Wer nimmt an dem Kongress teil?

Fragen und Antworten zum Motu proprio „Ad charisma tuendum“ und dem außerordentlichen Generalkongress des Opus Dei.

Alle gemäß den Statuten (Nr. 130, § 2 und 133, § 3) ernannten Kongressteilnehmer, Männer und Frauen, werden zur Teilnahme eingeladen. Um am Kongress teilzunehmen, muss man mindestens 32 Jahre alt und seit neun Jahren endgültig in die Prälatur eingegliedert sein. Sie werden vom Prälaten aus den Mitgliedern der Länder, in denen das Werk sein Apostolat ausübt, mit der beratenden Stimme der zentralen Regierungsorgane (Generalrat für Männer, Zentralassessorat für Frauen) und unter Berücksichtigung der Meinung der Herkunftsregion ernannt. Alle Kongressteilnehmer sind Numerariermitglieder. Eine große Mehrheit hatte oder führt derzeit Leitungsarbeit in der Prälatur in den verschiedenen Regionen aus. Dies erleichtert die Kenntnis der apostolischen Anforderungen an den Orten, an denen sie leben und arbeiten.

Der Prälat kann auch andere Gläubige der Prälatur zur Mitarbeit als Sachverständige berufen, die Stimme, aber kein Stimmrecht haben (Nr. 130, § 4).
Dem Kongress gehören 274 Mitglieder an, 126 Frauen (46%) und 148 Männer (54%). Sie kommen aus Afrika (6,6%), Asien (6,2%), Europa (50%), Nord- und Südamerika (36%) und Australien (1,1%). Dieser Anteil entspricht der Gesamtzahl der Gläubigen des Opus Dei, die auf den jeweiligen Kontinenten leben.
90 Priester werden teilnehmen, das entspricht 32,8% der Mitglieder des Kongresses. Bei Wahlkongressen wird der Prälat aus den Reihen der Priester, die Mitglieder des Kongresses sind, gewählt.
Was die Altersspanne betrifft, so ist das jüngste Mitglied des Kongresses 35 Jahre alt und das älteste 87 Jahre.