Die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz ist eine mit dem Opus Dei unlösbar verbundene Klerikervereinigung. Sie zählt gegenwärtig etwa 4000 Mitglieder. Ihr gehören die Priester der Prälatur an sowie weitere Diözesanpriester und -diakone. Präsident der Gesellschaft ist der Prälat des Opus Dei.
Die Diözesanpriester und -diakone treten der Gesellschaft mit dem Ziel bei, gemäß dem Geist des Opus Dei geistliche Unterstützung für ihr persönliches Streben nach Heiligkeit und für ihren priesterlichen Dienst zu erhalten.
Ihre Mitgliedschaft in der Priestergesellschaft bringt keine Zugehörigkeit zum Klerus (zum Presbyterium) der Prälatur mit sich: Jeder bleibt in seiner jeweiligen Diözese inkardiniert und untersteht somit weiterhin nur seinem Bischof. Diesem allein legt er auch Rechenschaft über seine pastorale Arbeit ab.
Die Kirche empfiehlt solche Priestervereinigungen in verschiedenen Dokumenten, unter anderem in mehreren Texten des II. Vatikanischen Konzils und im kirchlichen Gesetzbuch.
Damit ein Priester in die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz aufgenommen werden kann, muss er sich von Gott zum Streben nach Heiligkeit gemäß dem Geist des Opus Dei berufen wissen. Dazu muss er einige Anforderungen erfüllen: Liebe zur Diözese, Einheit mit den anderen Klerikern des Bistums, Gehorsam und Respekt gegenüber dem Diözesanbischof, Frömmigkeit, Fortbildung in den kirchlichen Wissenschaften, Eifer für die Seelen, Opfergeist, Förderung neuer Berufungen, Wunsch nach möglichst vollkommener Erfüllung der eigenen priesterlichen Aufgaben.
Die Priestergesellschaft unterstützt ihre Mitglieder in geistlichen Belangen mit dem Ziel, ihre Treue in der Ausübung des priesterlichen Dienstes zu festigen, die Einheit mit ihrem Bischof zu stärken und ein brüderliches Verhältnis zu den anderen Priestern zu fördern.
Die Diözesanpriester der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz erhalten ihre spezifische Bildung in gleicher Weise wie die Laien der Prälatur, nämlich in Kursen zur Lehre und Praxis des Glaubens, in monatlichen Besinnungsstunden usw. Außerdem nehmen sie an den Bildungskursen teil, die vom Kirchenrecht bzw. von ihrem Bischof vorgeschrieben oder empfohlen werden.
Die Bildung und geistliche Betreuung, die sie von der Priestergesellschaft erhalten, greift nicht in die Art und Weise ein, wie sie ihre vom Bischof übertragenen Dienstämter ausüben.