25 Jahre Personalprälatur Opus Dei

Aus Anlass des 25. Jahrestages der Errichtung als Personalprälatur (28.11.2007) und im Hinblick auf den 80. Gründungstag des Opus Dei (2.10.2008) lud das "Theologische Forum Peterskirche" zu einem Festvortrag des Kirchenrechtlers Arturo Cattaneo ein.

WIEN, 4. März 2008 . Der gebürtige Schweizer Arturo Cattaneo, seit 1979 Priester des Opus Dei und seit 2003 Professor am Institut für Kirchenrecht in Venedig, erläuterte am 3. März in der Krypta der Wiener Peterskirche die Grundzüge der „Personalprälatur" und erklärte, dass es in Zukunft durchaus auch andere Personalprälaturen als das Opus Dei geben werde.

Die mit 25 Jahren in der Kirche noch verhältnismäßig junge Rechtsform antworte auf „spezifische pastorale Bedürfnisse, die die Grenzen einer einzelnen Diözese übersteigen, um auf diese Weise die betreffenden Diözesen zu unterstützen", erläuterte Cattaneo. „Die Personalprälatur kann somit im Wesentlichen als eine überdiözesane Seelsorgestruktur verstanden werden, die für besondere seelsorgliche Aufgaben zugunsten von Gläubigen verschiedener Gebiete oder unterschiedlicher Sozialverbände bestimmt ist."

Da es beim Opus Dei um die „Förderung des allgemeinen Rufes zur Heiligkeit und zum Apostolat, besonders durch die Ausübung der beruflichen Arbeit", in den unterschiedlichsten sozialen Schichten gehe, erblicke die Kirche in dieser Institution „ein geeignetes Werkzeug, um unter den Laiengläubigen das Bewusstsein von der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit und zum Apostolat wieder zu beleben". Mit der Errichtung als Personalprälatur überführe die Kirche die seit 1928 bestehende Realität in ein Element ihrer hierarchischen und pastoralen Selbstorganisation.

Die institutionellen Grundzüge des Opus Dei fänden alle in dem Konzept „Personalprälatur" Platz. Konkret meinte Cattaneo die „Förderung der Fülle des christlichen Lebens in allen gewöhnlichen Lebensumständen", die ein enges Zusammenwirken von Laien und Priestern erforderlich mache, wobei letztere das sakramentale Leben ermöglichten; die „radikal weltliche Spiritualität" mit der Arbeit als „Achse der Heiligkeit und des Apostolats" – das heiße: „Heiligkeit nicht trotz der irdischen Dinge, sondern gerade durch sie" –, sowie die Tatsache, dass es sich bei Männern und Frauen, Klerikern und Laien um eine einzige und einheitliche Berufung handle.

„Mit Blick auf die 25-jährige Arbeit der Personalprälatur Opus Dei in etwa 50 Ländern auf allen Kontinenten lässt sich inzwischen schon recht gut abschätzen, ob die Absicht des Gesetzgebers umgesetzt werden konnte, insbesondere die harmonische Einfügung in die betroffenen Diözesen. Aus meiner Sicht haben dies die Erfahrungen bestätigt", resümierte der Kirchenrechtler.

Erzbischof Francesco Monterisi, Sekretär der Kongregation für die Bischöfe, die sowohl für die Diözesen als auch für die Personalprälaturen zuständig ist, hatte diesbezüglich ausdrücklich bekräftigt, das Opus Dei entfalte seine apostolische Tätigkeit „in Gemeinschaft mit den Diözesanbischöfen". Diese Tätigkeit käme den Bistümern zugute und sei eine „Bereicherung der kirchlichen Communio".

Dominik Hartig (ZENIT.org)