Fragen und Antworten zur aktuellen Situation um Torreciudad

Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier Informationen rund um den Wallfahrtsort

Durch die jüngste Entscheidung des Heiligen Stuhls, den Dekan der Römischen Rota, Erzbischof Alejandro Arellano Cedillo, zum Sonderkommissar und apostolischen Delegaten des Wallfahrtortes Torreciudad zu ernennen, erhofft sich das Opus Dei, dass die seit längerem angestrebte Revision des kirchenrechtlichen Status des Heiligtums einer guten Lösung zugeführt wird.

Derzeit existieren strittige Fragen mit der Diözese Barbastro über die zukünftige Verwaltung des Heiligtums sowie die aktuelle Gültigkeit der bisherigen Verträge zwischen der Diözese und dem Opus Dei. Dazu herrscht Uneinigkeit über die Ernennung des Wallfahrtsrektors, die finanzielle Verwaltung von Torreciudad sowie über den Ausstellungsort des Gnadenbildes von Torreciudad. Mit der Ernennung des Sonderkommissars hat der Heilige Stuhl die Wichtigkeit der Angelegenheit anerkannt. Das Opus Dei wird eng und vertrauensvoll mit dem päpstlichen Delegaten zusammenarbeiten, um die gnadenreiche Zukunft von Torreciudad gemeinsam mit der Diözese Barbastro sichern zu können.

Geschichte von Torreciudad im 20. Jahrhundert

Im Jahr 1962 schloss das Opus Dei auf Wunsch des heiligen Josefmaria mit der Diözese Barbastro-Monzón eine Vereinbarung über die Restaurierung einer alten Einsiedelei, etwa 20 km von Barbastro entfernt, in der seit Jahrhunderten die Muttergottes verehrt wird. Viele Jahre zuvor hatte sich die Mutter des heiligen Josefmaria mit ihrem Sohn dorthin begeben, um der Gottesmutter für die Heilung einer schweren Krankheit des damals Zweijährigen zu danken. Daher rührt seine besondere persönliche Beziehung zum Gnadenbild von Torreciudad.

Auf Initiative des Opus Dei und auf den Wunsch des Diözesanbischofs von Barbastro hin wurde ab 1966 mit dem Bau einer neuen Wallfahrtskirche begonnen.

Nach neun Jahren Bauzeit konnte die Kirche eingeweiht werden. Das Opus Dei übernahm auch die pastorale Betreuung des Wallfahrtsortes.

Torreciudad ist heute ein Ort der Verehrung, den viele Katholiken aus der ganzen Welt, aber auch die Einwohner und Nachbarn der Region Alto Aragón kennen und lieben. Jährlich kommen etwa 200.000 Pilger und Besucher nach Torreciudad.

Aktuelle Situation

Die Einsiedelei von Torreciudad ist ein Wallfahrtsort der Muttergottes, dessen Verehrung auf das 11. Jahrhundert zurückgeht. Die neue Wallfahrtskirche schließt die ursprüngliche Einsiedelei mit ein. Gemäß damaligem Recht wurde Torreciudad vom Diözesanbischof als halböffentliche Kapelle genehmigt. Seitdem hat sich das kanonische Recht erheblich geändert, insbesondere durch die Promulgation des neuen Codex des kanonischen Rechts (1983), der zum ersten Mal eine spezifische Regelung für Heiligtümer vorsieht. Das Opus Dei trat 2020 an die Diözese Barbastro-Monzón mit dem Wunsch heran, einige Details des rechtlichen Rahmens von Torreciudad unter Beachtung des neuen Codex des kanonischen Rechts (CIC 1983) zu aktualisieren. Bei diesen Gesprächen traten Meinungsverschiedenheiten auf. Beispielsweise zweifelte die Diözese die Rechtsgültigkeit der ursprünglichen Vereinbarung von 1962 an, in der die unbefristete Übertragung des Nutzungsbereichs der Einsiedelei und des Gnadenbildes der Muttergottes festgelegt war.

Die Sichtweise des Opus Dei war damals und ist auch heute noch, dass diese Vereinbarungen voll gültig sind und die Grundlage für jede rechtliche Änderung sein sollten.

Infolge dieser Meinungsverschiedenheiten und nach zahlreichen Sitzungen im Laufe der Jahre legte das Opus Dei der Diözese am 31. August 2023 einen Vorschlag für eine Vereinbarung vor, der sowohl rechtliche als auch pastorale Fragen umfasste und vorschlug, die neue Kirche im kanonischen Sinne als Diözesanheiligtum zu betrachten. Dieser Vorschlag wird derzeit noch von der Diözese geprüft.

Einige Fragen und Antworten

Wem gehören das Bildnis der Jungfrau von Torreciudad und die Einsiedelei?

Sowohl das Bildnis der Mutter Gottes von Torreciudad als auch die alte Einsiedelei sind Eigentum der Diözese Barbastro-Monzón, aber seit 1962 wurden sie durch einen Erbvertrag (ähnlich der deutschen Rechtsform einer Erbpacht) an die zivile Einrichtung Inmobiliaria General Castellana, S.A. (später Desarrollo Social y Cultural, S.A.) abgetreten.

Die Gesellschaft „Inmobiliaria General Castellana, S.A.“, die an der Bereitstellung der materiellen Mittel für die apostolische Arbeit des Opus Dei mitwirkte, vereinbarte mit der Diözese Barbastro, die Instandhaltung und Erhaltung der Einsiedelei von Torreciudad zu übernehmen. Gleichzeitig wurde dem Opus Dei die Pflege der Einsiedelei und die pastorale Betreuung des Wallfahrtsortes anvertraut, um dem Wunsch des heiligen Josefmaria zu entsprechen. Aus diesem Grund war das Opus Dei auch an der Unterzeichnung des Ermächtigungsvertrages beteiligt.

Wem gehört die neue Kirche, die in den 1970er Jahren gebaut wurde?

Die Kirche, in der das Bildnis verehrt wird und die sich in der Nähe der ursprünglichen Einsiedelei befindet, wurde in den 1970er Jahren mit Spenden von Mitgliedern und Freunden des Opus Dei, Mitarbeitern und vielen anderen Personen aus Aragonien und der ganzen Welt gebaut.

Gegenwärtig ist sie Eigentum der Stiftung nach dem CIC Nuestra Señora de los Ángeles de Torreciudad. Diese vom Prälaten des Opus Dei gegründete Stiftung ist auch für die Finanzierung der dortigen pastoralen Tätigkeit zuständig. Von der Stiftung zu unterscheiden ist die Asociación Patronato de Torreciudad, die den Bau des neuen Heiligtums gefördert hat und für den wirtschaftlichen Unterhalt des gesamten Areals zuständig ist.

Nach der ersten Vereinbarung im Jahr 1962, das Bildnis und die Einsiedelei abzutreten, einigten sich 1966 der damalige Diözesanbischof Jaime Flores und der damalige Regionalvikar des Opus Dei für Spanien Florencio Sánchez Bella - wie in einer notariellen Urkunde festgehalten - wie folgt:

„Das Patronato de Torreciudad ist für den Bau und die Finanzierung des neuen Heiligtums verantwortlich, mit der ausdrücklichen Bedingung, dass das Bildnis Unserer Lieben Frau von Torreciudad dort Verehrung erfährt, und verpflichtet sich gleichzeitig, es auf einem Grundstück in der Nähe der derzeitigen Einsiedelei zu errichten. Sowohl die genannten Grundstücke der Einsiedelei als auch die Grundstücke, die zu gegebener Zeit vom Bau des neuen Heiligtums betroffen sein werden, werden ein zusammenhängendes Areal bilden.“

Was wurde in Bezug auf die Nutzung des Marienbildes vereinbart? Wo muss das Bild stehen?

Im ursprünglichen Vertrag von 1962 wurde vereinbart, das Marienbild und die Einsiedelei zu restaurieren und zu erhalten, sodass eine angemessene Verehrung ermöglicht wird. Das Gnadenbild sollte zunächst nicht aus der Einsiedelei entfernt werden. 1966 stimmte Bischof Jaime Flores zu, das Bild zur Verehrung in der neu zu errichtenden Kirche auszustellen.

Wie trägt sich Torreciudad finanziell?

Der Besuch und der Zugang zu Torreciudad sind prinzipiell kostenlos.

Die Geldmittel für den Unterhalt stammen in erster Linie aus Spenden der Pilger und Besucher sowie aus Erlösen einer kostenpflichtigen Dauerausstellung. Diese Einnahmen decken jedoch weniger als 30 % der jährlichen Ausgaben des Heiligtums.

Um die Kosten zu decken und die Nachhaltigkeit des gesamten Komplexes zu gewährleisten, wurde die Asociación Patronato de Torreciudad gegründet, die mit Freiwilligen aus der ganzen Welt eine intensive Fundraising-Aktivität betreibt.

Dieser gemeinnützige, zivile Verein war zunächst für die Finanzierung des Baus der neuen Kirche zuständig. Nach Abschluss der Arbeiten konzentriert sich die Tätigkeit des Vereins auf die Verwaltung der jährlichen Beihilfen für den wirtschaftlichen Unterhalt des Heiligtums und die Förderung von Pilgerreisen. Darüber hinaus fördert sie verschiedene kulturelle, erzieherische und soziale Aktivitäten sowie das soziale Ehrenamt und den Umweltschutz in der Umgebung von Torreciudad.

30 % (ca. 400.000 EUR) stammen aus den regulären Einnahmen (einschließlich Spenden von Pilgern, Einnahmen aus dem Fremdenverkehrsamt und Besucher der Dauerausstellung). Die übrigen 70 % (ca. 1 mio. EUR) müssen über verschiedene Formen des Fundraising (einschließlich Stiftungen, Vermächtnisse usw.) aufgebracht werden. Innerhalb des Areals bestehen noch zwei Tagungshäuser (La Masada und La Solana), die Platz für bis zu 70 Personen bieten und das ganze Jahr über geöffnet sind. Sie werden von der Vereinigung Ésera verwaltet, die finanziell unabhängig vom Heiligtum ist. Die Gewinne werden für den Erhalt der Gebäude verwendet.

Wurde ein zivilgerichtliches Verfahren zwischen der Diözese Barbastro-Monzón und der Prälatur eingeleitet?

Bis jetzt nicht. Am 2. Dezember 2023 jedoch erhielt die Regionalleitung des Opus Dei in Spanien von den Gerichten in Barbastro die Nachricht, dass das Bistum am 22. Juli 2023 ein Schlichtungsverfahren mit der Prälatur beantragt hat.

Zweck dieses Antrags sind zwei Forderungen seitens der Diözese, nämlich:

Die Statue der Muttergottes von Torreciudad soll an ihren ursprünglichen Standort in der Einsiedelei von Torreciudad zurückkehren.

Die Einsiedelei, die Herberge und die angrenzenden Räumlichkeiten sollen an die Diözese zurückfallen.

Das Opus Dei hat die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren abgelehnt, da die Gespräche mit dem Bistum zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet waren. Das Opus Dei ist an einer Fortführung der pastoralen Arbeit in Torreciudad und einer Erhaltung des Wallfahrtsortes und der Wallfahrtskirche interessiert.

Das Bistum Barbastro-Monzón kann nun eine Zivilklage einreichen, um die Angelegenheit gerichtlich zu klären.

Wer ist für die Ernennung des Rektors von Torreciudad zuständig?

Der Rektor des Heiligtums wird durch den Regionalvikar des Opus Dei in Spanien ernannt und ist bislang stets ein Priester der Prälatur gewesen.

Im Rahmen des Konflikts wünscht der Bischof von Barbastro-Monzón, die Ernennung des Rektors selbst vorzunehmen, und zwar aus einer Liste von drei Vorschlägen, die ihm seitens des Opus Dei unterbreitet werden. Im Juli 2023 erklärte der Bischof von Barbastro-Monzón das Amt des Rektors für vakant und ernannte selbst einen Diözesanpriester zum neuen Rektor. Gegen diese Entscheidung des Bischofs hat die Prälatur Opus Dei Rekurs beim Heiligen Stuhl eingelegt, über den noch nicht entschieden ist.