Vatikan (www.kath.net) Ein vollkommener Ablass kann am 8. Dezember, zum Hochfest Mariä Empfängnis und 40. Jahrestag des Konzilsendes, erlangt werden. Das gab Kardinal James Francis Stafford, der Apostolische Großpönitentiar, bekannt. Das Dekret wurde am 29. November vom Vatikan veröffentlicht.
Bei einem Ablass werden die zeitlichen Sündenstrafen erlassen. Voraussetzungen für den Ablass sind die Beichte, der Empfang der Heiligen Kommunion, ein Gebet in den Anliegen des Papstes und die Teilnahme an einer Feier zum Hochfest Mariä Empfängnis oder ein Gebet (Vater Unser und Glaubensbekenntnis) vor einem Marienbild. Wer aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen diese Bedingungen nicht am 8. Dezember erfüllen kann, kann dennoch den Ablass empfangen. Die Gebete und die Teilnahme an den Sakramenten müssen jedoch nachgeholt werden.