Was sind die Statuten ? Warum sind sie für die Prälatur so wichtig?

Fragen und Antworten zum Motu proprio „Ad charisma tuendum“ und dem außerordentlichen Generalkongress des Opus Dei.

Das Kirchenrecht, der Codex Iuris Canonici, sieht vor, dass der Heilige Stuhl im Moment der Gründung einer Personalprälatur entsprechende Statuten erlässt. Diese sind die Normen, mit denen die Zugehörigkeit zur Prälatur und der besondere pastorale Auftrag, der ihre Existenz rechtfertigt, festgelegt sind. Ferner enthalten sind die Bestimmungen ihrer Verfasstheit und Organe.

Sie sind daher zusammen mit dem Päpstlichen Dokument, das sie festlegt, die Grundlagen der Rechtsform einer Personalprälatur. Im Fall der Statuten der Prälatur Opus Dei ist neben der Definition der Sendung (Förderung der Heiligkeit inmitten der Welt) und der Erklärung ihres universellen Charakters auch die Beschreibung des Charismas enthalten – „nämlich die Gabe des Geistes, die vom heiligen Josefmaria Escrivá empfangen wurde“, wovon Papst Franziskus spricht – und die Mittel, mit denen die Gläubigen des Opus Dei ihre Sendung verwirklichen sollen. Die Statuten beschreiben die Organisation der Leitung der Prälatur. Vorgesehen sind dafür einige Vikare und Räte, die dem Prälaten direkt unterstützen. Die Statuten regeln, dass die Ausübung der Leitung nach zwei Leitlinien erfolgen muss, die der heilige Josefmaria ausdrücklich vorgesehen hat: die Kollegialität bei der Entscheidungsfindung und die wesentliche Beteiligung der Laien (Männer und Frauen).