“ verlieh und sie aussandte, alle Menschen zu taufen und ihnen die Sünden zu vergeben: „Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert“ (Joh 20,22-23). In seiner ersten Ansprache nach dem Pfingstereignis mahnte der heilige Petrus die Juden zur Umkehr und schloss mit den Worten: „Jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung seiner Sünden; dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen“ (Apg 2,38).

      Die Kirche kennt zwei Wege der Sündenvergebung. Die Taufe ist das erste und wichtigste Sakrament, weil uns durch sie die Sünden vergeben werden. Zur Vergebung der nach der Taufe begangenen Sünden hat Christus das Bußsakrament eingesetzt, durch das der Getaufte mit Gott und der Kirche wieder versöhnt wird.

      Bei jeder Sündenvergebung wirken Christus und der Heilige Geist in der Kirche und durch die Kirche. Es gibt keine Verfehlung, die durch die Kirche nicht nachgelassen werden könnte, denn Gott kann und will immer vergeben, wenn der Mensch sich bekehrt und um Vergebung bittet (vgl. KKK, 982). Die Kirche ist Werkzeug der Heiligkeit und der Heiligung, ihr Wirken hat das Ziel, dass wir alle Christus näher kommen. Ein Christ kann durch seinen Kampf um ein heiligmäßiges Leben und durch sein Wort bewirken, dass andere Menschen sich Christus nähern und sich bekehren.

      Miguel de Salis Amaral

      Grundlegende Literatur:

      Katechismus der Katholischen Kirche [KKK], 976-987.

      Katechismus der Katholischen Kirche – Kompendium [KKKK], 200-201.


      1„Davon, dass du und ich so handeln wie Gott will, hängen viele große Dinge ab. Vergiss das nicht“ (hl. Josefmaria, Der Weg, 755).

      2Vgl. II. Vatikan. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 15.

      3Vgl. ebd. , 10.

      4Vgl. ebd. , 31.

      5„Es ist unsere Aufgabe als Christen, diese Herrschaft Christi mit unseren Worten und Werken kundzutun. Der Herr will die Seinen auf allen Wegen der Erde haben. Einige ruft Er in die Wüste, damit sie dem Trubel der Welt fernbleiben und so vor den anderen Menschen Zeugnis davon ablegen, daß es Gott gibt. Wieder anderen vertraut Er das priesterliche Amt an. Die Mehrzahl will Er mitten in der Welt und in den irdischen Dingen haben. Darum müssen diese Christen Christus überall hintragen, wo Menschen arbeiten: in die Fabriken, ins Labor, aufs Feld, in die Werkstatt, auf die belebten Straßen der Großstadt und auf einsame Bergpfade“ (Hl. Josefmaria, Christus begegnen, 105).