27. Die Sittlichkeit der menschlichen Handlungen

Unser Handeln ist dann gut, wenn unsere freien Wahlakte dem wahren Gut des Menschen entsprechen.

1. Der sittliche Charakter der menschlichen Handlungen

„Die eigentlich menschlichen, das heißt aufgrund eines Gewissensurteils gewählten Handlungen können sittlich bewertet werden. Sie sind entweder gut oder böse“ (KKK, 1749). „Das Handeln ist sittlich gut, wenn die der Freiheit entspringenden Wahlakte mit dem wahren Gut des Menschen übereinstimmen und damit Ausdruck der willentlichen Hinordnung der Person auf ihr letztes Ziel, also Gott selber, sind“ [1]. „Der sittliche Charakter der menschlichen Handlungen hängt ab

‑ vom gewählten Objekt;

‑ vom angestrebten Ziel oder von der Absicht;

‑ von den Umständen der Handlung.

Das Objekt, die Absicht und die Umstände bilden die Quellen oder wesentlichen Elemente der Sitt­lichkeit menschlicher Handlungen“ (KKK, 1750).

2. Das moralische Objekt

Das moralische Objekt „ist das unmittelbare Ziel einer freien Wahl, die den Willensakt der handelnden Person prägt“ [2]. Die sittliche Qualität der menschlichen Handlungen (d.h. ob sie gut oder schlecht sind) hängt vor allem davon ab, ob der gewählte Gegenstand bzw. der gewollte Akt nach dem Urteil der rechten Vernunft mit dem Gut der Person übereinstimmt [3]. Nur wenn die menschliche Handlung ihrem Ob­jekt nach gut ist, kann sie auf das letzte Ziel hingeordnet werden [4].

Es gibt Handlungen, die in sich schlecht sind, weil sie „immer und an und für sich schon schlecht sind, d. h. allein schon aufgrund ihres Objektes, unabhängig von den weiteren Absichten des Handeln­den und den Umständen“ [5].

Proportionalismus und Konsequentialismus sind irrige Theorien über den Begriff des moralischen Objekts und sein Zustandekommen. Ihnen zufolge ist dieses Objekt zu bestimmen nach der „Proportion“ oder „Verhältnismäßigkeit“ des angestrebten Guten oder Bösen bzw. nach den „Konsequenzen“, die eine Handlung haben kann [6].

3. Die Absicht

Im menschlichen Handeln „ist das Ziel das, worauf sich die Absicht in erster Linie richtet. Es bezeich­net den im Handeln angestrebten Zweck. Die Absicht ist eine auf das Ziel gerichtete Wil­lensbewegung; sie bestimmt, worauf sich das Handeln richtet“ (KKK, 1752) [7]. Wenn eine Handlung wegen ihres Gegenstandes auf Gott „hinordenbar“ ist, „erlangt sie ihre letzte und entscheidende Vollkommenheit, wenn der Wille sie (...) tatsächlich auf Gott hinordnet“ [8]. Die Absicht des handelnden Subjekts „ist ein Element, das den sittlichen Charakter einer Handlung wesentlich bestimmt“ (KKK, 1752).

Die Absicht „beschränkt sich nicht auf die Ausrichtung einzelner Taten, sondern kann eine Vielfalt von Handlungen auf ein und dasselbe Ziel hinordnen; sie kann das ganze Leben auf das letzte Ziel ausrichten“ (KKK, 1752) [9]. „Ein und dieselbe Handlung kann auch von mehreren Absichten getragen sein“ (ebd.).

„Eine gute Absicht macht ein an sich falsches Verhalten nicht zu etwas Gutem oder Richtigem. Der Zweck rechtfertigt die Mittel nicht“ (KKK, 1753) [10]. „Hingegen wird eine an sich gute Handlung (z. B. Almosengeben; vgl. Mt 6,2-4) zu etwas Schlechtem, wenn eine schlechte Absicht (z. B. Eitelkeit) hinzukommt“ (KKK, 1753).

4. Die Umstände

Die Umstände „sind zweitrangige Elemente einer sittlichen Handlung. Sie tragen dazu bei, die sittliche Güte oder Schlechtigkeit menschlicher Handlungen zu steigern oder abzuschwächen (ein solcher Umstand ist z. B. die Höhe des Betrages eines Diebstahls). Sie können auch die Verantwortung des Handelnden vermindern oder vermehren (z.B. Handeln aus Todesangst)“ (KKK, 1754). Die Um­stände „können eine in sich schlechte Handlung nicht zu etwas Gutem und Gerechtem machen“ (ebd.).

„Die sittlich gute Handlung setzt voraus, dass sowohl das Objekt als auch die Absicht und die Um­stände gut sind“ (KKK, 1755) [11].

5. Die indirekt gewollten Handlungen

„Eine Handlung kann indirekt willentlich sein, und zwar dann, wenn sie infolge einer Fahrlässigkeit in Bezug auf etwas geschieht, das man hätte wissen oder tun müssen“ (KKK, 1736) [12].

„Eine Wirkung, die vom Handelnden nicht gewollt ist, kann in Kauf genommen werden, wie etwa eine Mutter übermäßige Erschöpfung in Kauf nimmt, um ihr krankes Kind zu pflegen. Die schlechte Wirkung ist nicht anrechenbar, wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt war, so z.B. der eigene Tod, den jemand erleidet, weil er einem Menschen, der in Gefahr ist, zu Hilfe kommt. Anrechenbar ist aber die schlechte Wirkung dann, wenn sie vorauszusehen war und der Handelnde sie hätte vermeiden können, wie etwa die Tötung eines Menschen durch einen betrunkenen Fahrzeuglenker“ (KKK, 1737).

Man sagt auch, dass eine Wirkung „indirekt gewollt“ ist, wenn sie weder als Zweck noch als Mittel gewollt wird, aber der Handelnde weiß, dass sie als notwendige Begleiterscheinung der geplanten Handlung eintreten wird [13]. Das ist im sittlichen Leben von Bedeutung, denn es kommt vor, dass Handlungen mit doppelter Wirkung, einer guten und einer schlechten, zur Wahl stehen; sie können erlaubt sein, um die gute (direkt gewollte) Wirkung zu erzielen, obwohl man die schlechte nicht vermeiden kann (die man deshalb nur indirekt will). Es handelt sich manchmal um sehr schwierige Situationen, bei denen es klug ist, eine kompetente Person um Rat zu fragen.

Eine Handlung ist in causa willentlich (und deshalb anrechenbar), wenn sie zwar nicht als solche gewählt wird, sie aber häufig (in multis) aus einer direkt gewollten Handlung folgt. Wer zum Beispiel den Blick normalerweise nicht vor obszönen Darstellungen bewahrt, ist verantwortlich (weil in causa gewollt) für die (nicht direkt gewollte) Unordnung seiner Einbildungskraft. Und wer sich bemüht, in der Gegenwart Gottes zu leben, will in causa die Liebesakte, die er verrichtet, ohne sie sich eigentlich vorzunehmen.

6. Die Verantwortung

„Aufgrund seiner Freiheit ist der Mensch für seine Taten soweit verantwortlich, als sie willentlich sind“ (KKK, 1734). Die Ausübung der Freiheit bringt immer Verantwortung vor Gott mit sich: In jeder freien Tat nehmen wir in irgendeiner Form den Willen Gottes an oder weisen ihn zurück. „Fortschritt in der Tugend, Erkenntnis des Guten und Askese stärken die Herrschaft des Willens über das Tun“ (KKK, 1734).

„Die Anrechenbarkeit einer Tat und die Verantwortung für sie können durch Unkenntnis, Unachtsamkeit, Gewalt, Furcht, Gewohnheiten, übermäßige Affekte sowie weitere psychische oder gesellschaftliche Faktoren vermindert, ja sogar aufgehoben sein“ (KKK, 1735).

7. Das Verdienst

„Das Wort ‚Verdienst’ bezeichnet im Allgemeinen die Vergeltung, die eine Gemeinschaft oder Gesellschaft für die Tat eines ihrer Mitglieder schuldet, die als Wohltat oder Missetat, als etwas zu Belohnendes oder zu Bestrafendes empfunden wird. Verdienste zu vergelten, ist Sache der Tugend der Gerechtigkeit, denn es entspricht dem für sie geltenden Prinzip der Gleichheit“ (KKK, 2006) [14].

Der Mensch kann für seine guten Werke vor Gott kein Verdienst im eigentlichen Sinn gel-tend machen (vgl. KKK, 2007). Jedoch „kann uns die Annahme an Kindes Statt, die uns aus Gnade der göttlichen Natur teilhaftig macht, der ungeschuldeten Gerechtigkeit Gottes entsprechend ein wirkliches Ver­dienst verleihen. Dies ist ein Recht aus Gnade, das volle Recht der Liebe, die uns zu ‚Miterben’ Christi macht, würdig‚ das ewige Leben zu gegebener Zeit zu erlangen’“ (KKK, 2009) [15].

„Der Mensch hat nur deshalb im christlichen Leben bei Gott ein Verdienst, weil Gott in Freiheit verfügt hat, den Menschen mit seiner Gnade mitwirken zu lassen“ (KKK, 2008) [16].

Francisco Díaz

Grundlegende Literatur

Katechismus der Katholischen Kirche [KKK], 1749-1761.

Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 6.8.1993, 71-83.

Empfohlene Literatur

Hl. Josefmaria, Homilie Der Christ und die Achtung der Person und ihrer Freiheit, in Christus begegnen, 67-72.


1Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 6.8.1993, 72. „Die Eingangsfrage in dem Gespräch des jungen Mannes mit Jesus: ‚Was muss ich Gutes tun, um das ewige Leben zu gewinnen?’ (Mt 19,16), verdeutlicht in direkter Weise den wesenhaften Zusammenhang zwischen dem sittlichen Wert einer Handlung und dem letzten Ziel des Menschen (...). Die Antwort Jesu und der Hinweis auf die Gebote machen auch offenkundig, dass der Weg zum Ziel von der Befolgung der göttlichen Gesetze, die das menschliche Wohl schützen, vorgezeichnet wird. Nur eine Handlung, die dem Guten ent­spricht, kann Weg zum Leben sein“ (ebd.).

2Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 78; vgl. KKK, 1751. Um zu wissen, was der sittliche Gegen- stand einer Handlung ist, „muss man sich in die Perspektive der handelnden Person versetzen. Das Objekt des Willensaktes ist ja ein frei gewähltes Verhalten. Insofern es mit der Vernunftordnung übereinstimmt, ist es Ursache der Güte des Willens (...). Unter ‚Objekt’ einer be­stimmten sittlichen Handlung kann man daher nicht einen Prozess oder ein Ereignis rein physischer Ord­nung verstehen, die danach zu bewerten wären, dass sie einen bestimmten Zustand in der äußeren Welt her­vorrufen“ (ebd.). Man darf das ‚physische Objekt’ nicht mit dem ‘sittlichen Objekt’ der Handlung verwech­seln (dieselbe physische Tat kann Objekt verschiedener sittlicher Handlungen sein, z. B. kann der Schnitt mit dem Skalpell eine chirurgische Operation oder ein Mord sein).

3„Der sittliche Charakter der menschlichen Handlung ist zunächst einmal und fundamental von dem durch den freien Willen vernunftgemäß gewählten Gegenstand abhängig“ (Veritatis splen­dor, 78).

4Vgl. ebd., 78 und 79.

5Ebd., 80; vgl. KKK, 1756. Das II. Vatikanische Konzil nennt verschiedene Beispiele: Handlungen, die gegen das menschliche Leben gerichtet sind wie „jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord“; Handlungengegen die Unantastbarkeit der menschlichen Person wie „Verstüm­melung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben“; alles, was die Würde des Menschen verletzt, wie „unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Ver­schleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers“ (II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes, 27).

Paul VI. hat in Bezug auf die Verhütungspraxis gelehrt, dass es niemals erlaubt ist, „etwas zum Gegenstand ei­nes positiven Willensaktes zu machen, was an sich Unordnung besagt und daher der menschlichen Person unwürdig ist, auch wenn es in der Absicht geschieht, Güter der Person, der Familie oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern“ (Paul VI., Enz. Humanae vitae, 25.7.1968, 14).

6Diese Theorien behaupten nicht, dass „man das sittlich Schlechte tun kann, damit daraus das Gute hervor­gehe“, sondern dass man nicht sagen kann, es gebe Verhaltensweisen, die immer schlecht sind, weil dies in jedem Fall von der „Proportion“ zwischen Güte und Schlechtigkeit oder von den „Konsequenzen“ abhängt (vgl. Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 75).
Zum Beispiel würde ein Proportionalist nicht behaupten, dass „man für einen guten Zweck einen Betrug be­gehen darf“, aber er würde prüfen, ob das, was man tut (das „objektiv Gewählte“), Betrug ist oder nicht, indem er alle Umstände und die Absicht in Rechnung stellt. Am Ende könnte er dann sagen, dass das, was wie Betrug aussieht, dennoch kein Betrug ist, und diese Handlung (oder jede andere) rechtfertigen.

7Sittliches Objekt ist das, was der Wille mit der konkreten Handlung will (z.B. jemanden ermorden, ein Almosen geben), während die Absicht sich darauf bezieht, warum er es will (z.B. um eine Erb­schaft zu kassieren, um vor anderen gut dazustehen oder um einem Armen zu helfen).

8Johannes Paul II., Enz. Veritatis splendor, 78.

9„Zum Beispiel hat ein Dienst, den man erweist, das Ziel, dem Mitmenschen zu helfen; er kann aber gleichzeitig von der Liebe zu Gott als dem letzten Ziel all unserer Handlungen beseelt sein“ (KKK, 1752). Man kann da­gegen auch aus Eigeninteresse handeln oder um die Eitelkeit zu befriedigen.

10„Es geschieht häufig, dass der Mensch mit guter Absicht handelt, aber ohne geistlichen Nutzen, weil ihm der gute Wille fehlt. Zum Beispiel stiehlt jemand, um den Armen zu helfen. In diesem Fall fehlt, obwohl die Absicht gut ist, die Rechtschaffenheit des Willens, weil die Handlungen schlecht sind. Eine gute Absicht berechtigt also niemals zu einer schlechten Handlung. ‚Einige sagen: Lasst uns Böses tun, damit Gutes entsteht. Diese Leute werden mit Recht verurteilt’ (Röm 3,8)“ (Hl. Thomas von Aquin, In duo praecepta caritatis: Opuscula theologica, II, n. 1168).

11Damit eine freie Handlung auf das wahre letzte Ziel hingeordnet ist, müssen also drei Bedingungen erfüllt sein:
1) dass sie als solche auf das Ziel hinordenbar ist: die Handlung muss objektiv, aufgrund ihres Objekts, gut sein;
2) dass sie auf dieses Ziel unter den Umständen des Ortes, der Zeit etc., in denen sie verwirklicht wird, hingeordnet werden kann;
3) dass der Wille des Subjekts sie tatsächlich auf das wahre letzte Ziel hinordnet: das ist die subjektive Gut-heit, aufgrund der Absicht.

12„Ein Beispiel dafür ist ein Unfall aus Unkenntnis der Verkehrsregeln“ (KKK, 1736). Von jemandem, der gewollt und daher schuldhaft elementare Verkehrsregeln nicht kennt, kann man sagen, dass er die Folgen dieser Unkenntnis indirekt gewollt hat.

13Wenn z.B. jemand eine Tablette nimmt, um eine Erkältung zu heilen, und weiß, dass sie schläfrig macht, will er direkt die Erkältung heilen, und indirekt will er den Schlaf. Kurzum, man „will“ die indirekten Wirkungen einer Handlung nicht, toleriert sie aber oder erlaubt sie, weil sie unvermeidbar mit dem, was man eigentlich will, verbunden sind.

14Folglich ist Schuld die Verantwortung, die wir vor Gott tragen, wenn wir sündigen, so dass wir verdienen, bestraft zu werden.

15Vgl. Konzil von Trient: DS 1546.

16Wenn der Christ gut handelt, „ist der Ausgangspunkt für dieses Mitwirken immer das väterliche Handeln Gottes, das den Anstoß für das freie Handeln des Menschen gibt, so dass die Verdienste für gute Werke in erster Linie der Gnade Gottes und erst dann dem Glaubenden zuzuschreiben sind“ (ebd.).