32. Das zweite und das dritte Gebot

Das zweite Gebot des Dekalogs befiehlt, den Namen des Herrn zu ehren; das dritte ordnet an, die Festtage zu heiligen.

1. Das zweite Gebot

Das zweite Gebot des göttlichen Gesetzes lautet: Du sollst den Namen Gottes nicht verun-ehren. Dieses Gebot „schreibt vor, den Namen des Herrn zu achten“ (KKK, 2142). Der Mensch darf diesen heiligen Namen nur in den Mund nehmen, „um Gott zu preisen, zu loben und zu verherrlichen“ (KKK, 2143).

1.1. Der Name Gottes

„Der Name drückt das Wesen, die Identität der Person und den Sinn ihres Lebens aus. Gott hat einen Namen. Er ist nicht eine namenlose Kraft“ (KKK, 203). Gott kann freilich mit menschlichen Begriffen nicht voll erfasst werden, es gibt kein Wort, das ihn beschreiben, keinen Namen, der das Wesen Gottes erschöpfend ausdrücken könnte. Gott ist „der Heilige“ schlechthin, der absolut Höchste, der alles Geschaffene völlig übersteigt, der Transzendente.

Dennoch hat Gott, damit wir uns persönlich an ihn wenden können, im Alten Testament „sich seinem Volk Schritt für Schritt und unter verschiedenen Namen zu erkennen gegeben“ (KKK, 204). Der Name, den er Mose offenbarte, drückt aus, dass Gott das wesenhafte Sein ist. „Gott antwortete dem Mose: «Ich bin der Ich-bin». Und er fuhr fort: «So sollst du zu den Israeliten sagen: Der Ich-bin [JHWH] hat mich zu euch gesandt … Das ist mein Name für immer»“ (Ex 3,13-15; vgl. KKK, 213). Aus Ehrfurcht vor Gottes Heiligkeit hat das Volk Israel diesen Namen nicht ausgesprochen, sondern stattdessen den Titel „Herr“ (hebräisch „Adonai“, griechisch „Kyrios“) verwendet (vgl. KKK, 209). Weitere Namen Gottes im Alten Testament sind: „Elohim“, ein Wort, das die Fülle oder Großartigkeit im Pluralis Majestatis ausdrückt; und „El-Saddai“, was so viel bedeutet wie der Gewaltige oder Allmächtige.

Im Neuen Testament gibt Gott das Mysterium seines innertrinitarischen Lebens zu erkennen. Er ist ein einziger Gott in drei Personen: Vater, Sohn und Heiliger Geist. Jesus Christus lehrt uns, Gott „Vater“ zu nennen (Mt 6,9). „Abba“ ist die familiäre Anrede des Vaters auf Hebräisch (vgl. Röm 8,15). Gott ist der Vater Jesu Christi, und er ist unser Vater, allerdings auf verschiedene Weise, denn Jesus ist der einzige, der Eingeborene Sohn, und wir sind Adoptivkinder. Aber wir sind in Wahrheit Kinder (vgl. 1 Joh 3,1), Brüder Jesu Christi (Röm 8,29), da der Heilige Geist in unsere Herzen gesandt wurde und wir an der göttlichen Natur Anteil erhalten haben (vgl. Gal 4,6; 2 Petr 1,4). Wir sind Söhne Gottes in Christus. Folglich können wir uns an Gott wenden und ihn in Wahrheit „Vater“ nennen. Der heilige Josefmaria empfiehlt: „Gott ist ein Vater voll Zartgefühl und unendlicher Liebe. Nenne Ihn Vater oftmals während des Tages. Sage Ihm – du allein, in deinem Herzen –, dass du Ihn liebst, Ihn anbetest, dass du dich stolz und stark fühlst, weil du sein Sohn bist“ [1].

1.2. Den Namen Gottes ehren

Im Vaterunser beten wir: „Geheiligt werde dein Name“. Das Wort „heiligen“ bedeutet hier, den Namen Gottes „als heilig anerkennen und so behandeln“ (KKK, 2807). Dies tun wir, wenn wir Gott anbeten, ihn loben oder ihm danken. Aber die Worte „geheiligt werde dein Name“ sind auch eine Bitte. Wenn wir sie im Vaterunser aussprechen, bitten wir, dass sein Name durch uns geheiligt werde, dass wir ihn also durch unser Leben ehren und dass die Menschen ihn verherrlichen (vgl. Mt 5,16). „Es hängt zugleich von unserem Leben und von unserem Gebet ab, ob sein Name unter den Völkern geheiligt wird“ (KKK, 2814).

Die Achtung des Namens Gottes verlangt auch die Achtung des Namens der allerseligsten Jungfrau Maria, der Heiligen und der heiligen Wirklichkeiten, in denen Gott auf die eine oder andere Weise gegenwärtig ist, vor allem der Heiligsten Eucharistie, der wahren Gegenwart Jesu Christi, der Zweiten Person der Allerheiligsten Dreifaltigkeit, unter uns Menschen.

Das zweite Gebot verbietet jeden unziemlichen Gebrauch des Namens Gottes (vgl. KKK, 2146), insbesondere die Gotteslästerung, die „darin besteht, dass man – innerlich oder äußerlich – gegen Gott Worte des Hasses, des Vorwurfs, der Herausforderung äußert (...). Gotteslästerlich ist es auch, den Namen Gottes zu missbrauchen, um verbrecherische Handlungen zu decken, Völker zu versklaven, Menschen zu foltern oder zu töten. (...) Gotteslästerung ist in sich eine schwere Sünde“ (KKK, 2148).

Ebenso verbietet das zweite Gebot den Meineid (vgl. KKK, 2150). Schwören heißt, Gott zum Zeugen anrufen für das, was man sagt (z.B. um für ein Versprechen oder Zeugnis zu bürgen, die Unschuld einer Person, die ungerecht angeklagt oder verdächtigt wird, zu bestätigen oder um Prozessen und Streitigkeiten ein Ende zu setzen usw.). Es gibt Umstände, in denen der Eid erlaubt ist. Er darf nur in Wahrheit und für eine gerechte Sache geleistet werden, und er muss notwendig sein, wie etwa vor Gericht oder bei der Übernahme eines Amtes (vgl. KKK, 2154). Im Übrigen lehrt der Herr, dass man nicht schwören soll: „Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein“ (Mt 5,37; vgl. Jak 5,12; KKK, 2153).

1.3. Der christliche Name

„Der Mensch ist auf Erden das einzige Geschöpf, das Gott um seiner selbst willen gewollt hat“ [2]. Er ist nicht „etwas“, sondern „jemand“, eine Person. „Er allein ist berufen, in Erkenntnis und Liebe am Leben Gottes teilzuhaben. Auf dieses Ziel hin ist er geschaffen worden, und das ist der Hauptgrund für seine Würde“ (KKK, 356). In der Taufe, durch die der Mensch ein Kind Gottes wird, erhält er einen Namen, der seine unwiederholbare Einzigkeit vor Gott und den Menschen ausdrückt (vgl. KKK, 2156, 2158). Taufen bedeutet, zu „christianisieren“: Christ, Jünger Jesu Christi, ist der Eigenname jedes Getauften, denn er hat den Ruf empfangen, mit Christus eins zu werden: „In Antiochia nannte man die Jünger [die sich durch das Wirken des Heiligen Geistes zu Jesus Christus bekehrt hatten] zum ersten Mal Christen“ (Apg 11,26).

Gott ruft jeden bei seinem Namen (vgl. 1 Sam 3,4-10; Jes 43,1; Joh 10,3, Apg 9,4). Gott liebt jeden Menschen persönlich. Der heilige Paulus sagt: Jesus Christus „hat mich geliebt und sich für mich hingegeben“ (Gal 2,20). Von jedem erwartet Gott eine Antwort der Liebe: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit ganzem Herzen und ganzer Seele, mit all deinen Gedanken und all deiner Kraft“ (Mk 12,30). Keiner kann sich für diese Antwort der Liebe durch einen anderen vertreten lassen. Der heilige Josefmaria schreibt: „Bedenkt noch einmal in Ruhe jene göttliche Mahnung, die die Seele mit Unruhe erfüllt und sie zugleich die Süße des Wabenhonigs schmecken lässt: Redemi te et vocavi te nomine tuo: meus es tu (Jes 43,1), ich habe dich erlöst und dich beim Namen gerufen, du bist mein! Nehmen wir Gott nicht das, was sein Eigentum ist. Er ist ein Gott, der uns so sehr geliebt hat, dass Er für uns gestorben ist; ein Gott, der uns von aller Ewigkeit her, noch vor Erschaffung der Welt, auserwählt hat, damit wir in seiner Gegenwart heilig seien (vgl. Eph 1,4)“ [3].

2. Das dritte Gebot

Das dritte Gebot des Dekalogs lautet: Gedenke, dass du die Feiertage heiligst. Es befiehlt, Gott am Sonntag und an anderen Festtagen durch Kultakte zu ehren.

2.1. Der Sonntag oder Tag des Herrn

Die Bibel beschreibt die Erschaffung der Welt als das Werk von sechs „Tagen“. Am Ende „sah Gott alles an, was er gemacht hatte: Es war sehr gut. (…) Und Gott segnete den siebten Tag und erklärte ihn für heilig; denn an ihm ruhte Gott, nachdem er das ganze Werk der Schöpfung vollendet hatte“ (Gen 1,31. 2,3). Im Alten Bund bestimmte Gott den siebten Tag als den heiligen Tag der Woche, der von den übrigen Tagen getrennt und verschieden sein soll. Da der Mensch dazu berufen ist, durch seine Arbeit die Welt zu vervollkommnen und so an der Macht des Schöpfers teilzuhaben, ist er auch verpflichtet, am siebten Tag von seiner Arbeit abzulassen und diesen Tag dem Gottesdienst und der Erholung zu widmen.

Vor der Ankunft Christi war der siebte Tag der Sabbat. Im Neuen Bund ist der Sonntag der „Dies Domini“, der Tag des Herrn, denn er ist der Tag der Auferstehung des Herrn. Der Sabbat repräsentierte das Ende der Schöpfung; der Sonntag steht für den Anfang der „Neuen Schöpfung“, die mit der Auferstehung Jesu Christi angebrochen ist (vgl. KKK, 2174).

2.2. Die Mitfeier der Sonntagsmesse

Da das eucharistische Opfer „Quelle und Höhepunkt“ [4] des Lebens der Kirche ist, geschieht die Heiligung des Sonntags hauptsächlich durch die Mitfeier der Heiligen Messe. Die Kirche konkretisiert das dritte Gebot des Dekalogs wie folgt: „Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet“ (CIC, can. 1247; KKK, 2180). Neben dem Sonntag sind nach allgemeinem Kirchenrecht gebotene Feiertage „die Tage der Geburt unseres Herrn Jesus Christus, der Erscheinung des Herrn, der Himmelfahrt und des heiligsten Leibes und Blutes Christi, der heiligen Gottesmutter Maria, ihrer Unbefleckten Empfängnis und ihrer Aufnahme in den Himmel, des heiligen Josef, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und schließlich Allerheiligen“ (CIC, can. 1246; KKK, 2177). „Dem Gebot zur Teilnahme an der Messfeier genügt, wer an einer Messe teilnimmt, wo immer sie in katholischem Ritus am Feiertag selbst oder am Vorabend gefeiert wird“ (CIC, can. 1248; KKK, 2180).

„Die Gläubigen sind verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzu­neh­men, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z.B. Krankheit, Betreuung von Säuglingen usw.) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind (vgl. CIC, can. 1245). Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde“ (KKK, 2181).

2.3. Der Sonntag, Tag der Arbeitsruhe

„So wie Gott ‚ruhte am siebten Tag, nachdem er sein ganzes Werk vollbracht hatte‘ (Gen 2,2), so erhält das Leben des Menschen durch die Arbeit und die Ruhe seinen Rhythmus. Die Einsetzung des Tages des Herrn trägt dazu bei, dass alle über genügend Zeit der Ruhe und der Muße verfügen, um ihr familiäres, kulturelles, gesellschaftliches und religiöses Leben zu pflegen“ (KKK, 2184). An den Sonntagen und an den anderen gebotenen Feiertagen haben sich die Gläubigen „jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Tag des Herrn eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern“ (CIC, can. 1247). Es handelt sich beim Gebot der Feiertagsheiligung um eine schwere Verpflichtung. Die Pflicht zur Feiertagsruhe tritt allerdings gegenüber einer höheren Pflicht der Gerechtigkeit oder der Liebe zurück.

„Die Christen sollen darauf hinwirken, dass die Sonntage und kirchlichen Feiertage als gesetzliche Feiertage anerkannt werden, wobei sie die Religionsfreiheit und das Gemeinwohl aller zu achten haben. Sie sollen allen ein öffentliches Beispiel des Gebetes, der Ehrerbietung und der Freude geben und ihre Überlieferungen als einen wertvollen Beitrag zum geistlichen Leben der menschlichen Gesellschaft verteidigen“ (KKK, 2188). „Ein Christ soll sich hüten, einen anderen ohne Not zu etwas zu verpflichten, das ihn daran hindern würde, den Tag des Herrn zu feiern“ (KKK, 2187).

2.4. Der öffentliche Kult und das Bürgerrecht auf Religionsfreiheit

Heute herrscht in manchen Ländern weitgehend eine „laizistische“ Denkweise. Die Religion wird als eine Privatsache angesehen, die keine öffentlichen Manifestationen in der Gesellschaft haben soll. Die katholische Kirche lehrt jedoch, dass es ein Menschenrecht ist, „die Religion privat und öffentlich in Freiheit bekennen zu können“ [5]. Denn das Sittengesetz, das dem Herzen des Menschen von Natur aus eingeschrieben ist, befiehlt, „Gott einen sicht-baren, öffentlichen und regelmäßigen äußeren Kult zu erweisen“ [6] (vgl. KKK, 2176). Gewiss ist die Gottesverehrung vor allem ein innerer Akt; er muss aber auch nach außen in Erscheinung treten können, denn der Mensch „bedarf, um mit Gott verbunden zu werden, der Anleitung durch das Sinnliche, (…) damit der Geist des Menschen wie durch Zeichen dazu angehalten werde, sich mit Gott zu verbinden“ [7].

Es muss erlaubt sein, die Religion nicht nur äußerlich, sondern auch öffentlich zu bekennen, das heißt gemeinsam mit anderen, denn „die Sozialnatur des Menschen erfordert, dass der Mensch (…) seine Religion gemeinschaftlich bekennt“ [8]. Die Sozialität des Menschen verlangt, dass der Kult auch ein öffentlicher sein darf. „Es geschieht also ein Unrecht gegen die menschliche Person und gegen die Ordnung selbst, in die die Menschen von Gott hineingestellt sind, wenn jemandem die freie Verwirklichung der Religion in der Gesellschaft verweigert wird, voraus­gesetzt, dass die gerechte öffentliche Ordnung gewahrt bleibt (…). Demnach muss die staatliche Gewalt, deren Wesenszweck in der Sorge für das zeitliche Gemeinwohl besteht, das religiöse Leben der Bürger (…) anerkennen und begünstigen“ [9].

Es gibt ein bürgerliches Recht auf Freiheit in religiösen Dingen. Es besagt, dass die Gesellschaft und der Staat niemanden daran hindern dürfen, auf diesem Gebiet dem Urteil seines Gewissens zu folgen, und zwar sowohl privat als auch öffentlich, solange er die gerechten Grenzen achtet, die sich – wie die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit – aus den Erfordernissen des Gemeinwohls ergeben [10] (vgl. KKK, 2109). Jeder Mensch ist im Gewissen verpflichtet, die wahre Religion zu suchen und ihr anzuhangen; bei dieser Suche kann er die Hilfe anderer Menschen erhalten – die Christen haben sogar die Pflicht, diese Hilfe durch ihr Apostolat zu leisten –, aber niemand darf dabei gezwungen werden. Die Annahme des Glaubens hat immer frei zu erfolgen, ebenso seine Ausübung (vgl. KKK, 2104-2106).

„Deine Aufgabe als christlicher Staatsbürger ist es, dazu beizutragen, dass die Liebe und die Freiheit Christi alle Äußerungen unseres heutigen Lebens prägen: Kultur und Wirtschaft, Arbeit und Freizeit, Familienleben und das ganze soziale Miteinander“ [11].

Javier López

Grundlegende Literatur:

Zweites Gebot:Katechismus der Katholischen Kirche, 203-213; 2142-2167.

Drittes Gebot:Katechismus der Katholischen Kirche, 2168-2195); Johannes Paul II., Apost. Schreiben Dies Domini, 31.5.1988.

Benedikt XVI. - Joseph Ratzinger, Jesus von Nazareth I, Herder, Freiburg 2007, S. 176-179 (aus Kap. 5, Das Gebet des Herrn: „Geheiligt werde dein Name“).

Empfohlene Literatur:

Hl. Josefmaria, Homilie Umgang mit Gott, in Freunde Gottes, 142-153.


1Hl. Josefmaria, Freunde Gottes, 150.

2II. Vat. Konzil, Konst. Gaudium et spes, 24.

3Hl. Josefmaria, Freunde Gottes, 312.

4II. Vat. Konzil, Konst. Sacrosanctum Concilium, 10.

5II. Vat. Konzil, Erklärung Dignitatis humanae, 15; KKK, 2137.

6Hl. Thomas v. Aquin, Summa Theologiae, II-II, q. 122, a. 4, c.

7Hl. Thomas v. Aquin, Summa Theologiae, II-II, q. 81, a. 7, c.

8II. Vat. Konzil, Erklärung Dignitatis humanae, 3.

9Ebd.

10Ebd., 7.

11Hl. Josefmaria, Die Spur des Sämanns, 302.