Das Wahlverfahren für den neuen Prälaten des Opus Dei beginnt am 21. Januar



Das Verfahren für die Wahl und Ernennung des Prälaten des Opus Dei wird, wie geplant, am 21. Januar in Rom beginnen. Sobald der Papst den Ausgang der Wahl bestätigt hat, wird der neue Prälat als dritte Nachfolger des hl. Josefmaria Escrivá (1902-1975) sein Amt übernehmen und auf Bischof Javier Echevarría nachfolgen, der am 12. Dezember in Rom gestorben ist.

Fernando Ocáriz, Auxiliarvikar und interimistischer Leiter der Prälatur nach dem Tod von Bischof Javier Echevarría, sagt über die Vorbereitungszeit bis zur Wahl: „Wir erleben diese Zeit im Gebet und bittet insbesondere den Heiligen Geist um Beistand.“

Und er ergänzt: „Wir sind in diesen Tage sehr vereint mit dem Heiligen Vater, Papst Franziskus, und der ganzen Kirche, von der das Opus Dei ein kleiner Teil ist. Und natürlich fühlen wir eine sehr große Dankbarkeit für die pastorale Arbeit und das gute Beispiel, das uns Bischof Javier Echevarría hinterlassen hat.“

Nur ein Priester kann zum Prälaten gewählt werden. Er muss mindestens 40 Jahre alt sein, selbst dem Wahlkongress angehören und seit mindestens zehn Jahren Mitglied des Opus Dei sein, davon wenigstens fünf Jahre als Priester. Aktuell erfüllen 94 Kandidaten diese Voraussetzungen, sie stammen aus 45 verschiedenen Ländern. Unter ihnen sind zahlreiche Regionalvikare (Vertreter des Prälaten in einem Land oder einer Zirkumskription) sowie andere Priester, die in der pastoralen Arbeit des Opus Dei in Rom oder in den 49 Zirkumskriptionen, aus denen die Prälatur derzeit zusammengesetzt sein, arbeiten oder gearbeitet haben.

Die Statuten der Prälatur beschreiben einige menschliche, geistliche und rechtliche Voraussetzungen, die ein Prälat mitbringen muss, um die rechte Ausübung des Amtes zu gewährleisten. Zusammengefasst soll er sich auszeichnen durch Tugenden wie Gottes- und Nächstenliebe, Klugheit, sein Frömmigkeitsleben, seine Liebe zur Kirche und ihrem Lehramt und Treue zum Geist des Opus Dei. Weiters werden eine profunde kulturelle Bildung vorausgesetzt, sowohl in kirchlichen wie in den zivilen Wissenschaften, und er soll die Gabe der Leitung besitzen.

Am Wahlkongress sind Frauen und Männer beteiligt, die Wahl wird mit der Bestätigung des Papstes abgeschlossen, der den Prälaten ernennt.

Insgesamt nehmen 194 Frauen und Männer der Prälatur am Wahlprozess teil. Die Gläubigen des Opus Dei, die am Wahlverfahren teilnehmen, sind Priester und Laien, die mindestens 32 Jahre alt sind und seit wenigstens 9 Jahren der Prälatur angehören. Sie wurden als solche ernannt und sollen aus den verschiedenen Ländern stammen, in denen das Opus Dei arbeitet.

Das Wahlverfahren beginnt am 21. Jänner mit einer Plenarversammlung des zentralen Leitungsorgans der Frauen (Zentralassessorat). Sie schlagen dem Wahlkongress einen oder mehrere Namen von Priestern vor, die sie als für das Amt besonders geeignet erachten. Zu Beginn des Wahlkongresses am 23. Jänner werden die Vorschläge, die die Mitglieder der Vollversammlung des Zentralassessorats gemacht haben, einzeln vorgelesen.

Auf diese Weise berücksichtigen die Wahlmänner bei der Wahl des Prälaten die Namen, die das zentrale Leitungsorgan der Frauen angegeben hat, bevor sie zur Wahl schreiten.

Der Gewählte erklärt, ob er die Wahl annimmt und gegebenenfalls entweder persönlich oder über einen Vertreter die Bestätigung durch den Papst beantragt, der den Prälaten ernennt.

Sobald der Prälat ernannt ist, tritt er mit den Mitgliedern des Kongresses zusammen, um die Mitglieder der Räte zu nominieren, die den Prälaten bei der Leitung der Prälatur unterstützt. Schließlich prüfen die Kongressmitglieder die Lage der Prälatur und der apostolischen Aktivitäten. Ihre Vorschläge werden in Plenarsitzungen bearbeitet und in Richtlinien für die Leitung der Prälatur umgesetzt. Diese gelten für einen Zeitraum von acht Jahren bis zum nächsten Ordentlichen Generalkongress.

Die Opus Dei Website wird laufend aktuelle Informationen über die verschiedenen Phasen des Kongresses präsentieren.