Ablasstage mit Friedhofsbesuch soll jeder Gläubige frei wählen

Die zuständige Behörde im Vatikan hat für die Coronazeit die Bedingungen zur Erlangung eines Ablasses beim Friedhofsbesuch im November entzerrt. Im Einzelnen gilt:

1) Um die gehäuften Friedhofsbesuche und Menschenansammlungen in der ersten Novemberwoche zu entzerren, ermöglicht das Dekret der Pönitentiarie für den kommenden Monat, dass vollkommene Ablässe nicht nur im üblichen Zeitraum 1. bis 8. November, sondern auch an anderen Tagen des Monats erlangt werden können. Die Gläubigen könnten diese Ablass-Tage, die auch voneinander getrennt in Anspruch genommen werden könnten, frei wählen.

2) Die Vorausetzungen bleiben: Im Kontext des Verstorbenen-Gedenkens sind es die Beichte, eine entschlossene Abkehr von jeder Sünde, der Kommunionsempfang und ein Gebet in der Meinung des Papstes. Zudem sind rund um Allerheiligen und Allerseelen Besuche von Kirchen oder Kapellen, Gebete wie das Vaterunser und das Glaubensbekenntnisses sowie Friedhofsbesuche vorgesehen.

3) Besondere Erleichterungen sieht das Dekret für „ältere Menschen, Kranke und all jene, die aus schwerwiegenden Gründen nicht aus dem Haus gehen können“ vor. Unter diese „schwerwiegenden Gründe“ fällt auch die Einschränkung eines möglichen neuen Lockdown. Sie können den vollkommenen Ablass durch Gebete für Verstorbene zu Hause vor einem Bild Jesu oder der Jungfrau Maria erlangen und die anderen notwendigen Bedingungen später nachholen. Zum Gebet empfiehlt die Pönitentiarie unter anderem die Laudes und den Rosenkranz. Auch schlägt sie die Lektüre von zum Totengedenken passenden Evangelien-Passagen und „Werke der Barmherzigkeit“ vor. Beichte, Kommunion und Gebet nach der Meinung des Papstes sollten dann „so bald wie möglich“ nachgeholt werden.

4) Am Allerseelen-Tag seien alle Priester nachdrücklich dazu eingeladen, dreimal die heilige Messe zu feiern, wird weiter festgehalten.