Clearingstelle

Die Prälatur Opus Dei besitzt eine Verfahrensordnung für alle Arten von Problemen, Sorgen und Nöten, die im Kontakt mit der Prälatur und ihrer Tätigkeit in der Schweiz entstanden sind.

Die Verfahrensordnung verfolgt den Zweck, eine Aufarbeitung geschehenen Unrechts und eine Wiederversöhnung zu ermöglichen und zu begünstigen. Sie bestimmt aktuell Folgendes:

1) Die Hinweise werden in dem Land behandelt, wo sich die angezeigten Ereignisse zugetragen haben.

2) Wo es angebracht schien, hat der Regionalvikar Kommissionen («Clearingstellen») errichtet, die für die angezeigten Fälle zuständig sind.

3) Hinweise sind per E-Mail zu richten an das Büro des Regionalvikars in der Schweiz:

Deutsch: clearing.ch@opusdei.org

Französisch: ecoute.ch@opusdei.org

Italienisch: ascolto.ch@opusdei.org