Warum wurde der außerordentliche Generalkongress einberufen?

Fragen und Antworten zum Motu Ppoprio „Ad charisma tuendum“ und dem außerordentlichen Generalkongress des Opus Dei.

Er wird einberufen, um die Bestimmungen von Artikel 3 des Motu proprio „Ad charisma tuendum“ vom 14. Juli 2022 umzusetzen. Am 6. Oktober gab der Prälat dies wie folgt bekannt:

„Mit der positiven Stellungnahme des Zentralassesorats und des Generalrats werde ich (…) in der ersten Hälfte des Jahres 2023 einen außerordentlichen Generalkongress zu diesem konkreten und begrenzten Zweck einberufen“ (Botschaft vom 6. Oktober 2022).

Im selben Schreiben erläuterte er die nächsten Schritte und welche Änderungen zu erwarten sind:

„Im Dikasterium für den Klerus wurde uns geraten, weitere mögliche Anpassungen der Statuten vorzuschlagen, die uns im Lichte des Motu proprio angemessen erscheinen; und wir sollten uns nicht allein auf das beschränken, was die Abhängigkeit der Prälatur von diesem Dikasterium und den Wechsel von einem fünfjährigen zu einem jährlichen Bericht an den Heiligen Stuhl über die Tätigkeit der Prälatur betreffen. Man hat uns auch geraten, uns ohne Eile die Zeit zu nehmen, die dafür nötig ist.“