Thema 30. Das vierte Gebot. Die Familie

Das vierte Gebot bildet die Verbindung und den Übergang von den ersten drei Geboten zu den folgenden sechs. In den familiären Beziehungen setzt sich gleichsam das geheimnisvolle In- und Miteinander der göttlichen und der menschlichen Liebe fort, das am Ursprung jeder Person steht. Es ist Verantwortung der Eltern, ein Zuhause zu schaffen, einen familiären Raum, wo Liebe, Vergebung, Hochachtung, Treue und selbstloser Dienst gelebt werden kann.

Die Stellung des vierten Gebots im Dekalog

In der traditionellen Formulierung des Dekalogs, die wir verwenden (vgl. Katechismus, 2066), beziehen sich die drei ersten Gebote auf die Liebe zu Gott, während sich die übrigen sieben auf die Liebe zum Nächsten beziehen (vgl. Katechismus, 2067). In der Tat fassen das höchste Gebot der Liebe zu Gott und das zweite, das dem ersten gleich ist und die Liebe zum Nächsten um Gottes willen gebietet, alle Gebote des Dekalogs zusammen (vgl. Mt 22,36-40;Katechismus, 2196).

Es ist kein Zufall, dass das vierte Gebot als Verbindung und Übergang zwischen den drei ersten Geboten und den sechs nachfolgenden gerade diese Stellung einnimmt.

In den familiären Beziehungen (und auf radikale Weise in Vaterschaft, Mutterschaft und Kindschaft) setzt sich gleichsam das geheimnisvolle In- und Miteinander der göttlichen und der menschlichen Liebe fort, das am Ursprung jeder Person steht. Deshalb hat die Liebe zu den Eltern – und die familiäre Gemeinschaft, die sich von ihr ableitet (vgl. Katechismus, 2205) – auf eine besondere Weise an der Liebe Gottes teil.

Andererseits wird die Liebe zum Nächsten „wie zu sich selbst“ in der Familie mit besonderer Natürlichkeit gelebt, weil in ihr die anderen zwar „andere“ sind, aber nicht „ganz andere“. Sie sind uns nicht fern oder fremd, denn alle haben irgendwie aneinander Anteil; sie gehören zueinander. Deshalb ist die Familie der ursprüngliche Ort, an dem jede Person angenommen und bedingungslos geliebt wird: nicht weil sie etwas hat, beiträgt oder erreicht, sondern weil sie das ist, was sie ist.

Personale und soziale Transzendenz der Familie

Wenn das vierte Gebot primär die Beziehungen der Kinder zu ihren Eltern betrifft, so erstreckt es sich doch in verschiedenen Ausdrucksformen auch auf die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den anderen Familienmitgliedern sowie auf das Verhalten gegenüber der Heimat, den älteren Personen und den Vorgesetzten in den verschiedenen Bereichen. Schließlich umgreift es auch die Pflichten der Eltern und aller, die Autorität über andere ausüben (vgl.Katechismus, 2199).

„Das vierte Gebot erhellt auch die anderen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft. In unseren Geschwistern sehen wir Kinder unserer Eltern; in unseren Vettern und Basen Nachkommen unserer Ahnen; in unseren Mitbürgern Söhne und Töchter unseres Heimatlandes; in allen Getauften Kinder unserer Mutter, der Kirche; in jedem Menschen einen Sohn oder eine Tochter dessen, der ’Vater’ genannt werden will. Dadurch erhalten unsere Beziehungen zu unseren Mitmenschen einen persönlichen Charakter. Der Nächste ist kein bloßes ’Individuum’ innerhalb der Masse, sondern ’jemand’, der aufgrund seiner bekannten Herkunft besondere Aufmerksamkeit und Achtung verdient“ (Katechismus, 2212).

In diesem Sinn ist die vom Lehramt oft wiederholte Feststellung zu verstehen, dass die Familie die erste und grundlegende Schule des gesellschaftlichen Lebens ist (vgl. Katechismus, 2207). Da sie der natürliche Sitz der Erziehung zur Liebe ist, stellt sie das wirksamste Instrument der Vermenschlichung und Personalisierung der Gesellschaft dar. Sie wirkt auf eigentümliche und tiefe Weise am Aufbau der Welt mit1 und „soll so leben, dass ihre Mitglieder lernen, sich um Junge und Alte, um Kranke, Behinderte und Arme zu kümmern und sich ihrer anzunehmen“ (Katechismus, 2208).

Die Gesellschaft hat ihrerseits die schwere Verpflichtung, die Ehe und die auf ihr beruhende Familie zu stützen und zu stärken, indem sie ihr wahres Wesen anerkennt, ihr Gedeihen fördert und die öffentliche Moral garantiert (vgl. Katechismus, 2210)2.

Die Pflichten der Kinder und der Eltern

Die Heilige Familie ist das Vorbild, an dem man besonders klar die Merkmale der Familie erkennt, wie Gott sie gewollt hat: Liebe und Dienst; Erziehung und Freiheit; Gehorsams und Autorität usw.

A) Die Kinder sollen ihre Eltern achten und ehren, ihnen Freude bereiten, für sie beten und ihrer Liebe, ihrer Sorge und den für die Kinder erbrachten Opfern loyal entsprechen. Für einen guten Christen sind diese Pflichten ein überaus liebenswertes Gebot.

Gottes Vaterschaft, die Quellgrund der menschlichen Elternschaft ist (vgl. Eph 3,14-15), bildet das Fundament der den Eltern geschuldeten Ehre (vgl. Katechismus, 2214). „Die Achtung der Kinder vor den Eltern (Kindesliebe, pietas filialis) entspringt der Dankbarkeit gegenüber denen, die ihnen das Leben geschenkt und durch ihre Liebe und Arbeit ihnen ermöglicht haben, an Größe, Weisheit und Gnade zu wachsen. ’Ehre deinen Vater von ganzem Herzen, vergiss niemals die Schmerzen deiner Mutter! Denk daran, dass sie dir das Leben gaben. Wie kannst du ihnen vergelten, was sie für dich taten?’ (Sir 7, 27-28)“ (Katechismus, 2215).

Die kindliche Achtung äußert sich in Fügsamkeit und Gehorsam. „Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in allem, denn so ist es gut und recht im Herrn“ (Kol 3,20). Solange die Kinder von ihren Eltern abhängen, sollen sie ihren Anweisungen für ihr Wohl und das Wohl der Familie Folge leisten. Diese Pflicht endet mit der Emanzipation der Kinder; die den Eltern geschuldete Achtung hört jedoch nie auf (vgl. Katechismus, 2216-2217).

Würden die Eltern etwas anordnen, das dem Gesetz Gottes widerspricht, so müssten die Kinder natürlich den Willen Gottes dem der Eltern vorziehen, denn „man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apg 5,29).

„Das vierte Gebot ruft den erwachsenen Kindern die Pflichten gegenüber den Eltern in Erinnerung. Im Alter, in Krankheit, Einsamkeit oder Not sollen sie ihnen, so gut sie können, materiell und moralisch beistehen“ (Katechismus, 2218).

Nicht immer ist die familiäre Situation ideal. Gottes Vorsehung lässt bisweilen schwierige und schmerzliche Situationen zu. Manchmal würde man sich andere Umstände erhoffen: Familien mit nur einem Elternteil, Trennungen, Gewalttätigkeiten oder Lieblosigkeit usw. Es kann eine große Hilfe sein, sich vor Augen zu halten: „Das vierte Gebot (…) spricht nicht von der Qualität der Eltern und verlangt von Vätern und Müttern keine Perfektion. Es spricht vom Handeln der Kinder, unabhängig von den Verdiensten der Eltern, und es sagt etwas Außerordentliches und Befreiendes: Auch wenn nicht alle Eltern gut sind und nicht jede Kindheit unbeschwert ist, so können doch alle Söhne und Töchter glücklich sein, denn die Erlangung eines erfüllten und glücklichen Lebens hängt von der rechten Dankbarkeit gegenüber jenen ab, die uns das Leben geschenkt haben (…). Viele Heilige – und zahlreiche Christen – haben nach einer schmerzlichen Kindheit ein lichtvolles Leben geführt, weil sie sich dank Jesus Christus mit dem Leben versöhnt haben“ (Papst Franziskus, Generalaudienz, 19.9.2018).

In diesen Situationen und immer müssen die Kinder vermeiden, über die Eltern zu richten und sie zu verurteilen. Im Gegenteil, je reifer sie werden, desto mehr sollen sie lernen, zu vergeben und Verständnis aufzubringen, indem sie, ohne die erlebte Wirklichkeit zu leugnen, sie von Gott her betrachten und bewerten, sowohl was ihre Eltern als auch was sie selbst betrifft.

B) Die Eltern sollen ihrerseits die Kinder, die ihnen Gott schenkt, dankbar annehmen, als einen großen Segen und einen Beweis des Vertrauens. Abgesehen von der Sorge für ihre materiellen Bedürfnisse tragen sie die schwere Verantwortung für ihre rechte menschliche und christliche Erziehung. Die Rolle der Eltern bei der Bildung der Kinder ist so bedeutend, dass sie, wenn sie fehlt, schwer ersetzt werden kann3. Das Recht und die Pflicht der Erziehung sind für die Eltern vorrangig und unveräußerlich4.

Die Eltern haben die Verantwortung, ein Zuhause zu schaffen, einen familiären Raum, in dem Liebe, Vergebung, Hochachtung, Treue und selbstloser Dienst gelebt werden können. Ein solches Zuhause ist das geeignetste und das natürliche Umfeld für die Bildung der Kinder in Tugenden und Werten.

Durch ihr Beispiel und ihr Wort sollen die Eltern die Kinder lehren, sich zu kennen; frei, großzügig froh und aufrichtig zu leben; anständig zu sein; mit allen Menschen auszukommen; die Glaubenswahrheiten – dem jeweiligen Alter entsprechend – anzunehmen; sich ein Leben einfacher und persönlicher Frömmigkeit anzueignen; mit Natürlichkeit danach zu trachten, dass ihr tägliches Leben der Tatsache entspricht, dass sie Kinder Gottes sind, und dabei wenn nötig immer wieder neu zu beginnen; im Bewusstsein ihrer persönlichen Berufung zu leben usw.

Bei ihren Erziehungsanstrengungen müssen die Eltern davon überzeugt sein, dass sie, da sie ihrer Berufung folgen, mit der Gnade Gottes rechnen können. Angesichts der objektiven Schwierigkeit ihrer Aufgabe wird es ihnen eine große Hilfe sein, im Glauben zu wissen, dass es immer vor allem darum geht – so wichtig und notwendig die verschiedenen menschlichen Mittel und Überlegungen sein mögen –, die übernatürlichen Mittel einzusetzen.

Sie müssen große Achtung und Liebe zur Einzigartigkeit ihrer Kinder und zu ihrer Freiheit aufbringen, indem sie sie lehren, diese Freiheit gut und verantwortlich zu gebrauchen5. Dabei ist – wie bei vielen Aspekten der familiären Erziehung – das Beispiel des eigenen Verhaltens fundamental und äußerst fruchtbar.

Im Umgang mit ihren Kindern sollen sie lernen, Herzlichkeit und Stärke, Wachsamkeit und Geduld miteinander zu verbinden. Es ist wichtig, dass sie gute Freunde ihrer Kinder werden und ihr Vertrauen gewinnen, was für die Erziehung unerlässlich ist. Es ist notwendig, ihnen Zeit zu widmen: mit ihnen zusammen zu sein, sich zu unterhalten, ihnen zuzuhören, sich für ihre Dinge zu interessieren usw.

Als Teil der Stärke in der Liebe, die ihre Aufgabe verlangt, müssen sie auch zu korrigieren verstehen, wenn es notwendig ist: „Wo ist ein Sohn, den sein Vater nicht züchtigt“ (Hebr 12,7). Das muss aber mit Mäßigung geschehen, entsprechend dem Rat des Apostels: „Ihr Väter, schüchtert eure Kinder nicht ein, damit sie nicht mutlos werden“ (Kol 3,21).

Die Eltern dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen, indem sie die Erziehung ihrer Kinder den Händen anderer Personen oder Institutionen überlassen, auch wenn sie mit der Hilfe jener rechnen können – und gelegentlich müssen –, die ihr Vertrauen verdienen (vgl. Katechismus, 2222-2226).

„Als Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern das Recht, für sie eine Schule zu wählen, die ihren Überzeugungen entspricht. Das ist ein Grundrecht. Die Eltern haben die Pflicht, soweit wie möglich solche Schulen zu wählen, die sie in ihrer Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen (Gravissimum educationis, 6). Die Behörden haben die Pflicht, dieses Elternrecht zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass es auch wirklich ausgeübt werden kann“ (Katechismus, 2229).

Es ist natürlich, dass das Bildungsklima einer christlichen Familie sehr günstige Bedingungen für das Keimen von Berufungen der Hingabe an Gott in der Kirche schafft, auch als Entfaltung der Saat, die die Eltern in langen Jahren mit der Gnade Gottes vollzogen haben.

In diesen und in allen sonstigen Fällen dürfen sie nicht vergessen: „Die Familienbande sind zwar wichtig, aber nicht absolut. So wie das Kind zur menschlichen und geistigen Selbständigkeit heranreift, bestätigt sich auch seine besondere Berufung, die von Gott kommt, immer klarer und stärker. Die Eltern sollen diese Berufung achten und ihre Kinder ermutigen, ihr Folge zu leisten. Man muss überzeugt sein, dass es die erste Berufung des Christen ist, Christus nachzufolgen (vgl. Mt 16,25): ’Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig, und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig’ (Mt 10,37)“ (Katechismus, 2232)6.

Die göttliche Berufung eines Sohnes oder einer Tochter ist ein großes Geschenk für die Familie. Die Eltern sollen sich bemühen, das Geheimnis der Berufung zu achten und zu stützen, auch wenn sie diese nicht ganz verstehen oder es ihnen schwerfällt, die Konsequenzen, die sie kennen oder ahnen, zu akzeptieren. Die rechte Einstellung hinsichtlich der Berufung der Kinder wird vor allem im Gebet gepflegt und gestärkt. Dort reift das Vertrauen zu Gott, das es erlaubt, die Neigung zu übertriebenem Protektionismus zu mäßigen, und dort wächst eine realistische Haltung des Glaubens und der Hoffnung, die den Kindern bei der Unterscheidung und bei ihren Entscheidungen am besten helfen kann.

Pflichten des vierten Gebots

A) In Bezug auf die Autorität in der Kirche. Als Christen sollen wir „eine echte Haltung kindlicher Liebe zur Kirche entwickeln“ (Katechismus, 2040), die sich gegenüber jenen, die die Kirche leiten, bewahrheitet.

„Die Gläubigen sollen das, was die geweihten Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer und Leiter in der Kirche festsetzen, in christlichem Gehorsam bereitwillig aufnehmen nach dem Beispiel Christi, der durch seinen Gehorsam bis zum Tode den seligen Weg der Freiheit der Kinder Gottes für alle Menschen eröffnet hat. Sie sollen auch nicht unterlassen, ihre Vorgesetzten Gott zu empfehlen, die ja wachen, um Rechenschaft für unsere Seelen zu geben, damit sie das mit Freude tun können und nicht mit Seufzen (vgl. Hebr 13,17)“7.

Dieser kindliche Geist äußert sich vor allem in der treuen Verbundenheit und Einheit mit dem Papst, dem sichtbaren Haupt der Kirche und dem Stellvertreter Christi auf Erden, sowie mit den Bischöfen, die mit dem Heiligen Stuhl verbunden sind: „Die Liebe zum Heiligen Vater muss eine herrliche Leidenschaft in uns sein, denn in ihm sehen wir Christus. Wenn wir mit dem Herrn im Gebet verkehren, werden wir einen klaren Blick bekommen, der uns auch hinter Ereignissen, die wir vielleicht manchmal nicht verstehen oder die uns Kummer bereiten und die Tränen in die Augen treiben, das Wirken des Heiligen Geistes erkennen lässt“8.

B) In Bezug auf die zivilen Autoritäten. „Das vierte Gebot Gottes befiehlt uns auch, all jene zu ehren, die von Gott zu unserem Wohl ein öffentliches Amt in der Gesellschaft erhalten haben. Es gibt Aufschluss über die Pflichten der Amtsträger sowie jener, zu deren Wohl sie bestellt sind“ (Katechismus, 2234)9, immer in Hinblick auf das Gemeinwohl.

Zu den Pflichten der Bürger gehört (vgl. Katechismus, 2238-2243):

- die gerechten Gesetze zu beachten und die legitimen Anordnungen der Autorität zu befolgen (vgl. 1 Petr 2,13);

- die bürgerlichen Rechte auszuüben und die bürgerlichen Pflichten zu erfüllen;

- sich verantwortlich am sozialen und politischen Leben zu beteiligen.

„Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen. Den staatlichen Autoritäten den Gehorsam zu verweigern, falls deren Forderungen dem rechten Gewissen widersprechen, findet seine Rechtfertigung in der Unterscheidung zwischen dem Dienst Gottes und dem Dienst an der staatlichen Gemeinschaft. ’Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!’ (Mt 22,21). ’Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen’ (Apg 5,29)“ (Katechismus, 2242).

C) Pflichten der bürgerlichen Autoritäten. Wer Autorität ausübt, soll darin einen Dienst sehen und sich bewusst sein, dass jede Ausübung von Macht eine moralische Dimension hat. Niemand darf tun, anordnen oder festlegen, was der Würde der Personen – in erster Linie der handelnden –, dem Naturgesetz und dem Gemeinwohl widerspricht (vgl. Katechismus, 2235).

Die Ausübung der Autorität muss im Rahmen einer gerechten Hierarchie der Werte erfolgen, damit die Freiheit und Verantwortung aller erleichtert wird. Die Regierenden sollen die austeilende Gerechtigkeit mit Weisheit suchen, indem sie die Bedürfnisse und den Beitrag jedes Einzelnen berücksichtigen, die Verständigung und den sozialen Frieden anstreben und darauf achten, keine Maßnahmen zu treffen, die dazu verleiten können, das persönliche Interesse dem der Gemeinschaft vorzuziehen (vgl. Centesimus annus, 25; Katechismus, 2236).

„Die politischen Autoritäten sind verpflichtet, die Grundrechte der menschlichen Person zu achten. Sie sollen die Gerechtigkeit menschlich ausüben und dabei das Recht eines jeden, besonders das der Familien und Bedürftigen, achten. Die staatsbürgerlichen Rechte dürfen und sollen gemäß den Erfordernissen des Gemeinwohls gewährt werden. Die öffentlichen Gewalten dürfen sie nicht ohne berechtigten und angemessenen Grund außer Kraft setzen“ (Katechismus, 2237).

Antonio Porras – Jorge Miras

Grundlegende Bibliografie

Katechismus der Katholischen Kirche, 2196-2257.

Kompendium der Soziallehre der Kirche, 209-214; 221-254; 377-383; 393-411.

Papst Franziskus, Amoris laetitia, 19.3.2016.


1 Hl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, 43.

2 Vgl. Kompendium der Soziallehre der Kirche, 252-254.

3 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Gravissimum educationis, 3.

4 Vgl. hl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, 36; Katechismus, 2221; Kompendium der Soziallehre der Kirche, 239.

5 „Wenn die Kinder erwachsen werden, haben sie die Pflicht und das Recht, ihren Beruf und Lebensstand zu wählen“ (Katechismus, 2230).

6 „Dann, welcher Trost – drei Tage war Er verschwunden – welche Freude, Jesus wieder zu finden, wie Er mit den Gelehrten Israels disputiert (Lk 2,46). Und deiner Seele und meiner bleibt die Verpflichtung fest eingeprägt, Haus und Familie zu verlassen, um dem himmlischen Vater zu dienen“ (hl. Josefmaria, Der Rosenkranz, 5. freudenreiches Geheimnis).

7 II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 37.

8 Hl. Josefmaria, Homilie Loyal zur Kirche.

9 Vgl. Kompendium der Soziallehre der Kirche, 377-383; 393-398; 410-411.

Antonio Porras – Jorge Miras