Ablauf des Wahlkongresses des Opus Dei

Das Verfahren zur Wahl eines neuen Prälaten des Opus Dei läuft in drei Phasen ab: Vollversammlung des Zentralassessorats, Wahlkongress und Ernennung durch den Heiligen Vater

Beginn des Wahlverfahrens

Der Auxiliarvikar der Prälatur setzt das Verfahren in Gang, indem er den Wahlkongress für einen bestimmten Termin einberuft. Der Kongresse muss innerhalb von drei Monaten nach Vakanz des Amtes des Prälaten beginnen. Falls das Amt des Auxiliarvikars nicht besetzt ist, ist es der Generalvikar, der den Kongress einberuft.

Das Verfahren durchläuft drei Phasen: Die Vollversammlung des Zentralassessorats, den Wahlkongress selbst und die Ernennung durch den Heiligen Vater.

Vollversammlung des Zentralassessorats

  • Der Rat der Frauen der Prälatur – kurz Zentralassessorat genannt – beginnt seine Plenarversammlung in Rom mit einer Messe zum Heiligen Geist in der Kirche der Prälatur Santa Maria della Pace und stellt den Kongress unter seinen Schutz.
  • Dem Plenum werden die Namen derjenigen Priester bekanntgegeben, die die Voraussetzungen für das Amt des Prälaten erfüllen.
  • Jede Angehörige des Zentralassessorats wirft einen Umschlag mit dem Namen eines oder mehrerer Priester in eine Wahlurne, den bzw. die sie für das Amt des Prälaten am geeignetsten hält. Die Vorschläge werden frei und geheim abgegeben.
  • Anschließend wird die verschlossene Wahlurne zum Ort des Wahlkongresses gebracht.

Wahlkongress

  • Der Kongress beginnt gleichfalls mit einer Messe zum Heiligen Geist.
  • Im Anschluss beginnen die eigentlichen Sitzungen. Der Sekretär des Kongresses verliest einem nach dem anderen die Vorschläge vor, die die Mitglieder der Vollversammlung des Zentralassessorats gemacht haben. Auf diese Weise berücksichtigen die Wahlmänner bei der Wahl des Prälaten die Namen, die das zentrale Leitungsorgan der Frauen angegeben hat.
  • Der Gewählte muss erklären, ob er die Wahl annimmt oder ob nach seinem Erachten schwere Hindernisse vorliegen, die der Annahme des Amtes entgegenstehen.

Ernennung durch den Papst

  • Nach erfolgter Wahl beantragt der Gewählte – entweder persönlich oder über einen Vertreter – die Bestätigung durch den Papst
  • Sobald die Wahl bestätigt und die Ernennung durch den Papst vollzogen ist (vgl. CIC, cann. 178-179; Ap. Konstitution Ut sit IV; Statuten, Nr. 130, § 1)
  • , macht der Wahlkongress das Wahlergebnis und die Ernennung öffentlich, und der Prälat nimmt seine Amtsgeschäfte auf.

Generalkongress

  • An den folgenden Tagen treten die Mitglieder des Kongresses zusammen, um die Mitglieder des Generalrates zu nominieren, die der Prälat ernennt. Der Generalrat unterstützt den Prälaten bei der Leitung der Prälatur. Er besteht aus dem Auxiliarvikar – falls der Prälat dieses Amt besetzt, dem Generalvikar, dem Zentralsekretär-Vikar, mindestens drei Vizesekretären, einem Delegierten jeder Region der Prälatur, dem Studienpräfekten und dem Generalverwalter. Dabei müssen nur die Vikare Priester sein.
  • Anschließend findet ein Generalkongress der Frauen statt, der die Mitglieder des Zentralassessorats nominiert, das ähnlich wie der Generalrat zusammengesetzt ist.
  • Schließlich prüfen die Kongressmitglieder die Lage der Prälatur und der apostolischen Aktivitäten. Ihre Vorschläge werden in Plenarsitzungen bearbeitet und in Richtlinien für die Leitung der Prälatur umgesetzt. Diese gelten für einen Zeitraum von acht Jahren bis zum nächsten Ordentlichen Generalkongress.

(Kap. 3.3 aus dem Dossier, siehe auch diese Seite)