Wer ist befugt, die Statuten zu ändern?

Fragen und Antworten zum Motu proprio „Ad charisma tuendum“ und dem außerordentlichen Generalkongress des Opus Dei.

Die Änderung der Statuten ist in Nr. 181 des Textes vorgesehen, der dem Heiligen Stuhl sowohl die Änderung als auch die Einführung neuer Bestimmungen vorbehält, die auf Antrag des Generalkongresses des Opus Dei vorgenommen werden können.

Wenn die Initiative zu Änderungen von der Prälatur ausgeht, sehen die Statuten zur Gewährleistung der Rechtssicherheit dieser Änderungen vor, dass sie im Verlauf von drei Generalkongressen vorgeschlagen und ratifiziert werden (Nr. 181, § 3).

Da in diesem aktuellen Fall der Heilige Stuhl selbst den Änderungsvorschlag beantragt, ist es nicht erforderlich, dieses Verfahren einzuhalten, und die Vorschläge können in einem außerordentlichen Kongress eingebracht werden.