Die Geschichte der Priestergesellschaft

Die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz wurde am 14. Februar 1943 gegründet. Sie entstand aus der Notwendigkeit des Opus Dei, über Priester zu verfügen, die seinen Geist verstehen und weitergeben können. Ihre Erweiterung vom 16. Juni 1950 entsprang der Sorge des hl. Josefmaria um das menschliche und geistliche Wohl der Diözesanpriester.

Im April 1950 ließ Gott den Gründer des Werkes eine Möglichkeit zur Eingliederung der Diözesanpriester ins Opus Dei erkennen.

Das Opus Dei verkündet und verkörpert seit seiner Gründung am 2. Oktober 1928 eine Laienspiritualität, d. h. einen Weg zu Gott und mit Gott für die gewöhnlichen Christen – Männer und Frauen – mit ihren Berufen, ihren Familien und ihrem Sozialleben. Diese Menschen sind für die volle Entfaltung ihres christlichen Lebens auf die priesterlichen Dienste angewiesen; insbesondere können sie die zentralen Sakramente der Eucharistie und der Versöhnung nur aus der Hand eines Priesters empfangen.

Die Notwendigkeit von Priestern aus den eigenen Reihen

Anfänglich bat der heilige Josefmaria verschiedene mit ihm befreundete Priester, den Opus-Dei-Mitgliedern diese Dienste zu erweisen. Doch er erkannte sehr bald, dass der neuartige Geist des Opus Dei nach Priestern verlangte, die ihn selbst als Laien bereits gelebt hatten und weitergeben konnten. Mit anderen Worten: Die Priester sollten aus den Mitgliedern des Opus Dei selbst stammen und sich – ohne andere Menschen auszuschließen – in erster Linie der seelsorgerlichen Betreuung der Mitglieder des Werkes und ihrer Apostolate widmen können.

Dabei stellte sich ein Problem kirchenrechtlicher Natur: Jeder Kandidat für das Priesteramt musste auf einen bestimmten Titel geweiht werden (sog. Weihetitel). Lange Zeit zerbrachen sich Escrivá und der Bischof von Madrid den Kopf darüber, welcher der im Kirchengesetzbuch aufgeführten Titel sich eignen könnte, fanden aber keinen. Doch dann, am 14. Februar 1943, führte Gott dem heiligen Josefmaria inmitten einer Messfeier die Lösung vor Augen: Man konnte innerhalb des Opus Dei eine Körperschaft der aus den Mitgliedern hervorgehenden Priester errichten, ohne dadurch den Laiencharakter der Institution anzutasten.

Dieser Körperschaft gab Escrivá den Namen «Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz». Sie wurde am 8. Dezember 1943 vom Bischof von Madrid errichtet, nachdem sie das Nihil obstatdes Heiligen Stuhls erhalten hatte.

Am 25. Juni 1944 empfingen die Numerarier und Ingenieure Álvaro del Portillo, José Luis Múzquiz und José María Hernández Garnica vom Madrider Bischof die Priesterweihe. Sie waren damit die ersten drei Mitglieder der Gesellschaft.

Öffnung für die Diözesanpriester

In der Folge sollte die Priestergesellschaft noch eine bedeutende Erweiterung erfahren. Seit 1939 hatte Escrivá einen Großteil seiner Zeit darauf verwendet, auf Einladung der Bischöfe in ganz Spanien zahlreiche Exerzitien für Diözesanpriester zu halten. Dabei lernte er mehr denn je auch die Nöte seiner Mitbrüder kennen. Immer dringender fühlte er sich verpflichtet, etwas für sie zu tun. Schließlich fasste er schweren Herzens den Entschluss, das Opus Dei zu verlassen und für sie eine eigene Vereinigung ins Leben zu rufen. Er wartete nur noch auf die endgültige päpstliche Approbation des Opus Dei, um diesen Schritt zu vollziehen.

Im April 1950 ließ Gott den hl. Josefmaria eine Möglichkeit zur Eingliederung der Diözesanpriester ins Opus Dei erkennen.

Während dieser Wartezeit, im April 1950, ließ Gott ihn dann aber erkennen, dass er dieses Opfer nicht bringen musste. Es ging ihm auf, dass die Diözesanpriester genauso wie die Laien ihre Tätigkeit heiligen konnten, ohne sich von ihrem Platz zu entfernen; und die schon bestehende Priestergesellschaft konnte sie darin unterstützen. Mehr noch, auch die Diözesanpriester konnten eine Berufung zum Opus Dei erhalten. Sie konnten zwar nicht dem Presbyterium des Opus Dei angehören, da ihr kirchlicher Vorgesetzter der Bischof ihrer Diözese war, aber sie konnten Mitglied der Priestergesellschaft werden. Escrivá beantragte diese Lösung beim Heiligen Stuhl, und dieser approbierte sie bereits am 16. Juni 1950.

In der Folge breitete sich die Priestergesellschaft zusammen mit dem Opus Dei kontinuierlich in viele Länder der Welt aus. Heute gehören ihr weltweit rund 2000 Priester der Prälatur und etwa ebenso viele Diözesanpriester an.

In den seit dem 28. November 1982 geltenden Statuten der Personalprälatur Opus Dei erscheint sie als eine eigene, mit der Prälatur innerlich verbundene Klerikervereinigung. Sie besteht zum einen aus den Klerikern (Priestern und Diakonen), die aus den Laien des Opus Dei hervorgehen und deren kirchlicher Vorgesetzter der Prälat des Opus Dei ist. Zum anderen gehören ihr die Diözesankleriker an, die sich zur Heiligung ihrer Arbeit nach dem Geist des Opus Dei von Gott berufen wissen und deren Vorgesetzter ihr Ortsbischof ist. Oberster Leiter der Gesellschaft ist der Spiritual des Opus Dei, der in der Prälatur keine Leitungsfunktion ausübt.

Quelle u. a.: A. Vázquez der Prada, Der Gründer des Opus Dei, Bd. II, Köln 2004, S. 576-582, 589-594, 628f., und Bd. III, Köln 2008, S. 159-164