18. Taufe und Firmung

Die Taufe schenkt dem Christen die Rechtfertigung. Die Firmung vervollständigt das Gnadengeschenk der Taufe durch die Gaben der christlichen Reife.

A. Die Taufe

1. Biblische Grundlagen und Einsetzung

Unter den zahlreichen Vorzeichen der Taufe im Alten Testament sind besonders zu nennen die Sintflut, der Durchzug durch das Rote Meer und die Beschneidung, weil sie im Neuen Testament ausdrücklich auf die Taufe bezogen werden (vgl. 1 Petr 3,20-21; 1 Kor 10,1; Kol 2,11-12). Bei Johannes dem Täufer ist der Wasserritus, wenngleich noch ohne Heilswirkung, mit lehrmäßiger Vorbereitung, Bekehrung und dem Wunsch nach Gnade verbunden – also mit Wesenselementen des künftigen Katechumenats.

Jesus wird zu Beginn seines öffentlichen Auftretens im Wasser des Jordan getauft (vgl. Mt 3,13-17), nicht aus Notwendigkeit, sondern aus Erlösersolidarität. Mit seiner Taufe wird das Wasser definitiv zum materiellen Element des sakramentalen Zeichens. Dabei öffnet sich der Himmel, der Geist schwebt in Gestalt einer Taube herab und die Stimme Gott Vaters bestätigt die Gottessohnschaft Christi. Es sind Ereignisse, die am Haupt der künftigen Kirche offenbaren, was später an den Gliedern sakramental vollzogen werden soll.

Bald danach findet das Gespräch mit Nikodemus statt, in dem Jesus bestätigt, dass zwischen Taufwasser und Heil ein pneumatologisches Band besteht. Daraus folgt die Notwendigkeit der Taufe: „Wer nicht aus dem Wasser und dem Geist geboren wird, kann nicht in das Reich Gottes eintreten“ (Joh 3,5).

Die Taufe erhält ihre Heilswirksamkeit aus dem Pascha-Mysterium. Jesus „hatte ja von seinem Leiden, das er in Jerusalem erdulden musste, als einer »Taufe« gesprochen, mit der er »getauft« werden müsse (Mk 10,38; vgl. Lk 12,50). Das Blut und das Wasser, die der durchbohrten Seite des gekreuzigten Jesus entflossen (vgl. Joh 19,34), sind Urbilder der Taufe und der Eucharistie, der Sakramente des neuen Lebens“ (KKK, 1225).

Vor seiner Himmelfahrt sagt der Herr zu den Aposteln: „Geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe“ (Mt 28,19-20). Dieser Befehl wird vom Pfingstfest an treu erfüllt und bezeichnet das Primärziel der Evangelisierung, das immer aktuell bleibt.

Diese Schrifttexte kommentierend sagt der hl. Thomas von Aquin, dass die Einsetzung der Taufe in mehreren Schritten erfolgte: in Bezug auf die Materie bei der Taufe Christi; ihre Notwendigkeit wurde Joh 3,5 ausgesprochen; ihr Gebrauch begann, als Jesus seine Jünger aussandte, um zu predigen und zu taufen; ihre Wirkung kommt aus seiner Passion; ihre Ausbreitung wurde Mt 28,19 befohlen [1].

2. Die Rechtfertigung und die Wirkungen der Taufe

Im Römerbrief (Röm 6,3-4) lesen wir: „Wisst ihr denn nicht, dass wir alle, die wir auf Christus Jesus getauft wurden, auf seinen Tod getauft worden sind? Wir wurden mit ihm begraben durch die Taufe auf den Tod; und wie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wir als neue Menschen leben“. Die Taufe, die den Erdenwandel Christi und sein Heilswirken im Getauften nachgestaltet, schenkt dem Christen die Rechtfertigung. Ähnliches lesen wir Kol 2,12: „Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt, durch den Glauben an die Kraft Gottes, der ihn von den Toten auferweckt hat“. Hier tritt der Glaube hinzu, durch den wir, abgesehen vom Ritus des Wassers, „Christus anziehen“, wie es Gal 3,26-27 heißt: „Ihr seid alle durch den Glauben Söhne Gottes in Christus Jesus. Denn ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus (als Gewand) angelegt“.

Die Rechtfertigung durch die Taufe hat konkrete Wirkungen in der Seele des Christen, die von der Theologie als „heilend“ bzw. „erhebend“ bezeichnet werden. Erstere beinhalten die Vergebung der Sünden, auf die Petrus in seiner ersten Predigt verweist: „Kehrt um und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung seiner Sünden; dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen“ (Apg 2,38). Die Vergebung betrifft die Erbsünde und – bei Erwachsenen – alle persönlichen Sünden. Desgleichen werden die ewige und alle zeitlichen Sündenstrafen nachgelassen. „Im Getauften verbleiben jedoch gewisse zeitliche Folgen der Sünde: Leiden, Krankheit, Tod, Gebre­chen, die mit dem Leben gegeben sind (wie etwa Charakterschwächen), sowie eine Neigung zur Sünde, die von der Tradition als Konkupiszenz (Begierlichkeit) oder, bildhaft, als ‚Herd der Sünde‘ (fomes peccati) bezeichnet wird“ (KKK, 1264).

Die erhebende Wirkung besteht in der Eingießung des Heiligen Geistes. In der Tat wurden wir „durch den einen Geist alle“ getauft (1 Kor 12,13). Da dieser kein anderer als der „Geist Christi“ ist (Röm 8,9), empfangen wir den „Geist der Kindschaft“ (Röm 8,15) als Söhne im Sohn. Gott verleiht dem Getauften die heiligmachende Gnade, die göttlichen und sittlichen Tugenden und die Gaben des Heiligen Geistes.

Zusammen mit dieser gnadenhaften Wirklichkeit versieht die Taufe „den Christen mit einem unauslöschlichen geistlichen Siegel [character], einem Zeichen, dass er Christus angehört. Dieses Zeichen wird durch keine Sünde ausgelöscht, selbst wenn die Sünde die Taufe daran hindert, Früchte des Heils zu tragen“ (KKK, 1272).

Da wir in einem einzigen Geist getauft wurden, so dass wir nur „einen einzigen Leib“ (1 Kor 12,13) bilden, ist die Eingliederung in Christus gleichzeitig Eingliederung in die Kirche. In ihr sind wir dauerhaft mit allen Christen verbunden, auch mit jenen, die nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen.

Außerdem sind die Getauften „ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde, damit ihr die großen Taten dessen verkündet, der euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen hat (1 Petr 2,9). Sie haben Anteil am gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen und sind »gehalten, den Glauben, den sie von Gott durch die Kirche empfangen haben, vor den Menschen zu bekennen« (LG 11) und sich an der apostolischen und missionarischen Tätigkeit des Gottesvolkes zu beteiligen“ (KKK, 1270).

3. Die Notwendigkeit der Taufe

Die neutestamentliche Katechese erklärt kategorisch von Christus, dass „uns Menschen kein anderer Name unter dem Himmel gegeben [ist], durch den wir gerettet werden sollen“ (Apg 4,12). Und da „in Christus getauft“ soviel bedeutet wie „Christus angezogen haben“ (Gal 3,27), müssen wir den Worten Jesu ihr ganzes Gewicht beimessen: „Wer glaubt und sich taufen lässt, wird gerettet; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden“ (Mk 16,16). Daher der Glaube der Kirche an die Heilsnotwendigkeit der Taufe.

Dieser Glaubenssatz ist im Sinn der wohlabgewogenen Formulierung des Lehramts zu verstehen: „Die Taufe ist für jene Menschen heilsnotwendig, denen das Evangelium verkündet worden ist und die Möglichkeit hatten, um dieses Sakrament zu bitten [vgl. Mk 16,16]. Die Kirche kennt kein anderes Mittel als die Taufe, um den Eintritt in die ewige Seligkeit sicherzustellen. Darum kommt sie willig dem vom Herrn erhaltenen Auftrag nach, allen, die getauft werden können, zur »Wiedergeburt aus Wasser und Geist« zu verhelfen. Gott hat das Heil an das Sakrament der Taufe gebunden, aber er selbst ist nicht an seine Sakramente gebunden“ (KKK, 1257).

Es gibt tatsächlich Situationen, in denen die Hauptwirkungen der Taufe ohne sakramentale Vermittlung erlangt werden können. Da aber kein sakramentales Zeichen vorliegt, gibt es keine Sicherheit, dass die Gnade geschenkt wurde. Was man in der kirchlichen Tradition als „Bluttaufe“ und „Begierdetaufe“ bezeichnet hat, ist nicht ein „Heilsvorgang“, sondern ein Komplex von Umständen, von denen es abhängt, dass man bei einem Menschen von Heil und Rechtfertigung sprechen kann. In diesem Sinn ist „die Kirche von jeher der festen Überzeugung, dass Menschen, die wegen des Glaubens den Tod erleiden, ohne vorher die Taufe empfangen zu haben, durch ihren Tod für und mit Christus getauft werden“ (KKK, 1258). In ähnlicher Weise lehrt die Kirche: „Jeder Mensch, der, ohne das Evangelium Christi und seine Kirche zu kennen, nach der Wahrheit sucht und den Willen Gottes tut, soweit er ihn kennt, kann gerettet werden. Man darf annehmen, dass solche Menschen ausdrücklich die Taufe gewünscht hätten, falls ihnen deren Notwendigkeit bewusst gewesen wäre“ (KKK, 1260).

Die Situationen von Bluttaufe und Begierdetaufe sind freilich auf Kinder, die ohne Taufe sterben, nicht anwendbar. Diese Kinder „kann die Kirche nur der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen, wie sie dies im entsprechenden Begräbnisritus tut“ (KKK, 1261). Der Glaube an die Barmherzigkeit Gottes, der will, dass alle Menschen gerettet werden (vgl. 1 Tim 2,4), berechtigt „uns zu der Hoffnung, dass es für die ohne Taufe gestorbenen Kinder einen Heilsweg gibt“ (KKK, 1261).

4. Die liturgische Feier

Die „Begrüßungsriten“ beabsichtigen, den Willen zum Empfang des Sakraments und zur Übernahme der Konsequenzen vonseiten der Taufkandidaten – oder ihrer Eltern – in gebührender Weise festzustellen. Es folgen Lesungen aus der Hl. Schrift, die das Mysterium der Taufe erhellen und in der Homilie erläutert werden. Danach wird die Fürbitte der Heiligen angerufen, in deren Gemeinschaft der Täufling aufgenommen wird; durch das Exorzismus-Gebet und die Salbung mit dem Katechume­nenöl wird Gottes Schutz gegen die Nachstellungen des Teufels ausgedrückt. Danach wird das Taufwasser gesegnet mit Gebeten voll katechetischen Inhalts, die der Verknüpfung von Wasser und Geist liturgischen Ausdruck verleihen. Durch das Bekenntnis des dreifaltigen Gottes und das Lossagen von Teufel und Sünde werden Glaube und Bekehrung in der Feier präsent.

Danach beginnt die eigentlich sakramentale Phase des Ritus: die Reinigung „im Wasser und durch das Wort“ (Eph 5,26). Die Abwaschung, die durch Übergießen oder Eintauchen erfolgt, muss so vollzogen werden, dass das Wasser über den Kopf rinnt, wodurch die sich vollziehende Reinigung der Seele ausgedrückt wird. Gültige Materie des Sakraments ist Wasser im Sinn des Allgemeinempfindens. Während der Spender dreimal Wasser über den Kopf des Täuflings gießt oder ihn dreimal untertaucht, spricht er: „N., ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“.

Die nachfolgenden Riten verdeutlichen und erläutern das vollzogene Mysterium. Der Täufling wird auf der Stirn gesalbt (außer wenn er unmittelbar darauf gefirmt wird) als Zeichen seiner Teilhabe am gemeinsamen Priestertum und als Ankündigung der künftigen Firmsalbung. Es wird ihm ein weißes Kleid überreicht zum Zeichen, dass er die Taufunschuld bewahren soll, und als Sinnbild des erhaltenen neuen Lebens. Die Taufkerze, die an der Osterkerze entzündet wird, bedeutet, dass Christus den Getauften erleuchtet hat; sie wird ihm übergeben als Zeichen, dass er als Kind des Lichtes leben soll. Der Effata-Ritus, der an Ohren und Mund des Täuflings vollzogen wird, zeigt an, dass der Getaufte ein Hörer und Verkünder des Wortes Gottes sein soll. Das abschließende Gebet des Vaterunser vor dem Altar – bei der Erwachsenentaufe innerhalb der Eucharistiefeier – bekundet die neue Verfasstheit als Sohn bzw. Tochter Gottes.

5. Spender und Empfänger der Taufe

Ordentliche Spender der Taufe sind der Bischof und der Priester, in der lateinischen Kirche auch der Diakon. Im Notfall kann jeder Mensch, sogar ein ungetaufter, die Taufe spenden, sofern er die Absicht hat, das zu tun, was die Kirche nach ihrem Glauben tut, wenn sie tauft.

Empfänger der Taufe ist „jeder und nur der Mensch, der noch nicht getauft ist“ (CIC, can. 864). Die Erfordernisse seitens des Taufkandidaten sind verschieden bei Kindern und bei Erwachsenen. Kinder, die noch nicht zum Vernunftgebrauch gelangt sind, sollen das Sakrament in den ersten Lebenstagen empfangen, sobald es der Gesundheitszustand von Kind und Mutter erlaubt. Nicht so zu handeln wäre, wie der hl. Josefmaria mit kräftigen Worten sagte, „ein schwerer Verstoß gegen die Gerechtigkeit und gegen die Liebe“ [2]. Denn die Taufe ist das Tor zum Leben der Gnade, ein absolut unentgeltliches Geschenk, für dessen Gültigkeit nichts weiter erforderlich ist, als dass man es nicht ablehnt; und der Glaube des Kandidaten, der klarerweise kirchlicher Glaube ist, wird im Glauben der Kirche gegenwärtig. Allerdings bestehen bei der Taufe von Kindern gewisse Beschränkungen: Sie ist nicht erlaubt, wenn die Eltern nicht zustimmen oder die künftige Erziehung im katholischen Glauben nicht ausreichend gewährleistet ist. Um diese katholische Erziehung zu sichern, werden Taufpaten bestimmt, ausgewählt unter Personen mit vorbildlicher Lebensführung.

Erwachsene Taufkandidaten bereiten sich durch einen Katechumenat vor, der unterschiedlich je nach den örtlichen Gewohnheiten gestaltet wird und zu „einer einzigen Feier der drei Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie“ (KKK, 1233) führen soll. Während des Katechumenats wird das Verlangen nach der Gnade zu wecken gesucht, das den Willen zum Empfang des Sakraments einschließt, der Bedingung für die Gültigkeit ist. Damit ist ein systematischer Unterricht in der Glaubenslehre verbunden, der die übernatürliche Tugend des Glaubens entfachen soll, und es bedarf der Bekehrung des Herzens, die eine radikale Änderung im Leben des Kandidaten erfordern kann.

B. Die Firmung

1. Biblische und historische Grundlagen

Vom Messias war prophezeit worden, dass „auf ihm der Geist des Herrn“ ruhen werde (Jes 11,2) und dass er zum Gesandten erwählt ist: „Seht, das ist mein Knecht, den ich stütze; das ist mein Erwählter, an ihm finde ich Gefallen. Ich habe meinen Geist auf ihn gelegt, er bringt den Völkern das Recht“ (Jes 42,1). Noch deutlicher sagt es der Prophet, wenn er dem Messias die Worte in den Mund legt: „Der Geist Gottes, des Herrn, ruht auf mir; denn der Herr hat mich gesalbt. Er hat mich gesandt, damit ich den Armen eine frohe Botschaft bringe“ (Jes 61,1).

Ähnliches wird auch vom Volk Gottes in seiner Gesamtheit vorausgesagt, zu dessen Gliedern Gott sagt: „Ich lege meinen Geist in euch und bewirke, dass ihr meinen Gesetzen folgt und auf meine Gebote achtet und sie erfüllt“ (Ez 36,27). Joel 3,2 betont die Universalität dieser Geistsendung: “Auch über Knechte und Mägde werde ich meinen Geist ausgießen in jenen Tagen“.

Im Mysterium der Menschwerdung geht die messianische Prophezeiung in Erfüllung (vgl. Lk 1,35). Sie wird bestätigt, vervollständigt und öffentlich kundgetan bei der Taufe im Jordan (vgl. Lk 3,21-22), bei der der Geist in Gestalt einer Taube auf Christus herabkommt und die Stimme des Vaters die prophezeite Erwählung neu bestätigt. Der Herr tritt am Anfang seines öffentlichen Wirkens als der Gesalbte des Herrn auf, an dem sich die Prophezeiungen erfüllen (vgl. Lk 4,18-19), und er lässt sich vom Geist führen (vgl. Lk 4,1; 4,14; 10,21) bis zuletzt, bis zu seinem Sterben (vgl. Hebr 9,14).

Bevor Jesus sein Leben für uns hingibt, verspricht er die Sendung des Geistes (vgl. Joh 14,16; 15,26; 16,13), die dann tatsächlich am Pfingsttag erfolgt (vgl. Apg 2,1-4), mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die Prophezeiung Joels (vgl. Apg 2,17-18). Damit beginnt die universale Heilssendung der Kirche.

Derselbe Geist, der in Jerusalem über die Apostel ausgegossen wurde, wird von ihnen den Getauften weitergegeben mittels Handauflegung und Gebet (vgl. Apg 8,14-17; 19,6); diese Handlung war in der Urkirche so allgemein verbreitet, dass sie im Hebräerbrief als Bestandteil dessen, „was man zuerst von Christus verkünden muss“, als etwas „Grundlegendes“ bezeugt ist (Hebr 6,1-2). Zum biblischen Befund gehört auch, dass in den paulinischen und johanneischen Schriften die Begriffe „Salbung“ und „Siegel“ mit dem Geist, der über die Christen ausgegossen ist, verknüpft werden (vgl. 2 Kor 1,21-22; Eph 1,13; 1 Joh 2,20.27). Das kommt liturgisch in den ältesten Dokumenten Ausdruck, die eine Salbung der neuen Christen mit wohlriechendem Öl erwähnen.

Diese Dokumente bezeugen die anfängliche Einheit der drei Sakramente der Initiation in einem Ritus, der während der Osterfeier unter dem Vorsitz des Bischofs in der Bischofskirche vollzogen wur­de. Mit der Ausbreitung des Christentums außerhalb der Städte und der allgemeinen Übung der Kindertaufe konnte die anfängliche Praxis nicht mehr beibehalten werden. In der westlichen Kirche bleibt die Firmung dem Bischof vorbehalten, wobei diese von der Taufe getrennt wird; im Osten behält man die Einheit der Initiationssakramente bei, die vom Priester den Neugeborenen gespendet werden. Damit erhöht sich im Osten das Gewicht der Salbung mit dem Myron, so dass nun mehrere Körperteile gesalbt werden. Im Westen wandelt sich die Auflegung der Hände zu einer generellen Handausbreitung über alle Firmlinge, während die Salbung jeder einzelne auf der Stirn empfängt.

2. Das liturgische Zeichen und die Wirkungen des Sakraments

Der Chrisam, bestehend aus Olivenöl und Balsam, wird ausschließlich vom Bischof oder Patriarchen in der Chrisam-Messe (oder Messe zur Ölweihe) konsekriert. Die Salbung des Firmlings mit dem heiligen Chrisam ist Zeichen einer Weihe. „Durch die Firmung haben die Christen – das heißt die Gesalbten – vermehrt an der Sendung Jesu Christi und an der Fülle des Heiligen Geistes Anteil, damit ihr ganzes Leben den »Wohlgeruch Christi« (vgl. 2 Kor 2,15) ausströme. Durch diese Salbung erhält der Firmling das Mal, das Siegel des Heiligen Geistes“ (KKK, 1294-1295).

„Wenn die Firmung von der Taufe getrennt gefeiert wird, (…) beginnt die Liturgie des Sakramentes mit der Erneuerung des Taufversprechens und mit dem Glaubensbekenntnis der Firmlinge. So tritt klar zutage, dass die Firmung sich an die Taufe anschließt“ (KKK, 1298). Danach breitet der Bischof im römischen Ritus die Hände über die Gesamtheit der Firmlinge aus und spricht ein Gebet mit ausgeprägtem Epiklese-Charakter (d.h. eine flehentliche Anrufung). Danach folgt der wesentliche Ritus des Sakraments: „die Salbung mit Chrisam auf die Stirn unter Auflegen der Hand und durch die Worte: »Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist«“. In den Ostkirchen werden die wichtigsten Körperstellen mit Myron gesalbt (…). Bei jeder Salbung wird die Formel gesprochen: »Siegel der Gabe des Heiligen Geistes«“ (KKK, 1300). Der Ritus schließt mit dem Friedensgruß, der die kirchliche Gemeinschaft mit dem Bischof und mit allen Gläubigen bezeichnet (vgl. KKK, 1301).

Die Firmung steht somit in einer inneren Einheit mit der Taufe, auch wenn das nicht notwendig in einem gemeinsamen Ritus zum Ausdruck kommt. Durch die Firmung wird der Schatz der Taufgnade des Christen vervollständigt mit den übernatürlichen Gaben, die für das christliche Reifealter charakteristisch sind. Die Firmung wird nur ein einziges Mal gespendet. Sie „prägt ja der Seele ein unauslöschliches geistiges Zeichen ein, den „Charakter“. Dieser ist Zeichen dafür, dass Jesus Christus einen Christen mit dem Siegel seines Geistes gekennzeichnet und ihm die Kraft von oben verliehen hat, damit er sein Zeuge sei“ (KKK, 1304). Durch die Firmung empfangen die Christen die Gaben des Heiligen Geistes in besonderer Fülle, sie werden vollkommener mit der Kirche verbunden, und „so sind sie in strengerer Weise verpflichtet, den Glauben als wahre Zeugen Christi in Wort und Tat zugleich zu verbreiten und zu verteidigen“ [3].

3. Spender und Empfänger

Als Nachfolger der Apostel sind nur die Bischöfe „die erstberufenen Firmspender“ [4]. Im lateinischen Ritus ist der ordentliche Spender ausschließlich der Bischof. Die Spendung durch einen Priester ist nur gültig in Fällen, die im allgemeinen Recht vorgesehen sind (Taufe von Erwachsenen, Aufnahme in die Gemeinschaft der katholischen Kirche, Gleichstellung mit einem Bischof, Todesgefahr) oder wenn der Priester die Firmbefugnis erhalten hat bzw. der Bischof ihn ad hoc zu dieser Aufgabe heranzieht. In den Kirchen der östlichen Riten ist ordentlicher Firmspender auch der Priester, der allerdings immer den vom Patriarchen oder Bischof geweihten Chrisam verwenden muss.

Als ein Sakrament der Initiation ist die Firmung für alle Christen bestimmt, nicht nur für einige auserwählte. Im lateinischen Ritus wird sie gespendet, nachdem der Kandidat den Vernunftgebrauch erlangt hat. Das konkrete Alter hängt von den örtlichen Gepflogenheiten ab, die immer den Initiationscharakter der Firmung zu berücksichtigen haben. Gefordert ist eine vorausgehende Unterweisung, die Absicht, das Sakrament zu empfangen, und der Stand der Gnade.

Philip Goyret

Grundlegende Literatur:

Katechismus der Katholischen Kirche, 1212-1321.

Katechismus der Katholischen Kirche, Kompendium, 251-270.


1 Vgl. hl. Thomas v. A., In IV Sent., d.3, q.1, a.5, sol.2.

2 Hl. Josefmaria, Christus begegnen, 78.

3 II. Vatikan. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 11.

4 Ebd., 26.