29. Mensch und Gesellschaft

Für die menschliche Person ist die soziale Sphäre nicht etwas Nebensächliches, sondern sie leitet sich aus einer wichtigen Wesensdimension ab: der „Sozialität“. Der Mensch kann nur im Verein mit anderen Menschen wachsen und seine Berufung verwirklichen.

1. Der soziale Charakter der Person

Gott hat den Menschen nicht als „Solitärwesen“ geschaffen, sondern als „soziales Wesen“ gewollt (vgl. Gen 1,27; 2,18.20.23). Für die menschliche Person ist die soziale Sphäre nicht etwas Nebensächliches, sondern sie leitet sich aus einer wichtigen Wesensdimension ab: der „Sozialität“. Der Mensch kann nur im Verein mit anderen Menschen wachsen und seine Berufung verwirklichen [ 1].

Diese naturgegebene Sozialität wird einsichtiger im Licht des Glaubens. Es besteht eine gewisse Ähnlichkeit zwischen dem innersten Leben der Allerheiligsten Dreifaltigkeit und der ,communio‘ (Gemeinsamkeit, Teilhabe), die unter den Menschen entstehen soll. Alle wurden gleichermaßen durch Christus erlöst und sind zum selben Ziel berufen [ 2]. Die Offenbarung zeigt, dass die Fähigkeit der Menschen, Beziehungen zu knüpfen, sich auf die ganze Menschheit hin öffnen soll und niemanden ausschließen darf; und dass sie völlig unentgeltlich sein soll, denn im Nächsten sehen wir nicht bloß Unseresgleichen, sondern das lebendige Abbild Gottes, für das man auch zu den größten Opfern bereit sein muss [ 3].

Der Mensch ist also „dazu berufen, «für» andere da zu sein, zu einer «Gabe» zu werden“ [ 4], wenngleich er nicht nur das ist. Er ist berufen, nicht bloß „mit“ anderen oder „neben“ anderen zu existieren, sondern „für“ die anderen; und das bedeutet dienen, lieben. Die menschliche Freiheit „verkommt, wenn der Mensch es sich im Leben zu bequem macht und sich in einer ‚einsamen Selbstherrlichkeit‘ verschanzt“ [ 5].

Aus der naturgegebenen Dimension der Sozialität und ihrer übernatürlichen Bekräftigung darf man jedoch nicht folgern, dass die gesellschaftlichen Beziehungen der reinen Spontaneität überlassen werden können. Viele natürliche Qualitäten des Menschen (z.B. die Sprache) verlangen Bildung und Übung zu ihrer korrekten Verwendung. Dasselbe gilt für die Sozialität: zu ihrer Entfaltung ist persönliche und kollektive Bemühung nötig [ 6].

Die Sozialität ist nicht auf politische und wirtschaftliche Aspekte beschränkt; wichtiger als diese sind die Beziehungen, die auf Tieferem beruhen. Auch im Bereich der Gesellschaft muss das Geistige an erster Stelle stehen [ 7]. Daraus folgt, dass eine wirklich menschenwürdige Gesellschaft das innere Wachstum der Personen braucht. Die Geschichte der Menschheit wird nicht durch apersonale Faktoren in Gang ge­halten, sondern durch die Interaktion aufeinanderfolgender Generationen von Personen, deren freie Akte die gesellschaftliche Ordnung aufbauen [ 8]. Das zeigt, wie wichtig es ist, besonderes Gewicht auf die geistigen Werte und die uneigennützigen Beziehungen zu legen, wie sie etwa der Bereitschaft zur Selbsthingabe entspringen. Dies gilt sowohl für das persönliche Verhalten als auch für das Organisationsschema der Gesellschaft.

Die Sozialität ist eng verknüpft mit einem anderen Merkmal des Menschen: der fundamentalen Gleichheit und den akzidentellen Verschiedenheiten der Personen. Alle Menschen besitzen die gleiche Natur und haben denselben Ursprung, alle wurden durch Christus erlöst und sind zur Teilhabe an derselben göttlichen Seligkeit berufen: „Alle Menschen erfreuen sich somit der gleichen Würde“ (KKK, 1934). Neben dieser Gleichheit gibt es Unterschiede, die man, sofern sie nicht ungerecht sind, positiv werten muss: „Diese Unterschiede entsprechen dem Plane Gottes. Gott will, dass jeder Mensch von anderen erhält, was er benötigt. Wer über besondere ,Talente’ verfügt, soll sie zum Vorteil derer anwenden, die ihrer bedürfen“ (KKK, 1937).

2. Die Gesellschaft

In Ausübung unserer Sozialität entstehen Verbände aller Art, die auf die Erreichung unterschiedlicher Zwecke ausgerichtet sind. „Eine Gesellschaft ist eine Gruppe von Personen, die organisch durch ein Einheitsprinzip verbunden sind, das über den Einzelnen hinausgeht“ (KKK, 1880).

Die menschlichen Zwecke sind vielfältig, ebenso die Weisen ihres Verbundenseins: Liebe, Volkszugehörigkeit, Sprache, Territorium, Kultur usw. Dementsprechend existiert ein sehr breites Spektrum von Institutionen oder Vereinigungen, die wie die Familie aus wenigen Personen bestehen, aber auch eine immer größere Zahl umfassen, wenn man von den diversen Vereinen über die Gemeinden und die Staaten bis zur internationalen Gemeinschaft fortschreitet.

Manche Gesellschaften wie die Familie und die bürgerliche Gesellschaft entsprechen unmittelbarer der Natur des Menschen und sind für ihn notwendig; andere entspringen der freien Initiative und gründen auf der natürlichen, an sich zu begrüßenden Neigung der Menschen, Kultur zu schaffen (vgl. KKK, 1882; Kompendium der Soziallehre der Kirche, 151).

Aus der engen Verflochtenheit von Mensch und Gesellschaft erklärt sich der enorme Einfluss der letzteren auf die Entwicklung der Person und die Schädigung des Einzelnen durch eine fehlerhaft organisierte Gesellschaft. Das Verhalten der Menschen hängt zu einem gewissen Grad von der Sozialorganisation ab, da diese als Kulturgebilde auf die Person einwirkt. Ohne den Menschen auf ein anonymes Element der Gesellschaft zu reduzieren [ 9], ist klar, dass seine allseitige Entwicklung und der gesellschaftliche Fortschritt wechselweise aufeinander einwirken [ 10]. Die personale und die soziale Dimension des Menschen sind einander nicht entgegengesetzt, sondern komplementär, mehr noch, in ihrer engen Verflechtung verstärken sie sich gegenseitig.

In diesem Sinn entstehen aufgrund der Sünden der Menschen in der Gesellschaft ungerechte Strukturen oder Strukturen der Sünde [11]. Sie stehen der rechten Ordnung entgegen, erschweren die Ausübung der Tugend und erleichtern persönliche Sünden gegen die Gerechtigkeit, die Nächstenliebe, die Keuschheit usw. Es kann sich dabei um allgemein verbreitete unmoralische Gewohnheiten handeln (etwa Korruption in der Politik und im Geschäftsleben) oder um ungerechte Gesetze (wie jene, die Abtreibung legalisieren) usw. [ 12]. Die Strukturen der Sünde müssen beseitigt und durch gerechte Strukturen ersetzt werden.

Ein entscheidendes Mittel zur Beseitigung ungerechter Strukturen, zur Christianisierung der Arbeitsbeziehungen und der Gesellschaft überhaupt ist das ständige Bemühen, konsequent nach den Normen der Berufsethik zu handeln. Dieses Bemühen ist im Übrigen notwendige Voraussetzung für die Heiligung der beruflichen Arbeit.

3. Die Autorität [13]

„Jede menschliche Gemeinschaft bedarf einer Autorität, von der sie geleitet wird. Diese hat ihre Grundlage in der menschlichen Natur. Sie ist für die Einheit des Gemeinwesens notwendig. Ihre Aufgabe ist es, soweit wie möglich das Gemeinwohl der Gesellschaft zu gewährleisten“ (KKK, 1898).

Da die Sozialität eine Wesenseigenschaft der menschlichen Natur ist, muss man folgern, dass jede rechtmäßige Autorität von Gott als dem Schöpfer dieser Natur kommt (vgl. Röm 13, 1; KKK, 1899). Freilich bleiben „die Bestimmung der Regierungsform und die Auswahl der Regierenden dem freien Willen der Staatsbürger überlassen“ [ 14].

Die moralische Legitimation der Autorität stammt nicht aus ihr selbst; sie ist Dienerin Gottes (vgl. Röm 13,4), ausgerichtet auf das Gemeinwohl [ 15]. Ihre Träger müssen die Autorität als Dienst ausüben, sie müssen ohne Bevorzugungen und unter Hintanstellung der eigenen Interessen die austeilende Gerechtigkeit üben und dürfen nicht despotisch vorgehen (vgl. KKK, 1902, 2235, 2236).

„Auch wenn die öffentliche Autorität bisweilen auf die Unterdrückung von etwas verzichten kann, was im Fall des Verbots einen schwereren Schaden anrichten würde (vgl. hl. Thomas v. Aquin, Summa Theologiae, I-II, q. 96, a. 2), kann sie doch niemals zulassen, die Verletzung, die anderen Menschen durch die Nichtanerkennung eines ihrer Grundrechte wie das auf Leben zugefügt wird, als Recht der einzelnen zu legitimieren – selbst wenn diese die Mehrheit der Mitglieder der Gesellschaft ausmachen würden“ [ 16].

Was die politischen Systeme betrifft, „weiß die Kirche das System der Demokratie zu schätzen, insoweit es die Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen sicher-stellt und den Regierten die Möglichkeit garantiert, ihre Regierungen zu wählen und zu kon-trollieren“ [ 17]. Die demokratische Ordnung des Staates ist Teil des Gemeinwohls. Aber „der Wert der Demokratie steht und fällt mit den Werten, die sie verkörpert und fördert: grundlegend und unumgänglich sind sicherlich die Würde jeder menschlichen Person, die Achtung ihrer unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte“ [ 18]. „Eine Demokratie ohne Werte verwandelt sich, wie die Geschichte beweist, leicht in einen offenen oder hinterhältigen Totalitarismus“ [ 19].

4. Das Gemeinwohl

„Das Gemeinwohl ist ‚die Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die so­wohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ermöglichen, die eigene Vollendung voller und leichter zu erreichen’“ [ 20]. Das Gemeinwohl liegt daher nicht nur auf der materiellen, sondern auch auf der geistigen Ebene (beide miteinander verflochten), und „es beruht auf drei wesentlichen Elementen “ (KKK, 1906):

― auf der Achtung der Person und ihrer Freiheit [21];

― auf dem Streben nach sozialem Wohl und ganzheitlicher menschlicher Entwicklung [22];

― auf der Förderung des Friedens, also der „Dauerhaftigkeit und Sicherheit einer gerechten Ordnung“ (KKK, 1909) [ 23].

„Der gesellschaftlichen Natur des Menschen entsprechend steht das Wohl eines jeden in Verbin­dung mit dem Gemeinwohl“ (KKK, 1905), und dieses muss „stets auf den Fortschritt der Per­sonen ausgerichtet“ (KKK, 1912) sein [ 24].

Das Gemeinwohl umfasst nicht nur die Stadt oder das Land. Es gibt auch „ein weltweites Gemeinwohl . Dieses erfordert eine Gliederung der Völkergemeinschaft“ (KKK, 1911).

5. Gesellschaft und transzendente Dimension der Person

Die Sozialität betrifft alle Wesenszüge der Person und daher auch deren transzendente Dimension. Die tiefste Wahrheit des Menschen liegt darin, dass er Bild und Gleichnis Gottes und zur Gemeinschaft mit ihm berufen ist. Daraus leitet sich seine Würde ab [ 25]. Daher „erweist sich die theologische Dimension sowohl für die Interpretation wie für die Lösung der heutigen Probleme des menschlichen Zusammenlebens als unabdingbar“ [ 26].

Daraus ergibt sich die Hinfälligkeit von Gesellschaftsentwürfen, die auf die transzendente Dimension vergessen. Tatsächlich ist der Atheismus – in seinen verschiedenen Äußerungen – eines der gravierendsten Phänomene unserer Zeit, mit schwerwiegenden Konsequenzen für das gesellschaftliche Leben [ 27]. Das ist heute besonders offensichtlich. Je mehr die religiösen Wurzeln einer Gemeinschaft verloren gehen, desto angespannter und gewalttätiger werden die Beziehungen zwischen ihren Gliedern, weil die sittliche Kraft zum Guten geschwächt wird oder sogar ganz verloren geht [ 28].

Wenn man für die Ordnung der Gesellschaft eine tragfähige dauerhafte Basis will, ist ein absolutes Fundament nötig, das nicht von wandelbaren Meinungen oder Machtverhältnissen abhängt; und dieses absolute Fundament ist nur Gott [ 29]. Die religiöse und die soziale Dimension der menschlichen Person dürfen daher nicht voneinander getrennt und noch weniger einander entgegengesetzt werden [ 30]. Es gilt, diese beiden Sphären der Wahrheit über den Menschen, die einander implizieren und wechselseitig fördern, in Einklang zu bringen: die unbedingte Suche nach Gott (vgl. KKK, 358 u. 1721; Kompendium der Soziallehre der Kirche, 109) und die Sorge um den Nächsten und die Welt, die durch die theozentrische Dimension gestärkt wird [ 31].

Geistiges Wachstum ist daher zur Förderung des gesellschaftlichen Fortschritts unerlässlich. Die gesellschaftliche Erneuerung nährt sich aus der Kontemplation. In der Tat führt die Begegnung mit Gott im Gebet eine geheimnisvolle Kraft in die Geschichte ein, die die Herzen verwandelt, sie zur Bekehrung bewegt und eben dadurch die Energie zur Transformation der sozialen Strukturen weckt.

Gesellschaftlichen Wandel ohne ernsthaftes Bemühen um persönlichen Wandel zu fordern, ist ein Betrug, der letztlich nur Enttäuschung hervorruft und weiteren Verfall zeitigt. Eine „neue Gesellschaftsordnung“, die realistisch und daher immer auch verbesserbar ist, verlangt eine Steigerung der notwendigen technischen und wis­senschaftlichen Kompetenz [ 32] sowie eine Verbesserung der sittlichen und geistlichen Bildung. Nur so kommt es zur Erneuerung der Institutionen und Strukturen [ 33]. Zugleich darf nicht vergessen werden, dass das Bemühen um eine gerechte soziale Ordnung die Person adelt, die sich dafür einsetzt.

6. Teilnahme der Katholiken am öffentlichen Leben

An der Förderung des Gemeinwohls sollen alle mitwirken, ihrem Platz und ihrer Rolle entsprechend. „Diese Pflicht ist mit der Würde der menschlichen Person untrennbar verbunden“ (KKK, 1913). „Niemand darf einer rein individualistischen Ethik verhaftet bleiben“ [ 34]. Daher „sollen die Bürger soweit wie möglich am öffentlichen Leben aktiv teilnehmen“ (KKK, 1915) [ 35].

Das Recht und die Pflicht zur Teilnahme am öffentlichen Leben leitet sich aus dem Subsidiaritäts­prinzip ab: „Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht in das innere Leben einer unter­geordneten Gesellschaft dadurch eingreifen, dass sie diese ihrer Kompetenzen beraubt. Sie soll sie im Notfall unter­stützen und ihr dazu helfen, ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesell­schaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen“ [ 36].

Diese Teilnahme wird vor allem verwirklicht durch die verantwortungsbewusste Erfüllung der eigenen familiären und beruflichen Pflichten (vgl. KKK, 1914) sowie der Pflichten der legalen Gerechtigkeit (wie zum Beispiel durch Zahlen der Steuern) [ 37]. Sie erfolgt auch durch die Übung der Tugenden, besonders der Solidarität.

In Anbetracht der Interdependenz von Personen und Gruppen muss sich die Teilnahme am öffentlichen Leben im Geist der Solidarität vollziehen, die als Einsatz für die Mitmenschen zu verstehen ist [ 38]. Die Solidarität muss das Ziel und das Kriterium der Organisation der Gesellschaft sein, nicht bloß als moralisierender Wunsch, sondern als klares Erfordernis der menschlichen Natur selbst; von ihr hängt wesentlich der Friede der Welt ab (vgl. KKK, 1939 u. 1941) [ 39]. Obwohl die Solidarität sich auf alle Menschen erstreckt, ist sie aus Gründen der Dringlichkeit umso notwendiger, je größer die Not der Personen ist. Daher die vorrangige Liebe zu den Armen und Hilfsbedürftigen (vgl. KKK, 1932, 2443-2449; Kompendium der Soziallehre der Kirche, 183-184).

Als Bürger haben die Gläubigen dieselben Pflichten und Rechte wie alle anderen, die sich in ihrer Situation befinden; und als Katholiken tragen sie größere Verantwortung (vgl. Tit 3,1-2, 1 Petr 2,13-15) [ 40]. Daher „können die Laien nicht darauf verzichten, sich in die »Politik« einzuschalten “ [ 41]. Diese aktive Mitwirkung der Laien „ist besonders notwendig, wenn es darum geht, Mittel und Wege zu finden, um die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten mit den Forderungen des christlichen Glaubens und Lebens zu durchdringen“ (KKK, 899).

Da in manchen Fällen die staatlichen Gesetze nicht mit der Lehre der Kirche überein-stimmen, müssen die Katholiken alles in ihrer Macht Stehende tun, um im Zusammenwirken mit anderen Bürgern guten Willens diese Gesetze zu ändern, immer auf rechtmäßigem Wege und mit Liebe [ 42]. In jedem Fall muss ihr Verhalten mit der katholischen Lehre in Einklang stehen, auch wenn ihnen dadurch Nachteile erwachsen, denn man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen (vgl. Apg 5,29).

Die Katholiken sollen also ihre Bürgerrechte ausüben und ihre Pflichten erfüllen, was besonders für die Laien gilt, die berufen sind, die Welt mit Initiative und Verantwortungssinn von innen her zu heiligen, ohne darauf warten, dass die Hierarchie die Probleme mit den staatlichen Autoritäten bereinigt oder die Lösungen vorgibt [ 43].

Enrique Colom

Grundlegende Literatur

Katechismus der Katholischen Kirche , 1877-1917; 1939-1942; 2234-2249.

Kompendium der Soziallehre der Kirche, 34-43; 149-151; 164-170; 541-574.

Empfohlene Literatur

Hl. Josefmaria, Homilie Christkönig, in Christus begegnen , 179-187.

Kongregation für die Glaubenslehre, Lehrmäßige Note zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben, 24.11.2002.


1Vgl. II. Vat. Konzil, Gaudium et spes , 24-25; Kongregation für die Glaubenslehre, Instr. Libertatis conscientia, 32; Kompendium der Soziallehre der Kirche, 110.

2„Das Mitsein mit Jesus Christus nimmt uns in sein «Für alle» hinein, macht es zu unserer Seinsweise. Es verpflichtet uns für die anderen, aber im Mitsein mit ihm wird es auch überhaupt erst möglich, wirklich für die anderen, fürs Ganze da zu sein“ (Benedikt XVI., Enz. Spe salvi, 30.11.2007, 28).

3Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 30.12.1987, 40.

4Johannes Paul II., Apost. Schreiben Mulieris dignitatem , 15.8.1988, 7.

5II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes, 31.

6„Die menschliche Sozialität mündet nicht automatisch in die Gemeinschaft der Personen und in die Selbsthingabe. Aufgrund von Hochmut und Egoismus entdeckt der Mensch in sich selbst Keime von Asozialität, individualistischer Verschlossenheit und der Neigung, den anderen zu unterdrücken.“ ( Kompendium der Soziallehre der Kirche , 150).

7Vgl. Benedikt XVI., Enz. Spe salvi, 24 a).

8„Die historisch bestehende Gesellschaft entsteht aus den sich ineinander verflechtenden Freiheiten aller Personen, die in ihr handeln und durch ihre Entscheidungen zu ihrer Entfaltung oder Verarmung beitragen“ ( Kompendium der Soziallehre der Kirche , 163).

9„Grund, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist die menschliche Person und muss es sein“ (II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes , 25). Vgl. Pius XII., Radio-Weihnachtsbotschaft, 24.12.1942: AAS 35 (1943) 12; Johannes XXIII., Enz. Mater et magistra : AAS 53 (1961) 453; KKK,1881; Kompendium der Soziallehre der Kirche , 106.

10Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis , 38; KKK, 1888; Kompendium der Soziallehre der Kirche, 62, 82 und 134.

11Vgl. Johannes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis , 36.

12„Wenn die Kirche von Situationen der Sünde spricht oder bestimmte Verhältnisse und gewisse kollektive Verhaltensweisen (...) anklagt, dann weiß sie und betont es auch, dass solche Fälle von sozialer Sünde die Frucht, die Anhäufung und die Zusammenballung vieler personaler Sünden sind. Es handelt sich dabei um sehr per­sönliche Sünden dessen, der Unrecht erzeugt, begünstigt oder ausnutzt; der, obgleich er etwas tun könnte, um gewisse soziale Übel zu vermeiden, zu beseitigen oder wenigstens zu begrenzen, es aus Trägheit oder Angst, aus komplizenhaftem Schweigen oder geheimer Beteiligung oder aus Gleichgültigkeit doch unter­lässt; der Zuflucht sucht in der behaupteten Unmöglichkeit, die Welt zu verändern, und der sich den Mühen und Opfern entziehen will“ (Johannes Paul II., Apost. Schreiben Reconciliatio et paenitentia , 2.12.1984, 16).

13Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. Lumen gentium , 36; Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 1.5.1991, 38; Kompendium der Soziallehre der Kirche , 570. Es handelt sich generell um einen Prozess, nicht um eine sofortige Änderung, so dass die Laiengläubigen oftmals gezwungen sind, mit diesen Strukturen zu leben und ihre Folgen zu tragen, ohne sich verführen zu lassen und ohne im Bestreben zu erlahmen, sie zu verändern. In diesem Zusammenhang ist es angebracht, die Worte Christi zu betrachten: „Ich bitte nicht, dass du sie aus der Welt nimmst, sondern dass du sie vor dem Bösen bewahrst“ (Joh 17,15).

14II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes , 74; Vgl. KKK, 1901.

15„Die Autorität wird nur dann rechtmäßig ausgeübt, wenn sie das Gemeinwohl der betreffenden Gemeinschaft anstrebt und sittlich erlaubte Mittel anwendet, um es zu erreichen. Falls Behörden ungerechte Gesetze erlassen oder der sittlichen Ordnung widersprechende Maßnahmen ergreifen, können solche Anordnungen das Gewissen nicht verpflichten“ (KKK, 1903).

16Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae , 25.3.1995, 71.

17Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus , 46.

18Ebd., 70. Der Papst bezieht sich insbesondere auf das Recht jedes unschuldigen Wesens auf Leben, zu dem die Abtreibungsgesetze in Widerspruch stehen.

19Ebd., 46.

20II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes , 26; vgl. KKK, 1906.

21„Im Namen des Gemeinwohls sind die öffentlichen Gewalten verpflichtet, die unveräußerlichen Grund­rechte der menschlichen Person zu achten. Die Gesellschaft muss jedem ihrer Glieder ermöglichen, seine Berufung zu verwirklichen“ (KKK, 1907).

22Die Autorität muss unter Achtung des Subsidiaritätsprinzips und durch die Förderung der Privatinitiative dafür sorgen, dass jeder über das verfügt, was für ein menschenwürdiges Leben notwendig ist: Nahrung, Kleidung, Gesundheit, Arbeit, Erziehung und Bildung, richtige Information usw.: vgl. KKK, 1908 u. 2211.

23Der Friede besteht nicht einfach darin, dass kein Krieg ist. Er kann nicht erreicht werden ohne Sicherung der Achtung der Würde der Personen und der Völker: vgl. KKK, 2304. Der Friede besteht in der „Ruhe der Ordnung“ (Hl. Augustinus, De civitate Dei, 19,13). Er ist ein Werk der Gerechtigkeit: vgl. Jes 32,17. Die Autorität muss durch erlaubte Mittel „die Sicherheit der Gesellschaft und deren Glieder gewährleisten. Das Gemeinwohl begründet das Recht auf persönliche und kollektive Selbstverteidigung“ (KKK, 1909).

24„Die gesellschaftliche Ordnung und ihre Entwicklung müssen sich dauernd am Wohl der Personen orientieren und nicht umgekehrt“ (II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes , 26).

25Vgl. ebd., 19.

26Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 55. Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes, 11 u. 41.

27Vgl. Johannes PAUL II., Enz. Evangelium vitae, 21-24. Nachdem er den Irrtum der Ideologien aufgezeigt hat, fügt Johannes Paul II. hinzu: „Wenn wir uns weiter fragen, woher diese irrige Sichtweise des Wesens der Person und der »Subjektivität« der Gesellschaft stammt, können wir nur antworten, dass ihre Hauptursache der Atheismus ist. In der Antwort auf den Anruf Gottes, der sich in den Dingen der Welt manifestiert, wird sich der Mensch seiner übernatürlichen Würde bewusst. (…). Die Leugnung Gottes beraubt die Person ihres tragenden Grundes und führt damit zu einer Gesellschaftsordnung ohne Anerkennung der Würde und Verantwortung der menschlichen Person“ (Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 13).

28Der Mensch kann eine Gesellschaft konstruieren und „die Erde ohne Gott gestalten, aber ohne Gott kann er sie letzten Endes nur gegen den Menschen formen. Der in sich verschlossene Humanismus ist ein un-menschlicher Humanismus“ (Paul VI., Enz. Populorum progressio, 26.3.1967, 42). Vgl. Johannes XXIII., Enz. Mater et magistra: AAS 53 (1961) 452-453; II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes, 21; Benedikt XVI., Enz. Deus caritas est, 25.12.2005,42.

29Vgl. Leo XIII., Enz. Diuturnum illud: Acta Leonis XIII, 2 (1882) 277 u. 278; Pius XI., Enz. Caritate Christi: AAS 24 (1932) 183-184.

30Manche „sehen im Christsein nur ein Bündel von Andachten oder Frömmigkeitsübungen, ohne zu begreifen, dass es die Situationen des täglichen Lebens, ein Gespür für die Not der anderen und die Beseitigung der Ungerechtigkeit einschließt. (…) Andere wiederum neigen zu der Meinung, das christliche Dogma müsse, um für die Menschen akzeptabel zu sein, in einigen wesentlichen Aussagen abgeschwächt werden; sie tun so, als ob das Gebetsleben und der ständige Umgang mit Gott eine Flucht vor der Verantwortung und ein Verlassen der Welt seien. Sie vergessen, dass es gerade Jesus war, der uns zeigte, bis zu welchem Grad Lieben und Dienen gehen müssen. Nur wenn wir versuchen, das Geheimnis der Liebe Gottes zu verstehen – einer Liebe bis zum Tode –, werden wir fähig, ganz für die anderen da zu sein, ohne dass Schwierigkeiten oder Gleichgültigkeit uns etwas anhaben können“ (Hl. Josefmaria, Christus begegnen, 98).

31Es existiert eine tiefgehende „Wechselwirkung zwischen Gottes- und Nächstenliebe (…). Wenn die Berührung mit Gott in meinem Leben ganz fehlt, dann kann ich im anderen immer nur den anderen sehen und kann das göttliche Bild in ihm nicht erkennen. Wenn ich aber die Zuwendung zum Nächsten aus meinem Leben ganz weglasse und nur ‘fromm’ sein möchte, nur meine ‘religiösen Pflichten‘ tun, dann verdorrt auch die Gottesbeziehung“ (Benedikt XVI., Enz. Deus caritas est, 18). Vgl. Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 35-36; Kompendium der Soziallehre der Kirche, 40.

32„Jede Berufstätigkeit erfordert eine gründliche Ausbildung und dann eine ständige Weiterbildung, um sich den neuen Umständen anzupassen, und diese Forderung verpflichtet insbesondere all jene, die eine leitende Stellung in der Gesellschaft anstreben, denn sie haben einen wichtigen Dienst zu leisten, von dem das Wohlergehen aller abhängt“ ( Gespräche mit Msgr. Escrivá de Balaguer, 90).

33„Zu einer besseren Welt trägt man nur bei, indem man selbst jetzt das Gute tut, mit aller Leidenschaft und wo immer die Möglichkeit besteht“ (Benedikt XVI., Enz. Deus caritas est, 31 b).

34II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes, 30.

35„Ein Mensch oder eine Gesellschaft, die auf die Not und die Ungerechtigkeit nicht reagieren und sich nicht bemühen, sie zu lindern, sind nicht Mensch und nicht Gesellschaft nach dem Maße des liebenden Herzens Christi. Unter ständiger Bewahrung eines weiten Freiheitsraumes bei der Ausarbeitung und Anwendung konkreter Lösungen und folglich innerhalb eines selbstverständlichen Pluralismus müssen die Christen in ihrem Eifer übereinstimmen, der Menschheit zu dienen. Sonst wäre ihr Christentum nicht das Wort und das Leben Jesu, sondern eine Maske und ein Betrug“ (Hl. Josefmaria, Christus begegnen, 167).

36Johannes Paul II., Enz. Centesimus annus, 48. Vgl. KKK, 1883; Kompendium der Soziallehre der Kirche, 186 u. 187.

„Das Subsidiaritätsprinzip widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus. Es zieht die Grenzen für das Eingreifen des Staates. Es zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen den Einzelpersonen und den Gesell­schaften in ein harmonisches Verhältnis zu bringen. Es sucht auf internationaler Ebene eine wahre Ordnung zu schaffen“ (KKK, 1885).

Gott „überlässt jedem Geschöpf jene Aufgaben, die es den Fähigkeiten seiner Natur gemäß auszuüben ver­mag. Diese Führungsweise soll im gesellschaftlichen Leben nachgeahmt werden. Das Verhalten Gottes bei der Weltregierung, das von so großer Rücksichtnahme auf die menschliche Freiheit zeugt, sollte die Weis­heit derer inspirieren, welche die menschlichen Gesellschaften regieren. Sie haben sich als Diener der göttli­chen Vorsehung zu verhalten“ (KKK, 1884).

37Die legale Gerechtigkeit (oder Gesetzesgerechtigkeit) ist die Tugend, die die Person zum Geben dessen bereit macht, was der Bürger gerechterweise der Gemeinschaft schuldet: vgl. KKK, 2411.

„Der Gehorsam gegenüber der Autorität und die Mitverantwortung für das Gemeinwohl machen es zu einer sittlichen Pflicht, Steuern zu zahlen“ (KKK, 2240). „Listige Betrügereien, durch die sich manche den Bestimmungen des Gesetzes und den sozialen Pflichten entziehen, sind entschieden zu verurteilen. Sie lassen sich mit den Forderungen der Gerechtigkeit nicht vereinbaren“ (KKK, 2411).

38„Die Tatsache der gegenseitigen Abhängigkeit wird als entscheidendes System von Beziehungen in der heuti­gen Welt mit seinen wirtschaftlichen, kulturellen, politischen und religiösen Faktoren verstanden und als mo­ralische Kategorie angenommen. Wenn die gegenseitige Abhängigkeit in diesem Sinne anerkannt wird, ist die ihr entsprechende Antwort als moralisches und soziales Verhalten, als ,Tugend‘ also, die Solidarität“ (Johan­nes Paul II., Enz. Sollicitudo rei socialis, 38).

39Vgl. Kompendium der Soziallehre der Kirche, 193-195.

40Vgl. II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes, 75.

41Johan­nes Paul II., Apost. Schreiben Christifideles laici, 30.12.1988, 42.

42Wenn zum Beispiel „die Abwendung oder vollständige Aufhebung eines Abtreibungsgesetzes nicht möglich wäre, [kann es] einem Abgeordneten, dessen persönlicher absoluter Widerstand gegen die Abtreibung klarge-stellt und allen bekannt wäre, gestattet sein, Gesetzesvorschläge zu unterstützen, die die Schadensbegren­zung eines solchen Gesetzes zum Ziel haben und die negativen Auswirkungen auf das Gebiet der Kultur und der öffentlichen Moral vermindern“ (Johannes Paul II., Enz. Evangelium vitae, 73).

43Es ist „die Aufgabe der Laien, in freier Initiative und ohne träge erst Weisungen und Direktiven von anderer Seite abzuwarten, das Denken und die Sitten, die Gesetze und die Lebensordnungen ihrer Gemeinschaft mit christlichem Geist zu durchdringen“ (Paul VI., Enz. Populorum progressio, 81). Vgl. II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 75; Konst. Gaudium et spes, 43; Johannes Paul II., Apost. Schreiben Christifideles laici, 15; KKK, 2442.