Die Ehe hat der Schöpfer für Mann und Frau gewollt

Katholiken sehen in der Ehe eine naturrechtliche Verbindung von Mann und Frau, deren Merkmale die grundsätzliche Offenheit für Kinder, die beabsichtigte Dauerhaftigkeit der Bindung und die Ausschließlichkeit (Treue) in den intimen Beziehung umfasst, wie viele Dokumente belegen. Dass dies nur mit der Gnade Gottes möglich ist und dem Zeitgeist entgegen läuft, versteht sich von selbst.

Aus aktuellem Anlass hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx betont, dass „die Ehe – nicht nur aus christlicher Überzeugung – die Lebens- und Liebesgemeinschaft von Frau und Mann als prinzipiell lebenslange Verbindung mit der grundsätzlichen Offenheit für die Weitergabe von Leben ist“.

„Wir sind der Auffassung, dass der Staat auch weiterhin die Ehe in dieser Form schützen und fördern muss. Wir bedauern, wenn dieser Ehebegriff aufgelöst werden soll und damit die christliche Auffassung von Ehe und das staatliche Konzept weiter auseinandergehen.“[1]

Die Ehe kann nicht "geöffnet", sondern höchstens umdefiniert und damit in ihrem Wesen geändert werden, wäre dann aber "keine Ehe mehr, sondern nur noch ein reines Rechtskonstrukt": Dies betonte der österreichische Familienbischof Klaus Küng in einem Kommentar der Niederösterreichischen Nachrichten in der Debatte zur sog. Homosexuellen-Ehe. Der St. Pöltner Bischof kritisierte den Einsatz von Sprache bei dieser Diskussion als „manipulativ“. Eine „Ehe für alle“ wäre keine Ehe mehr. Generell sei es nicht sinnvoll, „außerrechtliche Partikularinteressen mit Hilfe staatlicher Gesetze zum verbindlichen Maßstab für alle zu machen“, erklärte der in der Österreichischen Bischofskonferenz u. a. für die Bereiche Bioethik und Familien zuständige Bischof. Hier liege eine große Verantwortung der politischen Entscheidungsträger[2].

In etlichen Ländern entstanden rechtliche Konstrukte, die den eigentlichen Ehebegriff aushöhlen. Einige erläuternde Stellen zur Institution Ehe aus katholischer Sicht werden im folgenden hier wiedergegeben. Sie finden sich im Kompendium der Soziallehre derKirche (2004)[3], dem Docat (2016) sowie in einer aktuellen Stellungnahme des Vorsitzenden der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Heiner Koch (Berlin)[4].

Docat

(123) „Die Ehe ist die Gemeinschaft von Mann und Frau. Ein wesentliches Kennzeichen der Ehe ist außerdem das gegenseitige Versprechen beider Ehepartner, einander bedingungslos zu lieben, treu zu sein und die Kinder, die Gott ihnen schenkt, vorbehaltlos anzunehmen.“

Kompendium der Soziallehre derKirche

(215) „Die Grundlage der Familie ist der freie Wille der Brautleute, die Ehe miteinander einzugehen und dabei die spezifischen Bedeutungen und Werte dieser Einrichtung, die nicht vom Menschen, sondern von Gott selbst abhängt, zu achten: ‚Dieses heilige Band unterliegt im Hinblick auf das Wohl der Gatten und der Nachkommenschaft sowie auf das Wohl der Gesellschaft nicht mehr menschlicher Willkür. Gott selbst ist Urheber der Ehe, die mit verschiedenen Gütern und Zielen ausgestattet ist.‘ Die Einrichtung der Ehe - ‚innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe (…), vom Schöpfer begründet und mit eigenen Gesetzen geschützt‘ - ist also kein Produkt menschlicher Übereinkünfte und gesetzlicher Vorschriften, sondern verdankt ihre Beständigkeit der göttlichen Ordnung. Sie ist eine Einrichtung, die auch in den Augen der Gesellschaft ‚durch den personal freien Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen’ entsteht, und sie wurzelt in der Natur der ehelichen Liebe selbst, die als rückhaltloses und ausschließliches Geschenk von Person zu Person eine endgültige Verpflichtung beinhaltet, welche wiederum in einem wechselseitigen, unwiderruflichen und öffentlichen Konsens ausgedrückt wird.

(216) Keine Macht kann das natürliche Recht der Eheschließung außer Kraft setzen noch die Ehe in ihren Eigenschaften und in ihrer Zielsetzung verändern. Die Ehe ist nämlich mit eigenen, ursprünglichen und unveränderlichen Kennzeichen ausgestattet. Trotz der zahlreichen Änderungen, die sie im Laufe der Jahrhunderte in den verschiedenen Kulturen, Gesellschaftsstrukturen und Geisteshaltungen erfahren hat, gibt es in allen Kulturkreisen ein sicheres Gespür für die Würde des Ehebundes, auch wenn dies nicht überall mit derselben Deutlichkeit zutage tritt. Diese Würde muss in ihrer besonderen Eigenart respektiert und vor jeder Verzerrung geschützt werden. Die Gesellschaft hat keine Verfügungsgewalt über die eheliche Verbindung, in der die beiden Brautleute einander Treue, Beistand und Offenheit für Kinder versprechen, aber sie ist dazu befugt, ihre zivilen Aspekte zu regeln.

(217) Die charakteristischen Züge der Ehe sind: die Ganzheitlichkeit, mit der die Eheleute sich in allem, was die Person leiblich und geistig ausmacht, einan- der schenken; die Einheit, die sie „ein Fleisch“ (Gen 2, 24) werden lässt; die Unauflöslichkeit und Treue, die die gegenseitige und endgültige Hingabe mit- einschließt; die Fruchtbarkeit, für die sie von Natur aus offen ist. Der weise Plan Gottes für die Ehe – ein Plan, der der Vernunft des Menschen trotz der durch seine Hartherzigkeit (vgl. Mt 19, 8; Mk 10,5) bedingten Schwierigkeiten zugänglich ist – darf nicht ausschließlich im Licht der davon abweichenden faktischen Verhaltensweisen und konkreten Situationen beurteilt werden. Die Polygamie steht in grundlegendem Widerspruch zum ursprünglichen Plan Gottes, „denn sie widerspricht der gleichen personalen Würde von Mann und Frau, die sich in der Ehe mit einer Liebe schenken, die total und eben deshalb einzig und ausschließlich ist“.

(218) In ihrer objektiven Wahrheit ist die Ehe auf Zeugung und Erziehung von Kindern ausgerichtet. In der ehelichen Gemeinschaft gelangt jene aufrichtige Selbsthingabe zu Leben und Fülle, deren Frucht, die Kinder, ihrerseits ein Geschenk für die Eltern, für die gesamte Familie und die ganze Gesellschaft ist. Dennoch ist die Ehe nicht ausschließlich zum Zweck der Fortpflanzung eingesetzt worden: Ihr unauflöslicher Charakter und ihr Wert als Gemeinschaft bestehen auch dann, wenn das Eheleben nicht durch die sehnlichst erwünschten Kinder vervollkommnet wird.“

(227) „Die nichtehelichen Lebensgemeinschaften, deren Zahl fortlaufend gestiegen ist, beruhen auf einer falschen Vorstellung von der individuellen Wahlfreiheit und auf einer Haltung, die Ehe und Familie als reine Privatangelegenheit betrachtet. Die Ehe ist nicht einfach ein durch Vereinbarung geregeltes Zusammenleben, sondern eine Beziehung, die, verglichen mit allen anderen Beziehungen, über eine einzigartige Dimension verfügt, weil die Familie dadurch, dass sie für die Kinder und deren Erziehung sorgt, im Hinblick auf das umfassende Wachstum jeder Person und ihre positive Eingliederung in das gesellschaftliche Leben eine ganz besondere Funktion erfüllt.

Die mögliche gesetzliche Gleichstellung zwischen Familie und den ‚nichtehelichen Lebensgemeinschaften’ würde sich nachteilig auf das Modell der Familie auswirken. Dieses kann nicht in einer zerbrechlichen Beziehung zwischen Personen, sondern nur in einer beständigen Verbindung verwirklicht werden, die ihren Ursprung in der Ehe hat, das heißt in einem Pakt zwischen einem Mann und einer Frau, der auf der beiderseitigen und freien Entscheidung für eine vollgültige, auf die Fortpflanzung ausgerichtete eheliche Gemeinschaft beruht.“

(228) Im Zusammenhang mit den nichtehelichen Lebensgemeinschaften stellt die in der Öffentlichkeit immer stärker diskutierte Forderung nach rechtlicher Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ein besonderes Problem dar. Nur eine Anthropologie, die die volle Wahrheit über den Menschen in den Blick nimmt, kann auf diese Frage eine angemessene Antwort geben, die sowohl auf gesellschaftlicher wie auch auf kirchlicher Ebene verschiedene Aspekte beinhaltet. Eine solche Anthropologie macht deutlich, „wie unangemessen es ist, den Verbindungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen eine »eheliche« Realität zuzuschreiben. Dem steht in erster Linie die objektive Unmöglichkeit entgegen, eine solche Verbindung durch die Weitergabe des Lebens Frucht bringen zu lassen – gemäß dem von Gott in die Struktur des Menschen eingeschriebenen Plan. Ein Hindernis sind die mangelnden Voraussetzungen für jene interpersonale Komplementarität, die der Schöpfer für Mann und Frau gewollt hat, und zwar sowohl auf physisch-biologischer als auch besonders auf psychologischer Ebene. Nur in der Verbindung zwischen zwei geschlechtlich verschiedenen Personen kann sich die Vervollkommnung des Einzelnen in einer Synthese der Einheit und der gegenseitigen psycho-physischen Ergänzung verwirklichen“.Die homosexuellen Personen müssen in ihrer Würde voll respektiert und dazu ermutigt werden, dem Plan Gottes Folge zu leisten, indem sie sich in besonderer Weise um Keuschheit bemühen. Der ihnen gebührende Respekt darf jedoch nicht zu einer Legitimierung von Verhaltensweisen führen, die mit dem moralischen Gesetz nicht vereinbar sind, und noch weniger dazu, dass Personen des gleichen Geschlechts ein Recht auf Ehe zugestanden und ihre Verbindung damit der Familie gleichgestellt wird.

Stellungnahme des Vorsitzenden der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz, 30.6.2017 (Auszug)

„Differenzierung aber ist keine Diskriminierung. Eine Wertschätzung gleichgeschlechtlichen Zusammenlebens kann auch durch eine andere institutionelle Ausgestaltung ausgedrückt werden. Sie muss nicht in der Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Erscheinung treten. Die Väter des Grundgesetzes gaben der Ehe einen so herausragenden Platz in unserer Verfassung, weil sie diejenigen schützen und stärken wollten, die als Mutter und Vater ihren Kindern das Leben schenken wollen. Wird jetzt vor allem der Schutz von Beziehungen und die Übernahme gemeinsamer Verantwortung als Begründung für die Öffnung der Ehe vorgebracht, so bedeutet dies eine wesentliche inhaltliche Umgewichtung und eine Verwässerung des klassischen Ehebegriffs.(…)

Als katholische Kirche werden wir uns nun verstärkt der Herausforderung stellen, die Lebenskraft des katholischen Eheverständnisses, wie es auch Papst Franziskus immer wieder klar benennt, überzeugend zu verdeutlichen und in der Öffentlichkeit einladend zu vertreten. Gleichzeitig erinnere ich daran, dass der sakramentale Charakter unseres Eheverständnisses von der heutigen Entscheidung im Deutschen Bundestag unberührt bleibt. Gerade in der jetzt geführten Debatte ist mir wichtig zu betonen, dass die Deutsche Bischofskonferenz in ihren Stellungnahmen zum Lebenspartnerschaftsrecht betont hat, dass es ein Missverständnis wäre, die hervorgehobene Rechtsstellung der Ehe und ihren bleibenden besonderen Schutz als Diskriminierung homosexuell veranlagter Männer und Frauen zu verstehen. Als Kirche haben wir Respekt für jene gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, in denen über viele Jahre hinweg gegenseitige Verantwortung und Fürsorge übernommen wird.“(Erzbischof Heiner Koch, 30.6.2017).


[1] Marx bedauert mögliche Auflösung des Ehebegriffs, 28.6.2017

[2] Bischof Küng: "Ehe für alle" wäre keine Ehe mehr“, 11.7.2017

[3] Kompendium der Soziallehre der Kirche, Vatikan 2004 (Herder-Verlag)

[4] PRESSEMELDUNG Erzbischof Koch zur Entscheidung im Deutschen Bundestag für die „Ehe für alle“ 30.06.2017, Nr. 110