Bildungseinrichtungen des Opus Dei

Eine kurze Klarstellung.

Die Prälatur Opus Dei kann die christliche Orientierung von gemeinnützigen Bildungseinrichtungen übernehmen, z.B. Schulen, Universitäten oder Berufsbildungszentren. Dazu trifft sie eine Vereinbarung mit dem Träger der Einrichtung. Die Gesamtverantwortung für Betrieb, Leitung usw. bleibt stets beim Träger und geht nicht auf das Opus Dei über. In diesen Fällen kann man vereinfacht von „Schulen des Opus Dei“, „Universitäten des Opus Dei“ sprechen, genauer von „korporativen Werken des Opus Dei“.

Derzeit ist in Deutschland keine Schule des Opus Dei geplant.

In anderen Fällen handelt es sich nicht um Bildungseinrichtungen „des Opus Dei“. Nämlich wenn das Opus Dei eine gemeinnützige Bildungseinrichtung geistlich unterstützt, ohne deren Bildungsarbeit zu verantworten. Art und Ausmaß der Unterstützung werden ebenfalls in einer Vereinbarung zwischen dem Träger und der Prälatur Opus Dei geregelt. Sie kann die Glaubensbildung oder die Seelsorge oder beides umfassen.

Selbstverständlich engagieren sich Mitglieder des Opus Dei wie andere Bürger im Bildungsbereich im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung.