Ansprache Johannes Pauls II. an die Teilnehmer einer von der Prälatur Opus Dei veranstalteten Tagung zum Apostolischen Schreiben „Novo Millennio Ineunte“ (14.-17. März 2001)
Mit Sicht auf die Zukunft der Evangelisierung im Dritten Jahrtausend spricht der Heilige Vater über das „organische Zusammenwirken“ von Priestern und Laien im Opus Dei und unterstreicht dabei dessen Einheit.
Mitarbeiter
Als Mitarbeiter/in kann man in verschiedener Weise an der apostolischen Arbeit des Opus Dei mitwirken, ohne ihm anzugehören.
Aufnahme in das Opus Dei
Wer zum Opus Dei kommt, verpflichtet sich zu einer fortwährenden Weiterbildung im christlichen Glauben und zur aktiven Teilnahme am Evangelisierungsauftrag der Kirche.
Die Angehörigen der Prälatur Opus Dei
Von den 92.000 Menschen, die dem Opus Dei angehören, sind 98% Laien, Männer und Frauen, die meisten von ihnen verheiratet. Die übrigen 2% sind Priester.
Geschichtlicher Abriss
Das Opus Dei wurde 1928 in Spanien gegründet. Es hat heute Niederlassungen in 69 Ländern.
Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz
Diözesanpriester können Mitglieder der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz werden. Diese ist mit der Prälatur Opus Dei untrennbar verbunden.
Die Mitarbeiter des Opus Dei
Die Mitarbeiter des Opus Dei unterstützen die apostolischen Einrichtungen der Prälatur je nach ihren Möglichkeiten, ohne dass sie dem Opus Dei angehören. Es handelt sich um Männer und Frauen, aus allen Schichten der Gesellschaft und den unterschiedlichsten Berufe.
Die Stellung des Opus Dei in der Kirche
Das Opus Dei entstand 1928. Es wurde 1941 vom Bischof von Madrid und 1947 vom Heiligen Stuhl approbiert. Seit 1982 ist es eine Personalprälatur der katholischen Kirche.
Apostolische Konstitution "Ut sit", mit der der Heilige Stuhl am 28. November 1982 das Opus Dei als erste Personalprälatur errichtete
Das 1928 vom hl. Josefmaria gegründete Opus Dei wurde von Papst Johannes Paul II. am 28. November 1982 als Personalprälatur mit universalem Wirkungskreis errichtet. Wir weisen an diesem Jahrestag noch einmal auf den bedeutsamen Text der Apostolischen Konstitution ‘Ut sit’ (Dass es sei!) hin, mit dem dieser Akt rechtskräftig wurde.