Loben, lernen und lehren

Logosgemäßer Gottesdienst: Der Internationale Priesterkreis befasst sich mit der Theologie der Liturgie

Die Tagespost - Katholische Zeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur, Ausgabe Nr. 101 vom 26. August 2010 www.die-tagespost.de

Bensberg (DT) „Im Umgang mit der Liturgie entscheidet sich das Geschick von Glaube und Kirche“: Dieses Zitat des Theologen Joseph Ratzingers über Kult und Ritus weist den Weg in die Richtung einer „Reform der Reform“. Als Papst Benedikt XVI. hat er in seinen Texten und Entscheidungen immer wieder deutlich gemacht, dass er in der Erneuerung der römischen Liturgie die Stellschraube für notwendige Kurskorrekturen in der Kirche sieht. 

Die Teilnehmer des 41. Treffen des „Internationalen Priesterkreises“ befassen sich in diesen Tagen in Bensberg mit dem logosgemäßen Gottesdienst und der Theologie der Liturgie.  

Die Selbstvergegenwärtigung des erhöhten Herrn

Dass christliches Gebet nur in der Gemeinschaft mit dem dreieinen Gott möglich ist, unterstrich der Freiburger Dogmatiker Helmut Hoping in seinem Eröffnungsvortrag. Der dreieine Gott werde in der Liturgie nicht kraft menschlicher Erinnerungsleistung präsent, sondern durch die Selbstver- gegenwärtigung des erhöhten Herrn in der Kraft des Heiligen Geistes. Die mit der Anrufung des Namens Gottes verbundene Erinnerung ist Hoping zufolge „mehr als ein menschliches Gedenken: Gott selbst ist es, der seiner Heilstaten gedenkt“. Darin drücke sich Gottes Treue zu sich und seinen durch Mose geoffenbarten Namen aus. In der Einheit von himmlischer und irdischer Liturgie, so Hoping, werde das Opfer des Lobes durch Christus vor den Vater getragen.  

Als theologisch unzureichend sei daher ein Gedächtnisbegriff zu bewerten, der die Selbstvergegenwärtigung des erhöhten Herrn und die Verbindung der Liturgie der christlichen Gemeinde mit der himmlischen Liturgie in der Herrlichkeit des dreieinen Gottes zu wenig beachte und den Akzent des liturgischen Geschehens auf die Vergangenheit lege. Das Beten zu Christus ziele immer auf die Verherrlichung des Vaters ab, doch seien die Schriften des Neuen Testamentes überall darauf bedacht, die Einbeziehung Christi in die göttliche Verehrung nicht in eine Anbetung zweier Götter umschlagen zu lassen. Das an Christus gerichtete Gebet sei theologisch nur legitim, wenn Christus nicht als „zweiter Gott“ angesprochen, sondern als wahre Ikone des Vaters aufgefasst wird. 

Kritisch äußerte sich Hoping zur theologischen Rede von selbstbewussten göttlichen Subjekten und einem Plural göttlicher Freiheiten. Beides widerspricht seiner Auffassung nach dem Glauben an ein einziges göttliches Wesen. Der dreieine Gott sei „keine theologische Idee, sondern bildet die Mitte des christlichen Glaubens“. Das hat Konsequenzen für das Gebet. 

Kriterien für den Dialog der Religionen

Bei der Diskussion kamen Kriterien für die Gestaltung des Dialogs mit den monotheistischen Religionen zur Sprache. Fazit: Christen, Juden und Muslime glauben nicht an denselben Gott. Die Vorsteltung von einem gemeinsamen Gebet der „abrahamitischen“ Religionen darf daher Skepsis wecken. Während sich Christen und Juden immerhin darauf verständigen können, dass der Gott Jesu Christi kein anderer als der Gott Israels ist, scheidet ein personenbezogenes Gebet wie es etwa die Psalmen darstellen mit Blick auf den Islam aus. Als Verlust bewertete Hoping die Streichung des Gebets „Suscipe, sancta Trinitas“ bei der Neugestaltung des Offertoriums im Zuge der nachkonziliaren Liturgiereform. Dieses Gebet hebe den dreieinen Gott als Adressaten des christlichen Gebets hervor. Eine noch größere Belastung für das Liturgieverständnis nach dem Zweiten Vaticanum stellt aus Sicht des Freiburger Dogmatikers die Zelebration zum Volk und die „ständige face-to-face-Beziehung“ zwischen Priester und Gläubigen dar. „Die veränderte Gebetsrichtung stellt an die ars celebrandi des Priesters viel höhere Anforderungen als die traditionelle“.

Das Grundgesetz liturgischen Betens

Dass die christliche Liturgie in der Spannung zwischen Theozentrik und Christozentrik steht, ist außer Frage. Den Glauben an den einen Gott verdunkelt sie allerdings nicht: Das Grundgesetz liturgischen Betens besteht, wie der Freiburger Dogmatiker es formulierte, darin, dass „die Gottesdienst feiernde Gemeinde am Beten Christi, ihrem wahren Hohenpriester beim Vater, teilnimmt“. Eine Verschränkung der Gegenwart Christi und seiner Kirche gebe es nur in der Kraft des Heiligen Geistes. Dass die Gemeinde nicht selten mehr auf ihre eigenen Kräfte baut als auf den Geist Gottes mag ein Grund für die rückläufigen Messbesuch sein. Viele liturgische Experimente der Gegenwart folgen eher dem Drang nach individueller Kreativität als dem Gedanken, dass die Liturgie selbst gebeteter Glaube der Gesamtkirche und als solcher eine Quelle der Theologie ist. 

Hochzeiten der Liturgie

Der Bamberger Patrologe Peter Bruns stellte fest, dass die letzten Jahrzehnte „nicht zu den Hochzeiten der Liturgie gerechnet werden dürfen“. Hochzeiten der Liturgie zeichnen sich dadurch aus, dass der altkirchliche Grundsatz „lex orandi – lex credendi“ gesteigerte Aufmerksamkeit findet. Als positive Beispiele hierfür zitierte Bruns die Liturgieenzyklika Mediator Dei von Pius XII., die Definition der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel und Studien der französischen Benediktinerabtei Solesmes im neunzehnten Jahrhundert, in deren Verlauf alte liturgische Bücher planvoll ausgewertet wurden. 

Für die Bekehrung der Heiden und um Gnade für Büßer beten

Am Beispiel der „Capitula Coelistini“, einer Schrift aus der semipelagianischen Kontroverse aus den dreißiger Jahren des fünften Jahrhunderts, veranschaulichte Bruns den Sinn des fürbittenden Gebets und zeigte wesentliche Unterschiede auf zu den „schönen Fürbitten, die wir heute in Heften ablesen“: Zum einen zeigte die alte Kirche mit den Fürbitten ihr Recht, für die Bekehrung der Heiden und um Gnade für Büßer und Taufbewerber zu beten, zum anderen beweist sie durch die Liturgie die Heilsnotwendigkeit der Gnade. Das Fürbittgebet der Kirche ist eine verpflichtende Glaubensnorm, weil es notwendig ist, um Gnade zu beten. 

Die Auseinandersetzung der Kirche mit den Arianern in Mailand führte dazu, dass die Kirchenlehrer Ambrosius (339–397) und Augustinus (354–430) den lehrhaften Charakter der Liturgie stärker hervorhoben. Bruns beschrieb Augustins Perspektive auf die Würde der Liturgie prägnant als eine „Autorität im Sinne der authentischen Tradition“. 

Die Tagung endet heute (26.8.) mit Beiträgen der Kölner Erzbischofs Joachim Kardinal Meisner zur ars celebrandi und der Wiener Theologin Marianne Schlosser zum Thema „Liturgie und Kontemplation“. 

Der „Internationale Priesterkreis“ geht auf die Initiative von Priestern des Opus Dei zurück. Das 41. Internationale Priestertreffen findet unter demselben Thema vom 5. bis 7. September 2010 im Haus St. Ulrich in Augsburg statt.

Infos unter www.ipt2010.de

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von Regina Einig