Thema 24. Ehe und Priesterweihe

Die Ehe ist eine weise Einrichtung des Schöpfers, um in der Menschheit seinen Plan der Liebe zu verwirklichen. Sie entspringt dem persönlichen und unwiderruflichen Einverständnis der Eheleute. Ihre Wesenseigenschaften sind Einheit und Unauflöslichkeit. Sie ist auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft ausgerichtet: Die Kinder sind das hervorragendste Geschenk der Ehe und tragen viel zum Wohl der Eltern selbst bei.

Gott Vater hat uns in seinem Plan der Liebe vor der Erschaffung der Welt in Christus auserwählt, um uns zur Würde der Kinder Gottes zu erheben (vgl. Eph 1,4-5). Außerdem will er mit der Mitwirkung der Menschen rechnen, um seinen Heilsplan zu vollenden. Die Sakramente der Ehe und der Priesterweihe verleihen dem Christen eine spezifische Berufung und Sendung in der Kirche (vgl. Katechismus, 1534).

Das Sakrament der Ehe

„Weit davon entfernt, das bloße Produkt des Zufalls oder Ergebnis des blinden Ablaufs von Naturkräften zu sein, ist die Ehe in Wirklichkeit vom Schöpfergott in weiser Voraussicht so eingerichtet, dass sie in den Menschen seinen Liebesplan verwirklicht. Darum streben Mann und Frau durch ihre gegenseitige Hingabe, die ihnen in der Ehe eigen und ausschließlich ist, nach jener personalen Gemeinschaft, in der sie sich gegenseitig vollenden, um mit Gott zusammenzuwirken bei der Weckung und Erziehung neuen menschlichen Lebens. Darüber hinaus hat für die Getauften die Ehe die hohe Würde eines sakramentalen Gnadenzeichens, und bringt darin die Verbundenheit Christi mit seiner Kirche zum Ausdruck.“1

„In ihrer tiefsten Wirklichkeit ist die Liebe wesenhaft Gabe, und wenn die eheliche Liebe die Gatten zum gegenseitigen ’Erkennen’ führt und zu ’einem Fleisch’ (vgl. Gen 2, 24) macht, erschöpft sie sich nicht in der Gemeinschaft der beiden, sondern befähigt sie zum größtmöglichen Geben, zum Schenken des Lebens an eine neue menschliche Person, wodurch sie zu Mitarbeitern Gottes werden.“2

Diese gegenseitige Liebe der Eheleute „wird ein Bild der unverbrüchlichen, absoluten Liebe, mit der Gott den Menschen liebt. Diese ist in den Augen des Schöpfers gut, ja sehr gut (vgl. Gen 1,31). Die eheliche Liebe wird von Gott gesegnet und dazu bestimmt, fruchtbar zu sein und sich im gemeinsamen Werk der Verantwortung für die Schöpfung zu verwirklichen: ’Gott segnete sie, und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar, und vermehrt euch, bevölkert die Erde, unterwerft sie euch’ (Gen 1,28)“ (Katechismus, 1604).

Die eigentliche Gabe, die die eheliche Liebe kennzeichnet, sind die Personen in ihrer auf die Zeugung ausgerichteten geschlechtlichen Verschiedenheit. Keine Person kann für sich allein oder mit einer anderen Person desselben Geschlechts das Leben weitergeben, denn Vaterschaft und Mutterschaft bilden ein einziges Prinzip der Zeugung. Deshalb besitzt, verglichen mit anderen Sprachen der Liebe, die Annahme der Gabe in der ehelichen Liebe eine ganz eigene und besondere Dynamik: Angebot der Gabe und Annahme der Gabe fallen zusammen. Die Annahme der Gabe der Vaterschaft findet statt durch die Hingabe der Gabe der Mutterschaft, und umgekehrt. Es gibt daher keine innigere Gemeinschaft der Liebe zwischen zwei Menschen, die nach Worten der Heiligen Schrift ein Fleisch sind (Gen 2,24).

Diese Dynamik der ehelichen Schenkung zeigt, dass die eheliche Liebe nicht auf spontane Weise entsteht, sondern der freien Hingabe jeder Person entspringt und aufgrund ihrer Gegenseitigkeit eine geschuldete Liebe ist. So lehrt der heilige Paulus, wenn er schreibt: „Nicht die Frau verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt nicht der Mann über seinen Leib, sondern die Frau“ (1 Kor 7,4). Und deshalb mahnt er die Männer, „ihre Frauen so zu lieben wie ihren eigenen Leib“ (Eph 5,28). Die Ehe als natürliche Einrichtung entspricht der Dimension der Gerechtigkeit, die der ehelichen Liebe innewohnt: „Die Ehe als Institution ist weder ein ungebührliches Eingreifen der Gesellschaft oder der Autorität noch ein von außen kommendes Auferlegen einer Form, sondern eine dem ehelichen Liebesbund innewohnende Notwendigkeit, der sich dadurch der Öffentlichkeit als etwas Einmaliges und Ausschließliches kundtut, damit so die Treue zum Plan des Schöpfergottes voll verwirklicht wird.“3

Da die eheliche Gemeinschaft die natürliche Grundlage der Familie bildet, die wiederum Grundzelle der Gesellschaft ist, gehört sie nicht ausschließlich der privaten Sphäre an, sondern ist ein Gut öffentlichen Interesses. Die Gesellschaft schützt die Ehe durch ihre gesetzliche Institutionalisierung: die zivile Ehe in der bürgerlichen Gesellschaft und die kanonische Ehe in der Kirche. Damit die Legalisierung der Ehe wirksam und für das Gemeinwohl nützlich ist, muss sie ihrem Wesen entsprechen: als natürliche Institution und im Fall der kanonischen Ehe auch als Sakrament.

In vielen Ländern kommt es vor, dass Menschen ohne institutionelles Bindung more uxorio zusammenleben. Die Gründe sind verschieden: „aufgrund des Einflusses von Ideologien, die Ehe und Familie abwerten; der Erfahrung des Scheiterns anderer Ehepaare, das sie nicht riskieren wollen; der Furcht vor etwas, das sie als zu groß und zu heilig empfinden; aufgrund der gesellschaftlichen Chancen und der wirtschaftlichen Vorteile, die sich aus dem bloßen Zusammenleben ergeben, oder aufgrund einer rein emotionalen und romantischen Vorstellung von der Liebe; der Angst, ihre Freiheit und ihre Selbständigkeit zu verlieren; der Ablehnung von etwas, das als institutionell und bürokratisch wahrgenommen wird.“4

Wenn eine solche Beziehung von einem wahren Ehewillen getragen ist, soll man den Betreffenden die Notwendigkeit vor Augen führen, ihre Situation zu legalisieren. Wenn dieser Wille nicht gegeben ist, soll man ihnen helfen, die Lüge einer solchen Beziehung zu entdecken, denn die eheliche Liebe „verlangt eine endgültige und ganze gegenseitige Hingabe der beiden Partner“ (Katechismus, 2391), und eine solche Lüge schwächt die Aufrichtigkeit und die gegenseitige Treue: „Was kann ein Liebesverhältnis bedeuten, bei dem die beiden Partner keine gegenseitigen Verpflichtungen eingehen und damit bezeugen, dass sie weder auf den Partner noch auf sich selbst noch auf die Zukunft genügend vertrauen?“ (Katechismus, 2390).

Wenn wir die Schöpfung von Christus her betrachten, entdecken wir, dass „sie ’der Beginn der Heilsökonomie’ ist, ’der Anfang der Heilsgeschichte’, die in Christus gipfelt“ (Katechismus, 280). Und die Ehe des Anfangs hat eine besondere Würde; sie wurde von Gott als „Typus“ der Vereinigung zwischen Christus und der Kirche gestiftet (vgl. Eph 5,31-32), weshalb die eheliche Liebe nicht nur an der schöpferischen Liebe Gottes, sondern auch an seiner erlösenden Liebe teilhat und so mit dem menschlichen Leben das Leben der Gnade in Christus weitergibt.

Die Ursünde hat zum Bruch des Menschen mit Gott und gleichzeitig zum Bruch der ursprünglichen Gemeinschaft zwischen Mann und Frau geführt. Die Institution Ehe wird dann durch das Auftreten der Polygamie und der Scheidung geschwächt, und die Eltern übertragen statt des Lebens der Kinder Gottes die Erbschuld.

Aufgrund göttlicher Pädagogik tadelt das Alte Gesetz weder die Polygamie der Patriarchen noch verbietet es die Scheidung; aber „die Propheten sahen den Bund Gottes mit Israel unter dem Bild einer ausschließlichen, treuen ehelichen Liebe (vgl. Hos 1-3; Jes 54; 62; Jer 2-3; 31: Ez 16; 23) und führten so das Bewusstsein des auserwählten Volkes zu einem tieferen Verständnis der Einheit und Unauflöslichkeit der Ehe (vgl. Mal 2,13-17)“ (Katechismus, 1611). Außerdem gewährt die Erneuerung des ursprünglichen göttlichen Segens für Abraham zusammen mit der Verheißung einer unzählbaren Nachkommenschaft, der das Land Kanaan übergeben werden soll (vgl. Gen 12,2.7; 13,16; 22,17), der Ehe eine grundlegende Rolle bei der Verwirklichung des Heilsplans. Ohne die Ehe würde der Bund Gottes mit Abraham und seiner Nachkommenschaft nicht in Erfüllung gehen, die im Licht des Neuen Testaments Christus und die Kirche sind (vgl. Gal 3,26-29).

„Jesus, der alles in sich versöhnt hat, hat Ehe und Familie zu ihrer ursprünglichen Form zurückgeführt (vgl. Mk10,1-12). Christus hat Ehe und Familie erlöst (vgl. Eph 5,21-32) und nach dem Bild der Heiligsten Dreifaltigkeit, dem Geheimnis, aus dem jede wahre Liebe entstammt, wieder hergestellt. Der eheliche Bund, der in der Schöpfung grundgelegt und in der Heilsgeschichte offenbart wurde, erhält die volle Offenbarung seiner Bedeutung in Christus und in seiner Kirche. Ehe und Familie empfangen von Christus durch die Kirche die notwendige Gnade, um Gottes Liebe zu bezeugen und ein gemeinsames Leben zu leben. Das Evangelium der Familie zieht sich durch die Geschichte der Welt, von der Erschaffung des Menschen nach dem Bild und Gleichnis Gottes (vgl. Gen 1,26-27) bis zur Erfüllung des Geheimnisses des Bundes in Christus am Ende der Zeit mit der Hochzeit des Lammes (vgl. Offb19,9).“5

Die Eheschließung

Die Ehe entspringt dem persönlichen und unwiderruflichen Einverständnis der Brautleute (vgl. Katechismus, 1626). „Der Ehekonsens ist der Willensakt, durch den Mann und Frau sich in einem unwiderruflichen Bund gegenseitig schenken und annehmen, um eine Ehe zu gründen“ (CIC, 1057 §2).

„Die Kirche verlangt normalerweise von ihren Gläubigen, dass sie die Ehe in kirchlicher Form schließen“ (Katechismus, 1631). Deshalb „sind nur jene Ehen gültig, die geschlossen werden unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers oder eines von einem der beiden delegierten Priesters oder Diakons sowie vor zwei Zeugen nach den Regeln des Kodex des Kanonischen Rechts“ (CIC, 1108 §1).

Mehrere Gründe erklären diese Bestimmung: Die sakramentale Ehe schafft Rechte und Pflichten in der Gemeinschaft der Kirche zwischen den Eheleuten und in Bezug auf die Kinder. Da die Ehe ein Lebensstand in der Kirche ist, muss über sie Gewissheit bestehen (deshalb die Verpflichtung, Zeugen beizuziehen); und der öffentliche Charakter des Ehekonsenses schützt das einmal gegebene „Ja“ und hilft, ihm treu zu bleiben (vgl. Katechismus, 1631).

„Die Wesenseigenschaften der Ehe sind die Einheit und die Unauflöslichkeit, die in der christlichen Ehe aufgrund des Sakraments eine besondere Festigkeit erlangen“ (CIC, 1056). Der Mann und die Frau sind durch den Ehevertrag „nicht mehr zwei, sondern eins“ (Mt 19,6). Diese innige Vereinigung als gegenseitige Hingabe von zwei Personen, wie auch das Wohl der Kinder fordern vollkommene eheliche Treue und drängen zu ihrer unauflöslichen Einheit6.

„Wenn wirklich durch die gegenseitige und bedingungslose Liebe die gleiche personale Würde sowohl der Frau wie des Mannes anerkannt wird, wird auch die vom Herrn bestätigte Einheit der Ehe deutlich. Die Polygamiewiderspricht dieser gleichen Würde der Gatten und der ehelichen Liebe, die einzig und ausschließlich ist“ (Katechismus, 1645).

„In seiner Predigttätigkeit lehrte Jesus unmissverständlich den ursprünglichen Sinn der Vereinigung von Mann und Frau, wie sie der Schöpfer zu Beginn gewollt hatte: Die von Mose gegebene Erlaubnis, seine Frau zu verstoßen, sei ein Entgegenkommen gegenüber der Herzenshärte gewesen (vgl. Mt 19,8); die eheliche Vereinigung von Mann und Frau sei unauflöslich - Gott selbst habe sie geschlossen: ’Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen’ (Mt 19,6)“ (Katechismus, 1614). Kraft des Sakraments, durch das die christlichen Brautleute das Geheimnis der Einheit und der fruchtbaren Liebe zwischen Christus und der Kirche offenbaren (vgl. Eph 5,32), erlangt die Unauflöslichkeit einen neuen und tieferen Sinn. Die ursprüngliche Festigkeit des Ehebandes wird gestärkt, so dass „die gültige (das heißt, die zwischen Getauften geschlossene) und vollzogene Ehe durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grunde, außer durch den Tod, aufgelöst werden kann“ (CIC, 1141).

„Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben, brechen zu können. Die Ehescheidung missachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist“ (Katechismus, 2384). „Möglicherweise ist einer der beiden Gatten das unschuldige Opfer der durch das Zivilgesetz ausgesprochenen Scheidung. In diesem Fall verstößt er nicht gegen das sittliche Gebot. Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dem Ehepartner, der sich redlich bemüht hat, dem Sakrament der Ehe treu zu bleiben, und ungerechterweise verlassen wird, und demjenigen, der durch ein schweres Vergehen eine kirchenrechtlich gültige Ehe zerstört“ (Katechismus, 2386).

„Es gibt jedoch Situationen, in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird. In diesen Fällen gestattet die Kirche, dass sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen. Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht; sie sind nicht frei, eine neue Ehe zu schließen. In dieser schwierigen Situation wäre, falls dies möglich ist, die Versöhnung die beste Lösung“ (Katechismus, 1649). Wenn nach der Trennung „die zivile Scheidung die einzige Möglichkeit ist, gewisse legitime Rechte, die Sorge für die Kinder oder das ererbte Vermögen zu sichern, darf sie in Kauf genommen werden und ist dann keine sittliche Verfehlung“ (Katechismus, 2383).

Wenn nach der Scheidung eine neue, eventuell auch zivilrechtlich anerkannte Bindung eingegangen wird, „befindet sich der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch“ (Katechismus, 2384). Die wiederverheirateten Geschiedenen können, auch wenn sie weiter der Kirche angehören, nicht zur Eucharistie zugelassen werden, weil ihr Stand und Leben objektiv jener Verbindung unauflöslicher Liebe zwischen Christus und der Kirche widerspricht, die in der Eucharistie bezeichnet und aktualisiert wird. „Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.“7

Diese Normen sollen mit der Logik des Mitleids gegenüber den schwachen Personen angewandt werden, indem man vermeidet, der göttlichen Barmherzigkeit so viele Bedingungen zu stellen, dass sie ihres Sinns beraubt werden8. Es ist daher zu berücksichtigen, dass im Pönitenten, „auch wenn er der Absicht treu ist, nicht mehr zu sündigen, die frühere Erfahrung und das Bewusstsein der gegenwärtigen Schwäche die Furcht vor neuem Versagen wecken; aber das beeinträchtigt nicht die Echtheit der Absicht, wenn mit dieser Befürchtung der Wille verbunden ist, gestützt auf das Gebet, das Mögliche zu tun, um die Sünde zu vermeiden.“9 Der Pönitent ist möglicherweise wegen der konkreten Umstände, in denen er sich befindet, für seine Handlungen nicht völlig verantwortlich. Der Beichtvater wird das in Rechnung stellen, um zu bewerten, was er zur Vermeidung der Sünde tun kann, um so zur moralischen Gewissheit über die ausreichenden Reue des Pönitenten zum Empfang der Absolution zu gelangen10.

Bei einem neuen Versagen muss die Person auf jeden Fall vor Kommunionempfang zur Beichte gehen. Geschlechtliche Beziehungen mit jemandem, der nicht der eigene Ehepartner ist, sind von ihrem Objekt her zuinnerst böse. Da außerdem die Reue „an sich verborgen ist, während ihr Zustand als wiederverheiratete Geschiedene an sich offenkundig ist, dürfen sie die eucharistische Kommunion nur remoto scandalo empfangen“11. Schließlich wird der Empfang der Kommunion nicht das Ziel des Weges der Bekehrung sein, sondern die kostbare Hilfe, um weiter die notwendigen Schritte zu tun, um in einer Situation zu leben, die nicht mehr im Gegensatz zu der Lehre Jesu über die Ehe steht12.

Die verantwortliche Elternschaft

„Durch ihre natürliche Eigenart sind die Ehe als Institution und die eheliche Liebe auf die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet und finden darin gleichsam ihre Krönung. Kinder sind gewiss die vorzüglichste Gabe für die Ehe und tragen zum Wohl der Eltern selbst sehr viel bei. Derselbe Gott, der gesagt hat: ’Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei‘ (Gen 2,18) und ’der den Menschen von Anfang an als Mann und Frau schuf‘ (Mt 19,4), wollte ihm eine besondere Teilnahme an seinem schöpferischen Wirken verleihen, segnete darum Mann und Frau und sprach: ’Wachset und mehret euch‘ (Gen 1,28). Ohne Hintansetzung der übrigen Eheziele sind deshalb die echte Gestaltung der ehelichen Liebe und die ganze sich daraus ergebende Natur des Familienlebens dahin ausgerichtet, dass die Gatten von sich aus entschlossen bereit sind zur Mitwirkung mit der Liebe des Schöpfers und Erlösers, der durch sie seine eigene Familie immer mehr vergrößert und bereichert“ (Katechismus, 1652). Deshalb sind unter „den Eheleuten, die diese ihnen von Gott aufgetragene Aufgabe erfüllen, besonders jene zu erwähnen, die in gemeinsamer kluger Beratung eine größere Zahl von Kindern, wenn diese entsprechend erzogen werden können, hochherzig auf sich nehmen“13.

Auch mit einer großzügigen Bereitschaft zur Elternschaft können die Gatten „durch mancherlei Lebensbedingungen der heutigen Zeit eingeengt sein und sich in einer Lage befinden, in der die Zahl der Kinder - mindestens zeitweise - nicht vermehrt werden kann“14. „Wenn gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten - Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben -, ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen.“15

Nach dem Plan Gottes ist die Ehe Fundament der weiteren Gemeinschaft der Familie, da ja die Institution der Ehe und die eheliche Liebe selbst auf die Zeugung und Erziehung der Nachkommenschaft hingeordnet sind, in der sie ihre Krönung finden16.

„Der Schöpfer der Welt errichtete die eheliche Gemeinschaft als Ursprung und Grundlage der menschlichen Gesellschaft; deshalb ist die Familie erste und lebendige Zelle der Gesellschaft.“17 Diese spezifische und exklusive öffentliche Dimension der Ehe und der Familie verlangt ihre Verteidigung und Förderung durch die zivile Autorität.

In der Kirche wird die Familie „Hauskirche“ genannt, weil die Gemeinschaft ihrer Mitglieder berufen ist, „spezifische Darstellung und Verwirklichung der kirchlichen Gemeinschaft“18 zu sein. „Die Eltern sollen durch Wort und Beispiel für ihre Kinder die ersten Glaubensboten sein und die einem jeden eigene Berufung fördern, die geistliche aber mit besonderer Sorgfalt.“19 „Hier wird das durch die Taufe erworbene Priestertum des Familienvaters, der Mutter, der Kinder, aller Glieder der Familie aufs schönste ausgeübt ’im Empfang der Sakramente, im Gebet, in der Danksagung, durch das Zeugnis eines heiligen Lebens, durch Selbstverleugnung und tätige Liebe’ (LG 10). Die Familie ist so die erste Schule des christlichen Lebens und ’eine Art Schule reich entfalteter Humanität’ (GS 52,1). Hier lernt man Ausdauer und Freude an der Arbeit, geschwisterliche Liebe, großmütiges, ja wiederholtes Verzeihen und vor allem den Dienst Gottes in Gebet und Hingabe des Lebens“ (Katechismus, 1657).

Das Sakrament der Priesterweihe

Im Volk Israel, das in Ex 19,6 als „Reich von Priestern“ bezeichnet wird, ist der Stamm Levi von Gott „mit der Sorge für die Wohnstätte der Bundesurkunde“ (Num 1,50) ausgewählt worden; ihrerseits wurden unter den Leviten die Priester des Alten Bundes mit dem Ritus der Salbung (vgl. Ex 29,1-7) geweiht, und es wurde ihnen die Aufgabe übertragen, „für die Menschen zum Dienst vor Gott Gaben und Opfer für die Sünden darzubringen“ (Hebr 5,1). Als Element des mosaischen Gesetzes ist dieses Priestertum „Einführung in eine bessere Hoffnung“ (Hebr 7,19), „Schatten der künftigen Güter“, doch „kann es durch die immer gleichen, alljährlich dargebrachten Opfer die, die vor Gott treten, niemals für immer zur Vollendung führen“ (Hebr 10,1).

Das levitische Priestertum stellte irgendwie im auserwählten Volk im voraus die volle Verwirklichung des Priestertums in Jesus Christus dar, das weder an die Abstammung noch an die Opfer des Tempels noch an das Gesetz, sondern an Gott selbst gebunden ist (vgl. Hebr 6,17-20 und 7,1ff). Deshalb „wurde er von Gott angeredet als Hoherpriester nach der Ordnung Melchisedeks“ (Hebr 5,10), der „durch ein einziges Opfer die, die geheiligt werden, für immer zur Vollendung geführt hat“ (Hebr 10,14). In der Tat erlöst das menschgewordene Wort Gottes, an dem sich die messianischen Prophezeiungen erfüllen, durch seinen Tod und seine Auferstehung alle Menschen, indem Christus sein eigenes Leben, priesterlich handelnd, als Opfer darbringt. Dieses Priestertum, das Jesus selbst mit den Begriffen der Weihe und der Sendung darstellt (vgl. Joh 10,14), hat deshalb universalen Wert: Es gibt „kein Heilswirken Gottes außerhalb der einzigen Mittlerschaft Christi.“20

Beim Letzten Abendmahl offenbart Jesus seinen Willen, die Apostel an seinem Priestertum, also seiner Weihe und Sendung, teilhaben zu lassen: „Wie du mich in die Welt gesandt hast, so habe auch ich sie in die Welt gesandt. Und ich heilige mich für sie, damit auch sie in der Wahrheit geheiligt sind“ (Joh 17,18-19). Diese Teilhabe vollzieht sich in verschiedenen Augenblicken im Laufe des Wirkens Christi, die als aufeinander folgende Schritte angesehen werden können, die zur Einsetzung der heiligen Weihe führen: Er beruft die Apostel und konstituiert sie als Kollegium (vgl. Mk 3,13-19); er unterweist sie und sendet sie aus zum Predigen (vgl. Lk 9,1-6); er verleiht ihnen die Vollmacht, Sünden zu vergeben (vgl. Joh 20,22-23); er überträgt ihnen eine universale Mission (vgl. 28,18-20); und in einer hervorragenden Stunde hat er ihnen aufgetragen, die Eucharistie zu feiern: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (1 Kor 11,24). In dieser apostolischen Sendung „wurden sie am Pfingsttag voll bekräftigt.“21

Während ihres Lebens „hatten sie nicht bloß verschiedene Helfer im Dienstamt, sondern übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen, (…) und gaben dann Anordnung, dass nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen“. „Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen. An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung.“22

Im Neuen Testament wird das apostolische Dienstamt durch die Auflegung der Hände, begleitet von einem Gebet, übertragen (vgl. Apg 6,6; 1 Tim 4,14; 5,22; 2 Tim 1,6). Das ist auch die in den ältesten Weiheriten etwa der Traditio apostolica oder den Statuta Ecclesiae Antiqua beschriebene Praxis. Dieser wesentliche Kern, der das sakramentale Zeichen bildet, wurde im Laufe der Jahrhunderte durch einige ergänzende, in den einzelnen liturgischen Traditionen verschiedene Riten bereichert. „Im lateinischen Ritus bezeugen die Eröffnungsriten - die Vorstellung und Wahl des Ordinanden, die Ansprache des Bischofs, die Befragung des Ordinanden, die Allerheiligenlitanei -‚ dass die Wahl des Kandidaten dem Brauch der Kirche entsprechend vorgenommen wurde. Sie bereiten auf den feierlichen Weiheakt vor. Nach diesem bringen weitere Riten das vollzogene Mysterium symbolisch zum Ausdruck und zum Abschluss: Der Bischof und der Priester erhalten die Salbung mit dem heiligen Chrisam, dem Zeichen der besonderen Salbung durch den Heiligen Geist, der ihren Dienst fruchtbar macht; dem Bischof werden das Evangelienbuch, der Ring, die Mitra und der Stab überreicht zum Zeichen seiner apostolischen Sendung zur Verkündigung des Gotteswortes, seiner Treue zur Kirche, der Braut Christi, und seines Auftrags, der Hirte der Herde des Herrn zu sein; dem Priester werden die Patene und der Kelch überreicht für ’die Gabe des heiligen Volkes’, die er Gott darbringen soll; dem Diakon, der die Sendung erhalten hat, das Evangelium Christi zu verkünden, wird das Evangelienbuch übergeben“ (Katechismus, 1574).

Wesen und Wirkungen der empfangenen Weihe

Durch das Sakrament der Weihe wird eine Teilhabe am Priestertum Christi aufgrund der apostolischen Sukzession verliehen. Dieses Amtspriestertum unterscheidet sich vom gemeinsamen Priestertum der Gläubigen, das von der Taufe und der Firmung herrührt; beide „sind einander zugeordnet“, doch „sie unterscheiden sich dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach“23. Es ist dem Amtspriestertum eigen und spezifisch, „eine sakramentale Repräsentation Christi des Hauptes und Hirten“24 zu sein, die dem Geweihten erlaubt, die Autorität Christi in der pastoralen Funktion der Verkündigung und der Leitung auszuüben, und bei der Verwaltung der Sakramente in persona Christi zu handeln.

Die repraesentatio Christi Capitis bleibt in dem Diener immer bestehen, dessen Seele mit dem sakramentalen Charakter besiegelt wurde, der ihr bei der Weihe unauslöschlich eingeprägt wird. Der Charakter ist demnach die hauptsächliche Wirkung des Sakraments; und da er eine bleibende Realität darstellt, kann die Weihe weder wiederholt noch rückgängig gemacht noch zeitlich begrenzt übertragen werden. „Ein gültig Geweihter kann aus angemessenen Gründen der Verpflichtungen und Ämter enthoben werden, die mit der Weihe gegeben sind, oder es kann ihm verboten werden, sie auszuüben. Er kann aber nicht wieder Laie im eigentlichen Sinn werden“ (Katechismus, 1583).

Die Weihe vermittelt auf jeder einzelnen ihrer Stufen „die Gnade des Heiligen Geistes, die diesem Sakrament innewohnt; durch sie wird der Geweihte Christus dem Priester, Lehrer und Hirten angeglichen, als dessen Diener er eingesetzt ist“ (Katechismus, 1585). Dieser Dienst ist sowohl Gabe als auch Aufgabe, denn die Weihe wird empfangen zum Dienst an Christus und an den Gläubigen, die in der Kirche seinen mystischen Leib bilden. Für den Bischof ist die empfangene Gabe „der Geist der Leitung, den du deinem geliebten Sohn gabst und den er seinerseits den heiligen Aposteln mitteilte“25. Für den Priester erbittet man von Gott die Gabe des Geistes „damit er würdig sei, ohne Makel vor deinem Altar zu stehen, das Evangelium deines Reiches zu verkünden, den Dienst deines Wortes der Wahrheit zu vollziehen, dir geistliche Gaben und Opfer darzubringen, dein Volk durch das Bad der Wiedergeburt zu erneuern; so dass es zur Begegnung mit unserem großen Gott und Heiland Jesus Christus gelangt.“26 Die Diakone „dienen, mit sakramentaler Gnade gestärkt, dem Volke Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium.“27

Die Weihestufen

Diakonat, Presbyterat und Episkopat wahren untereinander eine innere Beziehung als Stufen der einzigen sakramentalen Realität der Weihe.

Der Episkopat ist „die Fülle des Sakraments der Weihe“ und wird „im liturgischen Brauch der Kirche wie in den Worten der heiligen Väter das Hohepriestertum, die Ganzheit des heiligen Dienstamtes“ genannt28. „Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft (…). An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung.“29 Sie sind Nachfolger der Apostel und Mitglieder des Bischofskollegiums, dem sie kraft der Weihe unmittelbar eingegliedert werden, indem sie die hierarchische Gemeinschaft mit dem Papst, dem Haupt des Kollegiums, und mit den anderen Mitgliedern wahren. Ihnen kommen vor allem die Funktionen des Hauptes zu, sowohl in der Gesamtkirche als auch als Vorsteher der Ortskirchen, die sie „als Stellvertreter und Gesandte Christi durch Rat, Zuspruch, Beispiel, aber auch in Autorität und heiliger Vollmacht leiten“30. „Unter den hauptsächlichsten Ämtern der Bischöfe hat die Verkündigung des Evangeliums einen hervorragenden Platz. Denn die Bischöfe sind Glaubensboten, die Christus neue Jünger zuführen; sie sind authentische, das heißt mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer. Sie verkündigen dem ihnen anvertrauten Volk die Botschaft zum Glauben und zur Anwendung auf das sittliche Leben und erklären sie im Licht des Heiligen Geistes, indem sie aus dem Schatz der Offenbarung Neues und Altes vorbringen (vgl. Mt 13,52). So lassen sie den Glauben fruchtbar werden und halten die ihrer Herde drohenden Irrtümer wachsam fern (vgl. 2 Tim 4,1-4). Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren.“31 Als Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums ordnen sie außerdem mit ihrer Autorität die fruchtbare Spendung der Sakramente: „Sie leiten die Taufspendung, die Anteil am königlichen Priestertum Christi gewährt. Sie sind die erstberufenen Firmspender, sie erteilen die heiligen Weihen und regeln die Bußdisziplin. Ferner ermahnen und unterweisen sie sorgsam ihr Volk, dass es in der Liturgie und vorzüglich im Messopfer seinen Anteil gläubig und ehrfürchtig erfülle.“32

Der Presbyterat wurde von Gott eingesetzt, damit seine Diener „heilige Weihevollmacht besitzen zur Darbringung des Opfers und zum Nachlass der Sünden und das priesterliche Amt öffentlich vor den Menschen in Christi Namen verwalten.“33 Den Priestern wurde ihr Dienstamt „in untergeordnetem Rang übertragen; als Glieder des Priesterstandes sollten sie, in der rechten Erfüllung der ihnen von Christus anvertrauten Sendung, Mitarbeiter des Bischofsstandes sein“34. Sie „nehmen an der Vollmacht teil, mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut, heiligt und leitet“, und die empfangene sakramentale Weihe „zeichnet die Priester durch die Salbung des Heiligen Geistes mit einem besonderen Prägemal und macht sie auf diese Weise dem Priester Christus gleichförmig, so dass sie in der Person des Hauptes Christus handeln können“35. Sie „bilden in Einheit mit ihrem Bischof ein einziges Presbyterium, das freilich mit unterschiedlichen Aufgaben betraut ist“36, und erfüllen ihre Sendung in unmittelbarem Kontakt mit den Menschen. Konkret „ist die erste Aufgabe der Priester als Mitarbeiter der Bischöfe, allen die frohe Botschaft Gottes zu verkünden, um so in der Erfüllung des Herrenauftrags: ’Gehet hin in alle Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen’ (Mk 16,15) das Gottesvolk zu begründen und zu mehren.“37 „Am meisten üben sie ihr heiliges Amt in der eucharistischen Feier oder Versammlung aus, wobei sie in der Person Christi handeln und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes vereinigen und das einzige Opfer des Neuen Bundes, das Opfer Christi nämlich, der sich ein für allemal dem Vater als unbefleckte Gabe dargebracht hat (vgl. Hebr 9,11-28), im Messopfer bis zur Wiederkunft des Herrn (vgl. 1 Kor 11,26) vergegenwärtigen und zuwenden.“38 Damit ist verbunden der „Dienst der Versöhnung und der Wiederaufrichtung“, den sie „für die büßenden oder von Krankheit heimgesuchten Gläubigen“ verwalten. „Das Amt Christi des Hirten und Hauptes üben sie entsprechend dem Anteil ihrer Vollmacht aus, sie sammeln die Familie Gottes als von einem Geist durchdrungene Gemeinde von Brüdern und führen sie durch Christus im Geist zu Gott dem Vater.“39

Die Diakone bilden die niedrigste Stufe der Hierarchie. Ihnen werden die Hände „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung“ aufgelegt, die sie als eine repraesentatio Christi servi ausüben. „Sache des Diakons ist es, je nach Weisung der zuständigen Autorität feierlich die Taufe zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem Gottesdienst und dem Gebet der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und den Beerdigungsritus zu leiten.“40

Spender und Empfänger

Die Spendung der Priesterweihe in ihren drei Stufen ist ausschließlich dem Bischof vorbehalten. Im Neuen Testament spenden sie nur die Apostel, und „da das Sakrament der Weihe das Sakrament des apostolischen Dienstes ist, kommt den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel die Vollmacht zu, ’die geistliche Gabe’ (LG 21), die ’apostolische Saat’ (LG 20) weiterzugeben“ (Katechismus, 1576). So ist es die Jahrhunderte hindurch geschehen.

Für die Erlaubtheit der Bischofsweihe ist in der lateinischen Kirche ein expliziter päpstlicher Auftrag erforderlich (vgl. CIC, 1013); in den Ostkirchen ist sie dem Papst, dem Patriarchen oder Metropoliten vorbehalten und immer unerlaubt, wenn ein legitimer Auftrag fehlt (vgl. CCEO, 745). Im Fall der Weihe von Priestern und Diakonen muss der Spender der eigene Bischof des Kandidaten sein oder ein Weiheentlassschreiben der zuständigen Autorität erhalten haben (vgl. CIC, 1015-1016). Wenn die Weihe außerhalb des eigenen Bereichs erfolgt, ist die Erlaubnis des Diözesanbischofs notwendig (CIC, 1017).

Für die Gültigkeit der Weihe in ihren drei Stufen ist es notwendig, dass der Kandidat Mann und getauft ist. Jesus Christus hat tatsächlich als Apostel nur Männer ausgewählt, obwohl unter jenen, die ihm folgten, auch Frauen waren, die vielfach größere Treue bewiesen. Dieses Verhalten des Herrn ist für das ganze Leben der Kirche normativ und kann nicht als umstandsbedingt angesehen werden, denn bereits die Apostel betrachteten sich an diese Praxis gebunden und legten nur Männern die Hände auf, auch in Gegenden, wo die Präsenz von Frauen im Priesteramt keine Verwunderung ausgelöst hätte. Die Kirchenväter folgten dieser Norm in der Überzeugung, dass es sich um eine bindende Tradition handelt, die auch in synodalen Dekreten zum Ausdruck kam. Folglich „sieht sich die Kirche nicht dazu autorisiert an, Frauen zur Priesterweihe zuzulassen“41.

Eine legitime und fruchtbare Weihe verlangt außerdem aufseiten des Kandidaten die Berufung als übernatürliche Realität, die zugleich durch die Einladung der zuständigen Autorität bestätigt ist (den „Ruf der Hierarchie“). In der lateinischen Kirche gilt außerdem das Gesetz des kirchlichen Zölibats für die drei Stufen, auch wenn dieser „nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert“ wird42. „Der Zölibat ist jedoch in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen“, denn durch ihn haben die Kleriker teil an der von Christus zur Verwirklichung seiner Sendung angenommenen zölibatären Lebensform; „sie hangen ihm leichter ungeteilten Herzens an, schenken sich freier in ihm und durch ihn dem Dienst für Gott und die Menschen“. Durch die völlige Hingabe ihres Lebens an die anvertraute Sendung „weisen sie auf jenen geheimnisvollen Ehebund hin, der von Gott begründet ist und im anderen Leben ins volle Licht treten wird, in welchem die Kirche Christus zum einzigen Bräutigam hat. Darüber hinaus sind sie ein lebendiges Zeichen der zukünftigen, schon jetzt in Glaube und Liebe anwesenden Welt, in der die Auferstandenen weder freien noch gefreit werden.“43 Die ständigen Diakone sowie die Diakone und Priester der Ostkirchen sind nicht zum Zölibat verpflichtet. Schließlich sind für die Weihe bestimmte innere und äußere Bedingungen gefordert, das Alter und die angemessenen Kenntnisse sowie das Fehlen von Hindernissen und Irregularitäten (vgl. CIC, 1029-1042; CCEO, 758-762). Für die Kandidaten zur Bischofsweihe gelten besondere Bedingungen, die die Eignung sicherstellen (vgl. CIC, 378).

Bibliografie

Katechismus der Katholischen Kirche, 1533-1600, 1601-1666, 2331-2400.

Hl. Josefmaria, Gespräche mit Msgr. Escrivá de Balaguer, 87-112.

Ders., Die Ehe, eine christliche Berufung, in Christus begegnen, 22-30.

Ders., Homilie Priester auf ewig.


1 Hl. Paul VI., Humanae vitae, 8.

2 Hl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, 14.

3 Ebd., 11.

4 Papst Franziskus, Amoris laetitia, 40.

5 Ebd., 63.

6 „In ihrer Aufgabe, menschliches Leben weiterzugeben und zu erziehen, die als die nur ihnen zukommende Sendung zu betrachten ist, wissen sich die Eheleute als mitwirkend mit der Liebe Gottes des Schöpfers und gleichsam als Interpreten dieser Liebe. (…) So verherrlichen christliche Eheleute in Vertrauen auf die göttliche Vorsehung und Opfergesinnung den Schöpfer und streben zur Vollkommenheit in Christus, indem sie in hochherziger menschlicher und christlicher Verantwortlichkeit Kindern das Leben schenken“ (II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 50).

7 Hl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, 84. Vgl. Benedikt XVI., Sacramentum caritatis, 22.2.2007, 29; Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben über den Empfang der eucharistischen Kommunion durch wiederverheiratete Geschiedene, 14.9.1994; Katechismus, 1650.

8 Vgl. Papst Franziskus, Amoris laetitia, 307-312.

9 Hl. Johannes Paul II., Schreiben an Kard. William W. Baum und an die Teilnehmer des Kurses über das forum internum, 22.3.1996; vgl. Papst Franziskus. Amoris laetitia, 311.

10 Vgl. Papst Franziskus, Amoris laetitia, 303-305.

11 Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Über die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion, 24.6.2000, 2.

12 Vgl. Papst Franziskus, Amoris laetitia, 307-308.

13 II. Vatikanisches Konzil, Gaudium et spes, 50.

14 Ebd., 51.

15 Hl. Paul VI., Humanae vitae, 16.

16 „Die Familie ist das natürliche und fundamentale Element der Gesellschaft und hat Recht auf den Schutz der Gesellschaft und des Staates“ (UNO, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 10.12.1948, Art. 16).

17 Vgl. Päpstlicher Rat für die Familie, Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften, Vatikan 2000; Kongregation für die Glaubenslehre, Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen, Vatikan 2003.

18 Hl. Johannes Paul II., Familiaris consortio, 21.

19 II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 11.

20 Kongregation für die Glaubenslehre, Dominus Iesus, 14.

21 II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 19.

22 Ebd., 20.

23 Ebd., 10.

24 Hl. Johannes Paul II., Pastores dabo vobis, 23.

25 Römisches Pontifikale, Bischofsweihe, Konsekrationsgebet,

26 Byzantinischer Ritus, Gebet bei der Priesterweihe.

27 II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 29.

28 Ebd., 21.

29 Ebd., 20.

30 Ebd., 27.

31 Ebd., 25.

32 Ebd., 26.

33 II. Vatikanisches Konzil, Presbyterorum Ordinis, 2.

34 Ebd.

35 Ebd.

36 II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 28.

37 II. Vatikanisches Konzil, Presbyterorum Ordinis, 4.

38 II. Vatikanisches Konzil, Lumen gentium, 28.

39 Ebd.

40 Ebd., 29.

41 Hl. Johannes Paul II., Ordinatio sacerdotalis, 22.5.94, 2.

42 II. Vatikanisches Konzil, Presbyterorum Ordinis, 16.

43 Ebd.