Richtlinien zum Kinder- und Jugendschutz

Wir veröffentlichen an dieser Stelle die für das Opus Dei weltweit geltenden Leitlinien des Prälaten sowie die vom Regionalvikar in Kraft gesetzte Verfahrensordnung der Prälatur Opus Dei in der Schweiz. Letztere sind abgestimmt auf die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz [1] und auf das geltende staatliche Gesetz. Ebenso sind die Kontaktdaten der Ansprechpersonen aufgeführt, an die man sich in Fragen des Minderjährigen-schutzes wenden kann.

Inhalt:

Leitlinien des Prälaten

Verfahrensordnung für die Untersuchungen bei Anschuldigungen wegen sexuellen Übergriffs auf Minderjährige gegen Gläubige der Prälatur Opus Dei in der Schweiz

Informationen und Kontakt

Leitlinien des Prälaten

Am 22. Februar 2020 hat der Prälat des Opus Dei Leitlinien in Kraft gesetzt, die für die gesamte Prälatur verbindlich sind. Sie wenden die vom Papst erlassenen Normen in dieser Materie auf die pastorale Realität des Opus Dei an, insbesondere die Linee guida per la protezione dei minori e delle persone vulnerabili vom 26. März 2019 und das Motu proprio Vos estis lux mundi vom 7. Mai 2019.

Die in diesen Leitlinien enthaltenen Massnahmen und Verfahren wollen ein Umfeld schaffen, in dem die Rechte und Bedürfnisse von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen geachtet werden. In allen Aktivitäten, die im Rahmen des Apostolats der Prälatur stattfinden, soll auf diese Weise der Gefahr von Misshandlung und sexueller Ausbeutung vorgebeugt werden. Die Bestimmungen der Leitlinien betreffen somit alle Gläubigen des Opus Dei (Priester, Diakone und Laien), aber auch die sonstigen Personen, die auf die eine oder andere Weise an ihren apostolischen und christlichen Bildungsinitiativen mitwirken.

Die Jugendeinrichtungen, in denen das Opus Dei die Verantwortung für die christliche Bildung übernimmt, müssen ihre Mitarbeitenden auf ein Präventionskonzept verpflichten, das die Anforderungen der Leitlinien des Prälaten erfüllt.

Verfahrensordnung für die Behandlung von Beschwerden in der Region Schweiz

Am 6. Juli 2021 genehmigte der Regionalvikar des Opus Dei in der Schweiz eine überarbeitete Fassung der Verfahrensordnung zur Untersuchung von Beschwerden und anderen Informationen über den Missbrauch von Minderjährigen, der im Rahmen der Bildungsaktivitäten der Prälatur Opus Dei begangen worden sein soll. Dies erfolgte gemäss Artikel 27 der Leitlinien des Prälaten, den kirchlichen Normen und den staatlichen Gesetzen. Die neue Verfahrensordnung trat am 15. Juli 2021 in Kraft. Sie gilt wie die Leitlinien für alle Personen, die in einer unter der Autorität des Regionalvikars stehenden Bildungsaktivität engagiert sind und eines Übergriffs in Ausübung dieser Funktion bezichtigt wurden.

Die Verfahrensordnung regelt das kirchliche Vorgehen - im Fall von angeschuldigten Klerikern - sowie die gesetzeskonforme Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden.

Gemäss den Bestimmungen der Verfahrensordnung wurde ein Fachgremium eingesetzt, das den Regionalvikar bei der Voruntersuchung von solchen Anschuldigungen zu beraten hat.

Informationen und Kontakt

Wer einen mutmasslichen Übergriff im Rahmen der Bildungsaktivitäten der Prälatur Opus Dei melden oder sonstige Auskünfte in Fragen des Kinder- und Jugendschutzes erhalten möchte, kann sich an die Ansprechperson wenden.

E-Mail: coord.ch@opusdei.org.

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[1] Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld. Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Höheren Ordensoberen in der Schweiz. Freiburg, März 2019 (4. Auflage).