Die Stationen der päpstlichen Anerkennung des Wunders

Von der wunderbaren Heilung 1992 bis zur päpstlichen Anerkennung des Wunders vergingen über 10 Jahren. Der Verfahrensgang im Einzelnen

Durch einen Brief vom 15. März 1993 erhielt die Postulation des Heiligsprechungsverfahrens Kenntnis von der Heilung des Dr. Manuel Nevado Ende des Jahres 1992. Das Schreiben kam von Bernardo Carrascal, einem Angehörigen der Pälatur Opus Dei. Er hatte Nevado vorgeschlagen, sich an den seligen Josefmaria Escrivá zu wenden.

Nun stellten die Postulation und Dr. Nevado gemeinsam die Dokumente über diesen Fall zusammen, um die frühere Erkrankung gründlich überprüfen zu können. Nachdem sich die Postulation davon überzeugt hatte, daß es sich um eine außergewöhnliche Heilung handelte, übergab sie die Dokumentation am 30. Dezember 1993 dem Bischof von Badajoz mit dem Antrag, ein sogenanntes „Erhebungsverfahren“ einzuleiten.

Dieses Verfahren auf Bistumsebene fand vom 12. Mai bis zum 4. Juli 1994 in der bischöflichen Kurie von Badajoz statt. Anschließend wurden die Prozeßakten nach Rom weitergeleitet und bei der Kongregation für die Heiligsprechungen zunächst formal geprüft: Am 26. April 1996 stellte die Kongregation in einem „Dekret über die Gültigkeit“ fest, daß das Verfahren in voller Übereinstimmung mit den gültigen Vorschriften durchgeführt worden war.

Unter dem Datum des 10. Juli 1997 prüfte die Medizinische Kommission der vatikanischen Kongregation die Diagnose von Nevados früheren Krankheit und formulierte sie so: „Kanzerierung einer schweren chronischen Radiodermatitis dritten Grades in irreversiblem Stadium“. Zugleich erklärte das medizinische Expertengremium einstimmig, daß die Heilung „sehr schnell, vollständig und dauerhaft“ eingetreten und „wissenschaftlich nicht erklärbar“ ist, d.h. nicht auf natürliche Ursachen zurückgeht.

Am 9. Januar 1998 hatten die theologischen Konsultoren der Kongregation darüber zu befinden, ob der Heilung ein „außernatürlicher“ Charakter zuzusprechen ist und ob ein Kausalzusammenhang besteht zwischen der Anrufung des seligen Josefmaria Escrivá und dem Verschwinden der Krankheit. Beide Fragen bejahten die theologischen Berater einstimmig.

Die Kardinäle und Bischöfe, die der Kongregation angehören, stellten nun bei einer ordentlichen Versammlung am 21. September 2001 einstimmig fest, daß die Heilung des Dr. Manuel Nevado ein Wunder ist und daß dieses Wunder dem seligen Josefmaria Escrivá zugeschrieben werden muß.

Als Abschluß des Verfahrens fand am 20. Dezember 2001 in Gegenwart des Papstes die sogenannte „Lesung des Dekretes“ über das Wunder statt. Damit ist die Heilung endgültig als Wunder anerkannt.

Nach der Lesung dieses und anderer Dekrete beruft der Papst ein Kardinals-Konsistorium ein, bei dem verkündet wird, welche Heiligsprechungen anstehen und wann die entsprechenden Zeremonien stattfinden werden.