Mitglieder und Mitarbeiter

Wer um die Aufnahme in die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz bittet, tut dies im Bewusstsein, von Gott berufen zu sein, gemäß dem Geist des Opus Dei nach der Heiligkeit inmitten der Welt zu streben.

Einige Mitglieder mit dem Prälaten des Opus Dei.

Die Berufung ist für alle Mitglieder dieselbe, und alle müssen vom gleichen Verlangen nach Heiligkeit erfüllt sein. Es gibt deshalb keine Grade der Zugehörigkeit, sondern nur verschiedene Umstände, die eine größere oder geringere Verfügbarkeit für die Mitwirkung an den Veranstaltungen der Vereinigung nach sich ziehen.

– Die Numerarierpriester und die Koadjutoren (oder Assoziiertenpriester) kommen aus den Laien der Prälatur (Numerarier bzw. Assoziierte), die nach entsprechender Vorbereitung die heiligen Weihen empfangen haben. Sie werden Mitglieder der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz mit dem Empfang der Weihe zum Diakon.

– Die in einzelne Diözesen inkardinierten Priester sind Assoziierte oder Supernumerarier der Priestergesellschaft, je nach dem größeren oder geringeren Grad der möglichen Zusammenarbeit mit der Vereinigung (vor allem im Hinblick auf die geistliche Hilfe für andere Diözesanpriester), die sich aus dauerhaften persönlichen Umständen ergibt wie Gesundheit, Charakter, pastorale Aufgaben, verwandtschaftliche Verpflichtungen usw.

Natürlich gehören diese Priester ausschließlich dem Presbyterium ihrer jeweiligen Diözese an. Sie sind nicht Teil des Klerus der Prälatur, der nur aus den in das Opus Dei inkardinierten Klerikern besteht. Hierarchisch sind sie also nicht an die Prälatur gebunden und haben keine kirchlichen Vorgesetzten im Opus Dei.

Ihre Beziehung zum Generalpräsidenten der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz, dem Prälaten des Opus Dei, ist assoziativer Natur. Der Präsident hat über die Diözesanpriester, die sich der Gesellschaft anschließen, keine Leitungsgewalt, sondern übt lediglich die Funktionen des Vorstehers einer Klerikervereinigung aus. Deshalb unterstehen die in ihre jeweiligen Diözesen inkardinierten Priester der Gesellschaft in keiner Weise der Jurisdiktion des Prälaten, obwohl sie dieselbe Berufung wie alle anderen Gläubigen der Prälatur haben und dem Geist des Opus Dei gemäß zu leben sich bemühen.

In der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz herrscht lediglich die für jede Vereinigung notwendige Disziplin, die sich aus der Pflicht herleitet, die eigenen Normen und Gewohnheiten einzuhalten. Diese betreffen ausschließlich das geistliche Leben.

Die rechtliche und affektive Bindung an die Diözese, in die diese Priester inkardiniert sind, sowie die Verbundenheit mit dem eigenen Presbyterium wird durch die Zugehörigkeit zur Priestergesellschaft bestärkt, weil der Geist, den sie durch das Opus Dei empfangen, sie zum Streben nach christlicher Heiligkeit und menschlicher Vollkommenheit gerade durch die treue Erfüllung ihrer priesterlichen Pflichten anleitet.

Wer um die Aufnahme in die Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz ansucht, soll danach streben, sich durch die Liebe zur Diözese auszuzeichnen sowie durch den Gehorsam gegenüber dem Bischof, durch den Eifer, Berufungen für das Seminar und andere Institutionen der Kirche zu wecken, und durch den Wunsch, seinen priesterlichen Dienst möglichst vollkommen zu erfüllen. Zugleich wird er sich positiv um die Brüderlichkeit unter den Mitgliedern seines Presbyteriums bemühen sowie und die hierarchische communio mit dem eigenen Bischof, den übrigen Hirten der Kirche und besonders dem Papst.

Es gibt auch Priester, die – ohne Mitglieder der Priestergesellschaft vom Heiligen Kreuz zu sein – die von ihr angebotenen Bildungsmittel nützen und an den Apostolaten der Prälatur und der Gesellschaft durch ihr Gebet, durch Spenden und wenn möglich durch ihren pastoralen Dienst mitwirken. Man nennt diese Priester Mitarbeiter.