Wie die Kirche ein Wunder anerkennt

Bevor eine Heilung als Wunder anerkannt wird, muß sie sorgfältig dokumentiert und geprüft werden. Zunächst muß die Postulation von dem außerordentlichen Charakter einer bestimmten Heilung überzeugt sein.

Bevor eine Heilung als Wunder anerkannt wird, muß sie sorgfältig dokumentiert und geprüft werden. Dies läuft in folgenden Phasen ab:

Zunächst muß die Postulation für das entsprechende Heiligsprechungsverfahren selbst von dem außerordentlichen Charakter einer bestimmten Heilung überzeugt sein und beim zuständigen Diözesanbischof die Eröffnung eines Erhebungsverfahrens beantragen. Nach Abschluß der Ermittlungen auf Bistumsebene gehen die Prozeßakten an die Kongregation für die Heiligsprechungen in Rom. Hier erfolgt zunächst eine formale Überprüfung, ob das Verfahren nach den geltenden Vorschriften geführt worden ist. Das positive Ergebnis wird in einem „Dekret über die Gültigkeit“ festgehalten.

Die Postulation erarbeitet eine sogenannte „Positio super miro“, in der systematisch alle Zeugnisse und Belege dafür dargelegt werden, daß es sich bei der Heilung um ein Wunder handelt. Der Band mit der „Positio“ wird anschließend dem Urteil einer „Medizinischen Kommission“ unterworfen. Dieses Expertengremium der Kongregation für die Heiligsprechungen stellt aus medizinischer Sicht fest, ob die Diagnose des Falles zutreffend ist und ob die Heilung nicht auch auf natürliche Ursachen zurückgehen kann.

Danach haben die theologischen Konsultoren zu entscheiden, ob die Heilung der Fürsprache bei Gott durch einen bestimmten Kandidaten für die Heiligsprechung zuzuschreiben ist. Das heißt, ob zwischen der Anrufung dieses Kandidaten und dem Verschwinden der Krankheit ein Kausalzusammenhang besteht.

Schließlich kommt die ordentliche Versammlung der Kardinäle und Bischöfe zum Zuge, die der Kongregation für die Heiligsprechungen angehören. Bestätigt dieses Gremium die Urteile der Vorinstanzen, wird dem Papst der Vorschlag für ein Dekret unterbreitet, das die betreffende Heilung als Wunder anerkennt.

Das Verfahren ist abgeschlossen, wenn das Dekret in Gegenwart des Heiligen Vaters verlesen worden ist. Solche Lesungen von Wunderdekreten finden dreimal jährlich statt.