24.(1) Die Krankensalbung

Für den Christen können und sollen Krankheit und Tod in Vereinigung mit Christus Mittel der Heiligung und der Erlösung sein. Dazu verhilft die Krankensalbung.

1. Die Krankensalbung, Sakrament der Rettung und der Heilung

Wesen dieses Sakramentes

Die Krankensalbung ist ein von Jesus Christus eingesetztes Sakrament. Es wird als solches angedeutet im Markusevangelium (vgl. Mk 6,13) und den Gläubigen empfohlen und verkündet durch den Apostel Jakobus: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Presbyter der Kirche zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben“ (Jak 5,14-15). Die lebendige Überlieferung der Kirche, die sich in den Texten des kirchlichen Lehramts widerspiegelt, hat in diesem Ritus, der besonders für die Stärkung der Kranken und ihre Reinigung von der Sünde und deren Folgen bestimmt ist, eines der sieben Sakramente der Kirche erkannt [ 1].

Sinn des Leidens, des Sterbens und der Vorbereitung auf einen guten Tod für einen Christen

Im Rituale der Krankensalbung wird der Sinn der Krankheit, des Leidens und des Todes im Licht des Heilswillens Gottes für den Menschen erklärt, insbesondere im Licht des heil-bringenden Wertes der Schmerzen, die Christus, das fleischgewordene Wort, im Mysterium seines Leidens und Todes und seiner Auferstehung auf sich nahm [ 2]. In ähnlicher Weise lehrt der Katechismus der Katholischen Kirche : „Durch sein Leiden und seinen Tod am Kreuz hat Christus dem Leiden einen neuen Sinn gegeben: es kann uns nun ihm gleichgestalten und uns mit seinem erlösenden Leiden vereinen“ (KKK, 1505). „Christus fordert seine Jünger auf, ihm nachzufolgen und ihr Kreuz auf sich zu nehmen (vgl. Mt 10,38). In seiner Nachfolge gewannen sie einen neuen Blick für die Krankheit und die Kranken“ (KKK, 1506).

Die Heilige Schrift weist darauf hin, dass Krankheit und Tod in enger Beziehung zur Sünde stehen [ 3]. Aber es wäre irrig, die Krankheit als Strafe für eigene Sünden anzusehen (vgl. Joh 9,3). Der Sinn unverschuldeten Leidens erschließt sich nur im Licht des Glaubens an die Güte und Weisheit Gottes, an seine liebende Vorsehung und in der Betrachtung des Mysteriums des Leidens und Todes und der Auferstehung Christi, durch das die Erlösung der Welt möglich wurde [ 4].

Christus hat uns einerseits den positiven Sinn des Schmerzes gelehrt, insofern dieser der Erlösung dient. Andererseits wollte er viele Kranke heilen und so seine Macht über Leiden und Krankheit zeigen, vor allem aber seine Vollmacht, Sünden zu vergeben (vgl. Mt 9,2-7). Nach seiner Auferstehung sandte er die Apostel aus: „In meinem Namen werden ... die Kranken, denen sie die Hände auflegen, ... gesund werden“ (Mk 16,17-18) (vgl. KKK, 1507) [ 5].

Für einen Christen können und sollen Krankheit und Tod Mittel sein, die ihm helfen, sich zu heiligen und mit Christus mitzuerlösen. Die Krankensalbung hilft, diese schmerzlichen Wirklichkeiten der menschlichen Existenz in christlichem Sinn zu durchleben: „In der Krankensalbung, wie die Letzte Ölung jetzt heißt, erfahren wir eine liebevolle Wegbereitung für eine Reise, die im Hause des Vaters endet“ [ 6].

2. Die Struktur des sakramentalen Zeichens und die Feier des Sakramentes

Gemäß dem Rituale der Krankensalbung ist die geeignete Materie dieses Sakraments Olivenöl oder ein anderes Pflanzenöl [ 7]. Das Öl muss eigens zu diesem Zweck vom Bischof oder von einem Priester, der die Vollmacht dazu besitzt, geweiht sein [ 8].

Die Salbung erfolgt, indem der Kranke auf der Stirn und auf den Händen mit diesem Öl gesalbt wird [ 9]. Die Formel, mit der nach dem Ritus der lateinischen Kirche das Sakrament der Krankensalbung gespendet wird, lautet: „ Per istam sanctam Unctionem et suam piissimam misericordiam adiuvet te Dominus gratia Spiritus Sancti. Amen. / Ut a peccatis liberatum te salvet atque propitius allevet. Amen.“ (Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes. Amen. / Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf. Amen.) [ 10].

Der Katechismus der Katholischen Kirche lehrt: „Es ist sehr passend, dass [die Krankensalbung] innerhalb der Eucharistiefeier, des Gedächtnisses des Pascha des Herrn, gefeiert wird. Falls die Umstände es nahelegen, kann der Krankensalbung das Bußsakrament vorausgehen und das Sakrament der Eucharistie folgen. Als Sakrament des Pascha Christi sollte die Eucharistie stets das letzte Sakrament auf der irdischen Pilgerschaft sein, die ‚Wegzehrung‘ für den ‚Übergang‘ in das ewige Leben“ (KKK, 1517).

3. Der Spender der Krankensalbung

Spender dieses Sakramentes kann nur ein Priester (Bischof oder Presbyter) sein [ 11]. Die Seelsorger haben die Pflicht, die Gläubigen über die heilsamen Wirkungen dieses Sakramentes zu unterrichten. Die Gläubigen (insbesondere die Familienangehörigen und Freunde) sollen die Kranken ermutigen, nach dem Priester zu rufen, um dieses Sakrament zu empfangen (vgl. KKK, 1516).

Die Gläubigen sollen bedenken, dass heutzutage die Tendenz besteht, Krankheit und Tod „auszublenden“. In den modernen Kliniken und Spitälern sterben die Schwerkranken häufig in Einsamkeit, obwohl sie in einer „Intensivpflegestation“ von anderen Menschen umgeben sind. Alle – besonders aber die Christen, die in medizinischen Einrichtungen arbeiten – sollen sich darum bemühen, dass den stationär behandelten Kranken nicht die Mittel vorenthalten werden, die sie in den Leiden des Leibes und der Seele trösten und aufrichten können; und eines dieser Mittel, abgesehen vom Bußsakrament und der eucharistischen Wegzehrung, ist das Sakrament der Krankensalbung.

4. Der Empfänger der Krankensalbung

Empfänger der Krankensalbung ist jede getaufte Person, die Vernunftgebrauch besitzt und sich aufgrund schwerer Erkrankung oder Altersschwäche in Todesgefahr befindet [ 12]. Verstorbenen darf die Krankensalbung nicht gespendet werden.

Damit das Sakrament fruchtbar empfangen wird, muss der Kranke mit Gott und der Kirche versöhnt worden sein oder zumindest das Verlangen nach dieser Versöhnung haben, das untrennbar mit der Reue über die eigenen Sünden und der Absicht verbunden ist, diese sobald wie möglich im Sakrament der Buße zu bekennen. Daher sieht die Kirche vor, dass vor der Krankensalbung dem Kranken das Sakrament der Buße und Versöhnung gespendet wird [ 13].

Der Empfänger muss wenigstens einschlussweise die Absicht haben, die Krankensalbung zu empfangen [ 14]. Mit anderen Worten, der Kranke muss das Verlangen haben (das er nicht widerrufen hat), wie ein Christ zu sterben, einschließlich der übernatürlichen Hilfen, die den Christen zugedacht sind.

Obwohl die Krankensalbung gespendet werden kann, wenn der Kranke das Bewusstsein verloren hat, soll man danach trachten, dass er sie mit klarer Erkenntnis empfängt, damit er sich besser auf die Gnade des Sakramentes vorbereiten kann. Sie darf denjenigen nicht gespendet werden, die unbußfertig in der Todsünde verharren (vgl. CIC, can. 1007).

Wenn ein Kranker, der die Salbung empfangen hat, wieder gesund wird, kann ihm, falls er wiederum schwer erkrankt, das Sakrament von neuem gespendet werden. Im Verlaufe ein und derselben Krankheit darf das Sakrament wiederholt werden, wenn der Zustand sich verschlimmert (vgl. CIC, can. 1004, 2).

Schließlich ist auch die folgende Anweisung der Kirche zu berücksichtigen: „Im Fall eines Zweifels darüber, ob der Kranke den Vernunftgebrauch erlangt hat, ob er gefährlich erkrankt ist oder ob der Tod schon eingetreten ist, ist dieses Sakrament zu spenden“ (CIC, can. 1005).

5. Die Notwendigkeit dieses Sakramentes

Der Empfang der Krankensalbung ist nicht necessitate medii zum Heil notwendig. Niemand darf aber gewollt auf dieses Sakrament verzichten, wenn sein Empfang möglich ist, denn dies würde bedeuten, eine wirksame Hilfe für das Heil gering zu schätzen. Einem Kranken diese Hilfe vorzuenthalten, kann schwere Sünde sein.

6. Die Wirkungen der Krankensalbung

Als wahres und eigentliches Sakrament des Neuen Bundes vermehrt die Krankensalbung dem Christgläubigen die heiligmachende Gnade; darüber hinaus hat die spezifische sakramentale Gnade der Krankensalbung folgende Wirkungen:

  • eine besonders innige Vereinigung des Kranken mit Christus in seinem heilbringenden Leiden, was zum eigenen Heil und zum Wohl der ganzen Kirche gereicht (vgl. KKK, 1521-1522; 1532);
  • Stärkung, Beruhigung und Ermutigung, so dass man die Beschwerden und Leiden der Krankheit oder der Gebrechlichkeit des Alters christlich zu ertragen vermag (vgl. KKK, 1520; 1532);
  • Heilung von den Rückständen der Sünde und Vergebung der lässlichen Sünden; und falls der Kranke Reue gezeigt hat, aber das Bußsakrament nicht mehr empfangen konnte, auch Vergebung der Todsünden (vgl. KKK, 1520);
  • Wiedererlangung der körperlichen Gesundheit, wenn dies im Willen Gottes liegt (vgl. Konzil von Florenz: DS 1325; KKK, 1520);
  • Vorbereitung auf den Übergang in das ewige Leben. In diesem Sinn lehrt der Katechismus: „Diese Gnade [die spezifische Gnade der Krankensalbung] ist eine Gabe des Heiligen Geistes, der das Vertrauen auf Gott und den Glauben an ihn erneuert und gegen die Versuchungen des bösen Feindes stärkt, gegen die Versuchung von Entmutigung und Todesangst [Vgl. Hebr 2, 15]“ (KKK, 1520).

Ángel García Ibáñez

Grundlegende Literatur

Katechismus der Katholischen Kirche [KKK], 1499-1532.

Empfohlene Literatur

Johannes Paul II., Apost. Schreiben Salvifici doloris , 11.2.1984.

P. Adnès, L’Onction des malades. Histoire et theólogie , FAC-éditions, Paris 1994, 86 S.

F. M. Arocena, Unción de enfermos , in C. Izquierdo (Hrsg.), Diccionario de Teología , Eunsa, Pamplona 2006, pp. 983-989.


1Vgl. DS 216; 1324-1325; 1695-1696; 1716-1717; KKK, 1511-1513.

2Vgl. Ordo Unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae , Praenotanda, 1-2.

3Vgl. Dtn 28,15; Dtn 28,21-22; Dtn28,27; Ps 38[37] ,2-12; Ps 39[38] ,9-12; Ps 107 [106],17; Weish 2,24; Röm 5,12; Röm 5,14-15.

4„Jesus lässt sich von den Kranken nicht nur berühren, sondern macht sich ihre Nöte zu eigen: ‚Er hat unsere Leiden auf sich genommen und unsere Krankheiten getragen‘ (Mt 8,17; vgl. Jes 53,4). Auf dem Kreuz nahm Christus die ganze Last des Bösen auf sich [vgl. Jes 53,4-6]. Er nahm ‚die Sünde der Welt‘ hinweg (Joh 1,29), von der Krankheit eine Folge ist“ (KKK, 1505).

5Der Schmerz als solcher bewirkt kein Heil, keine Erlösung. Nur eine mit Glauben, Hoffnung und Liebe zu Gott angenommene Krankheit, die in Vereinigung mit Christus getragen wird, reinigt und erlöst. Christus erlöst uns also nicht vom Leiden, sondern im Leiden, das zu Gebet bzw. zu einem „geistigen Opfer“ wird (vgl. Röm 12,1; 1 Petr 2,4-5), das wir Gott darbringen können in Einheit mit dem Erlösungsopfer Christi, das in jeder Eucharistiefeier vergegenwärtigt wird, damit wir daran Anteil erhalten.

Außerdem ist zu bedenken, dass „es durchaus im Plan der göttlichen Vorsehung liegt, dass der Mensch gegen jede Art von Krankheit entschieden ankämpft und sich gewissenhaft mit aller Sorgfalt um das hohe Gut der Gesundheit bemüht. Er soll ja in der Lage sein, seine Aufgaben in der menschlichen Gesellschaft und in der Kirche zu erfüllen, wenn er sich nur stets bereitfindet, das auszufüllen, was am Leiden Christi für das Heil der Welt noch aussteht, in der Erwartung der Befreiung, die der ganzen Schöpfung in der Herrlichkeit der Kinder Gottes geschenkt wird (vgl. Kol 1,24; Röm 8,19-21)“ ( Ordo Unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae , Praenotanda, 3).

6Hl. Josefmaria, Christus begegnen, 80.

7Vgl.Ordo Unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae, Praenotanda, 20; II. Vat. Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium , 73; Paul VI., Apostol. Konstitution Sacram Unctionem Infirmorum , 30.11.1972, AAS 65 (1973) 8.

8Vgl.Ordo Unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae, Praenotanda, 21. Im selben Abschnitt ist auch festgelegt, dass gemäß CIC, can. 999, im Notfall jeder Priester das Öl für die Krankensalbung weihen kann, aber nur im Verlauf der Sakramentenspendung selbst.

9Vgl.Ordo Unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae, Praenotanda, 23. Im Notfall genügt eine einzige Salbung auf der Stirn oder einer anderen geeigneten Stelle des Körpers (vgl. ebd.).

10Ordo Unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae, Praenotanda, 25; vgl. CIC, can. 847,1; KKK, 1513. Die Verteilung der Worte ist folgende: der erste Teil wird während der Salbung der Stirn gesprochen, der zweite Teil während der Salbung der Hände. Im Notfall, wenn nur eine Salbung durchführbar ist, spricht der Spender die ganze Formel in einem Zug (vgl. Ordo Unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae, Praenotanda, 23).

11Vgl. CIC, can. 1003,1. Weder ein Diakon noch ein Laie kann die Krankensalbung gültig spenden (vgl. Kongregation für die Glaubenslehre, Note bezüglich des Spenders des Sakraments der Krankensalbung, «Notitiae» 41 [2005] 479).

12Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium , 73; CIC, cann. 1004-1007; KKK, 1514. Daher ist die Kran­kensalbung nicht ein Sakrament für jeden Gläubigen, der das sogenannte „dritte Lebensalter“ erreicht hat (quasi ein „Sakrament für die Rentner“), sie ist aber auch nicht bloß ein Sakrament für die Todkranken. Im Fall eines chirurgischen Eingriffs kann die Krankensalbung gespendet werden, wenn die Erkrankung, deretwegen die Operation erfolgt, für den Kranken lebensbedrohend ist.

13Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium , 74.

14Diesbezüglich sagt der CIC: „Kranken, die wenigstens einschlussweise um dieses Sakrament gebeten haben, als sie noch bei Bewusstsein waren, ist es zu spenden“ (can. 1006).