Zum Bericht von AFP über Catherine T.

Mitteilung des Pressebüros des Opus Dei in Frankreich Klarstellung zur Agence France Press Meldung

Anlässlich der in den vergangenen Tagen von einigen Agenturen verbreiteten Meldung möchte ich klarstellen, dass das Opus Dei im September in der Sache Catherine T. vor Gericht nicht vorgeladen ist.

Der Verweisungsbeschluss (ordonnance de renvoi) an das Gericht (Tribunal correctionnel) vom 22. Juli 2010 zeigt, dass die erhobenen Anschuldigungen nicht das Opus Dei betreffen.

Der Beschluss zeigt auch, dass das behauptete Vergehen des Missbrauchs von Untergebenen (abus de faiblesse) nicht vorlag und die Hinweise auf angeblich sektiererische Tendenzen nicht stichhältig sind.

Das Opus Dei war auch zu keiner Zeit angeklagt. Der Verweisungsbeschluss zeigt, sollte es je daran Zweifel gegeben haben, nach einer langen Untersuchung, dass das Opus Dei hier nichts Unkorrektes getan hat.

Das Opus Dei wird auf keinerlei Weise in den Prozess involviert sein, da die Verweisung an das Gericht wegen arbeitsrechtlicher Tatbestände sich einzig gegen die beiden Verantwortlichen der Ecole hôtelière Dosnon sowie die Association de Culture Universitaire et Technique (ACUT), die die Geschäftsführung inne hat, richtet.

Isabelle Muller

Paris, 28. Juni 2011