24.(2) Das Sakrament der Weihe

Das Sakrament der Weihe verleiht eine Teilhabe am Priestertum Christi des Hauptes. Das Weihepriestertum unterscheidet sich seinem Wesen nach vom gemeinsamen Priestertum der Gläubigen.

1. Das Priestertum Christi

Aus dem Volk Israel, das Ex 19,6 als ein Reich von Priestern bezeichnet, wurde der Stamm Levi von Gott bestimmt zur „Sorge für die Wohnstätte der Bundesurkunde“ (Num 1,50). Aus den Leviten ihrerseits wurden die Priester des Alten Bundes durch den Ritus der Salbung geweiht (vgl. Ex 29,1-7) und ihnen eine Funktion übertragen “für die Menschen […] zum Dienst vor Gott, um Gaben und Opfer für die Sünden darzubringen“ (Hebr 5,1). Als Bestandteil des mosaischen Gesetzes ist dieses Priestertum Hinführung auf „eine bessere Hoffnung“ (Hebr 7,19). Es ist ein „Schatten der künftigen Güter“, aber aus sich selbst „kann es durch die immer gleichen, alljährlich dargebrachten Opfer die, die vor Gott treten, niemals für immer zur Vollendung führen“ (Hebr 10,1).

Das levitische Priestertum war im auserwählten Volk gewissermaßen ein Vorausbild der vollen Verwirklichung des Priestertums in Jesus Christus, das weder an die Abstammung noch an die Opfer im Tempel noch an das Gesetz gebunden ist, sondern nur an Gott selbst (vgl. Hebr 5,17-20 und 7,1 ff). Daher wurde Jesus „von Gott angeredet als ‚Hoherpriester nach der Ordnung Melchisedeks‘“ (Hebr 5,10), „denn durch ein einziges Opfer hat er die, die geheiligt werden, für immer zur Vollendung geführt“ (Hebr 10,14). So hat das fleischgewordene Wort Gottes die messianischen Prophezeiungen erfüllt und alle Menschen durch sein Sterben und Auferstehen erlöst, indem er sein Leben hingab in Erfüllung seiner priesterlichen Sendung. Dieses Priestertum, von dem Jesus selbst in Begriffen spricht, die Weihe und Sendung ausdrücken (vgl. Joh 10,14), hat somit allumfassende Bedeutung: Es existiert kein „Heilswirken Gottes außerhalb der einzigen Mittlerschaft Christi“ [1].

2. Das Priestertum bei den Aposteln und ihren Nachfolgern

Beim letzten Abendmahl tut Jesus seinen Willen kund, die Apostel an seinem Priestertum teilhaben zu lassen, das als Weihe (Heiligung) und Sendung erscheint: „Wie du mich in die Welt ge­sandt hast, so habe auch ich sie in die Welt gesandt. Und ich heilige mich für sie, damit auch sie in der Wahrheit geheiligt sind“ (Joh 17,18-19). Diese Teilhabe vollzieht sich in bestimmten Momenten des öffentlichen Lebens Christi, die man als Schritte in Richtung auf die Einsetzung des Weihesakraments betrachten kann: Jesus beruft die Apostel und formt aus ihnen ein Kollegium (vgl. Mk 3,13-19); er unterweist sie und sendet sie aus zu predigen (vgl. Lk 9,1-6); er verleiht ihnen die Vollmacht, Sünden zu vergeben (vgl. Joh 20,22-23); er überträgt ihnen eine allumfassende Sendung (vgl. Mt 28,18-20); und in einem besonders denkwürdigen Moment befiehlt er ihnen, die Eucharistie zu fei­ern: „Tut dies zu meinem Gedächtnis!“ (1 Kor 11,24). Die Apostel wurden „in dieser Sendung am Pfingsttag voll bekräftigt“ [2].

Im Lauf ihres Lebens hatten die Apostel „nicht bloß verschiedene Helfer im Dienstamt, sondern sie übertrugen, damit die ihnen anvertraute Sendung nach ihrem Tod weitergehe, gleichsam nach Art eines Testaments ihren unmittelbaren Mitarbeitern die Aufgabe, das von ihnen begonnene Werk zu vollenden und zu kräftigen, (…) und gaben dann Anordnung, dass nach ihrem Hingang andere bewährte Männer ihr Dienstamt übernähmen“. (…) „Die Bischöfe haben also das Dienstamt in der Gemeinschaft zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen, übernommen. An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung“ [3].

2.1. Die liturgische Feier des Weihesakramentes

Im Neuen Testament wird der Aposteldienst durch Auflegung der Hände und Gebet übertragen (vgl. Apg 6,6; 1 Tim 4,14; 5,22; 2 Tim 1,6). Das ist die Praxis, die in den ältesten erhaltenen Weiheriten, etwa in der Traditio apostolica oder den Statuta Ecclesiae Antiqua, entgegentritt. Dieser wesentliche Kern, der das sakramentale Zeichen bildet, wurde im Lauf der Jahrhunderte um einige Nebenriten bereichert, die in den einzelnen liturgischen Traditionen verschieden sein können. „So bezeugen im lateinischen Ritus die Eröffnungsriten ‒ die Vorstellung und Wahl des Ordinanden, die Ansprache des Bischofs, die Befragung des Ordinanden, die Allerheiligenlitanei ‒‚ dass die Wahl des Kandidaten dem Brauch der Kirche entsprechend vorgenommen wurde. Sie bereiten auf den feierlichen Weiheakt vor. Nach diesem bringen weitere Riten das vollzogene Mysterium symbolisch zum Ausdruck und zum Abschluss: Der Bischof und der Priester erhalten die Salbung mit dem heiligen Chrisam, dem Zeichen der besonderen Salbung durch den Heiligen Geist, der ihren Dienst fruchtbar macht; dem Bischof werden das Evangelienbuch, der Ring, die Mitra und der Stab überreicht zum Zeichen seiner apostolischen Sendung zur Verkündigung des Gotteswortes, seiner Treue zur Kirche, der Braut Christi, und seines Auftrags, der Hirte der Herde des Herrn zu sein; dem Priester werden die Patene und der Kelch überreicht für ‚die Gabe des heiligen Volkes‘, die er Gott darbringen soll; dem Diakon, der die Sendung erhalten hat, das Evangelium Christi zu verkünden, wird das Evangelienbuch übergeben“ (KKK, 1574).

2.2.Wesen und Wirkungen der Weihe

Durch das Weihesakrament wird eine Teilhabe am Priestertum Christi in der apostolischen Sukzession verliehen. Das Weihepriestertum unterscheidet sich vom gemeinsamen (oder allgemeinen) Priestertum der Gläubigen, das mit der Taufe und der Firmung verliehen wird. Beide Weisen des Priestertums „sind einander zugeordnet“, aber „sie unterscheiden sich dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach“ [4]. Das Besondere und Wesentliche am Amtspriestertums liegt darin, dass es „eine sakramentale Vergegenwärtigung Jesu Christi, des Hauptes und Hirten“ [5] ist, die dazu befähigt, in der pastoralen Funktion von Verkündigung und Leitung die Autorität Christi auszuüben und beim Vollzug des sakramentalen Dienstes in persona Christi zu handeln.

Die repraesentatio Christi Capitis bleibt im Geweihten immer bestehen. Er wurde mit dem sakramentalen Charakter besiegelt, der bei der Weihe unauslöschlich der Seele eingeprägt wurde. Der Charakter ist somit die hauptsächliche Wirkung des Sakramentes, und da er eine bleibende Wirklichkeit ist, kann die Weihe weder wiederholt noch ausgelöscht noch auf Zeit erteilt werden. „Ein gültig Geweihter kann aus angemessenen Gründen der Verpflichtungen und Ämter enthoben werden, die mit der Weihe gegeben sind, oder es kann ihm verboten wer­den, sie auszuüben. Er kann aber nicht wieder Laie im eigentlichen Sinn werden“ (KKK, 1583).

Das Weihesakrament verleiht auf jeder seiner Stufen außerdem „die Gnade des Heiligen Geistes, die diesem Sakrament innewohnt“. Durch sie „wird der Geweihte Christus dem Priester, Lehrer und Hirten angeglichen, als dessen Diener er eingesetzt ist“ (KKK, 1585). Dieser Dienstcharakter ist also Gabe und Aufgabe, denn die Weihe wird empfangen im Hinblick auf den Dienst an Christus und an den Gläubigen, die in der Kirche seinen mystischen Leib bilden. Beim Bischof besteht die empfangene Gabe in „dem Geist des Regierens, den du [Gott] deinem geliebten Sohn Jesus Christus gabst und den er seinerseits den heiligen Aposteln weitergab“ [6]. Beim Priester bittet die Kirche Gott um die Gabe des Geistes, „damit er würdig sei, untadelig vor deinem Altar zu erscheinen, das Evangelium von deinem Reich zu verkünden, den Dienst des Wortes der Wahrheit zu vollbringen, dir Gaben und geistige Opfer darzubringen, dein Volk durch das Bad der Wiedergeburt zu erneuern, so dass es unserem großen Gott und Retter Jesus Christus entgegenschreite“ [7]. Für die Diakone gilt: „Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie dem Volke Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium“ [8].

2.3. Die Stufen des Weihesakramentes

Der Diakonat, der Presbyterat und der Episkopat stehen untereinander in enger innerer Beziehung als Stufen ein und derselben Wirklichkeit des Weihesakraments und werden nacheinander empfangen. Sie unterscheiden sich nach der jeweils verliehenen sakramentalen Wirklichkeit und den entsprechenden Funktionen in der Kirche.

„Durch die Bischofsweihe wird die Fülle des Weihesakramentes übertragen. Sie heißt ja auch im liturgischen Brauch der Kirche wie in den Worten der heiligen Väter ‚das Hohepriestertum‘, ‚die Ganzheit des heiligen Dienstamtes‘“ [9]. Den Bischöfen ist der Dienst an der Gemeinschaft übertragen: „An Gottes Stelle stehen sie der Herde vor, deren Hirten sie sind, als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung“ [10]. Sie sind Nachfolger der Apostel und Glieder des Bischofskollegiums, dem sie unmittelbar durch die Bischofsweihe eingegliedert werden, bei Wahrung der hierarchischen communio mit dem Papst, dem Haupt dieses Kollegiums, und den übrigen Gliedern. Hauptsächlich kommen ihnen die Funktionen des Hauptes zu, und zwar sowohl in der Gesamtkirche als auch durch den Vorsitz in den Teilkirchen, die sie „als Stellvertreter und Gesandte Christi durch Rat, Zuspruch, Beispiel, aber auch in Autorität und heiliger Vollmacht leiten“ [11]. Unter den Aufgaben der Bischöfe „hat die Verkündigung des Evangeliums einen hervorragenden Platz. Denn die Bischöfe sind Glaubensboten, die Christus neue Jünger zuführen; sie sind authentische, das heißt mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer. Sie verkündigen dem ihnen anvertrauten Volk die Botschaft zum Glauben und zur Anwendung auf das sittliche Leben“, und wenn sie „in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind sie von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren“ [12]. Als „Verwalter der Gnade des höchsten Priestertums“ ordnen die Bischöfe mit ihrer Autorität die fruchtbringende Feier der Sakramente: „Sie leiten die Spendung der Taufe, die Anteil am königlichen Priestertum Christi gewährt. Sie sind die erstberufenen Firmspender, sie erteilen die heiligen Weihen und regeln die Bußdisziplin. Ferner ermahnen und unterweisen sie sorgsam ihr Volk, dass es in der Liturgie und vorzüglich im Messopfer seinen Anteil gläubig und ehrfürchtig erfülle“ [13].

Das Priesteramt wurde von Gott eingesetzt, damit seine Diener „heilige Weihevollmacht besitzen zur Darbringung des Opfers und zum Nachlass der Sünden und das priesterliche Amt öffentlich vor den Menschen in Christi Namen verwalten“ [14]. „Den Priestern ist ihr Dienstamt in untergeordnetem Rang übertragen worden; als Glieder des Priesterstandes sollen sie, in der rechten Erfüllung der ihnen von Christus anvertrauten Sendung, Mitarbeiter des Bischofsstandes sein“ [15]. Ihr Amt „nimmt an der Vollmacht teil, mit der Christus selbst seinen Leib auferbaut, heiligt und leitet“, und kraft des empfangenen Weihesakraments sind die Priester „mit einem besonderen Prägemal ausgezeichnet, das sie […] dem Priester Christus gleichförmig macht, so dass sie in der Person des Hauptes Christus (in persona Christi Capitis) handeln können“ [16]. Die Priester bilden „in Einheit mit ihrem Bischof ein einziges Presbyterium, das freilich mit unterschiedlichen Aufgaben betraut ist“ [17]; sie erfüllen ihre Sendung in unmittelbarem Kontakt mit den Menschen. Konkreter gesagt, „ist die erste Aufgabe der Priester, [...] allen die frohe Botschaft Gottes zu verkünden, um so in der Erfüllung des Herrenauftrags: ‚Gehet hin in alle Welt, und verkündet das Evangelium allen Geschöpfen‘ das Gottesvolk zu begründen und zu mehren“ [18]. „Am meisten üben sie ihr heiliges Amt in der eucharistischen Feier oder Versammlung aus, wobei sie in der Person Christi handeln (in persona Christi agentes) und sein Mysterium verkünden, die Gebete der Gläubigen mit dem Opfer ihres Hauptes vereinigen und das einzige Opfer des Neuen Bundes, das Opfer Christi nämlich, der sich ein für alle Mal dem Vater als unbefleckte Gabe dargebracht hat (vgl. Hebr 9,11-28), im Messopfer bis zur Wiederkunft des Herrn (vgl. 1 Kor 11,26) vergegenwärtigen und zuwenden“ [19]. Vereint damit „walten sie des Amtes der Versöhnung und der Wiederaufrichtung für die büßenden oder von Krankheit heimgesuchten Gläubigen“. Als wahrhafte Hirten üben sie „das Amt Christi des Hirten und Hauptes entsprechend dem Anteil ihrer Vollmacht aus, sie sammeln die Familie Gottes als von einem Geist durchdrungene Gemeinde von Brüdern und führen sie durch Christus im Geist zu Gott dem Vater“ [20].

Die Diakone stehen eine Stufe tiefer in der Hierarchie. Sie empfangen die Handauflegung „nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung“ und verrichten ihr Amt als repraesentatio Christi Servi. Aufgabe des Diakons ist es, „feierlich die Taufe zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem Gottesdienst und dem Gebet der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und den Beerdigungsritus zu leiten“ [21].

3. Spender und Empfänger

Die Spendung des Weihesakraments in seinen drei Stufen ist ausschließlich dem Bischof vorbehalten. Im Neuen Testament wird es nur von den Aposteln gespendet, und „da das Sakrament der Weihe das Sakrament des apostolischen Dienstes ist, kommt den Bischöfen als Nachfolgern der Apostel die Vollmacht zu, „die geistliche Gabe" (LG 21), die „apostolische Saat" (LG 20) weiterzugeben“ (KKK, 1576), die im geweihten Amt über die Jahrhunderte bewahrt wird.

Für die Erlaubtheit einer Bischofsweihe ist in der lateinischen Kirche ein ausdrücklicher Auftrag des Papstes gefordert (vgl. CIC, 1013); in den Ostkirchen ist ein Auftrag des Papstes, des Patriarchen oder des Metropoliten notwendig, wobei eine Weihe ohne rechtmäßigen Auftrag immer ungültig ist (vgl. CCEO, 745). Im Fall der Priester- und Diakonenweihe muss der Weihende entweder selbst Bischof des Kandidaten sein oder von der zuständigen Autorität das Entlassschreiben erhalten haben (vgl. CIC, 1015-1016); wenn die Weihe außerhalb der eigenen Zirkumskription stattfindet, ist die Erlaubnis des Diözesanbischofs notwendig (vgl. CIC 1017).

Für die Gültigkeit der Weihe ist auf allen drei Stufen gefordert, dass der Kandidat ein getaufter Mann ist. Jesus Christus hat nämlich nur Männer zu Aposteln gewählt, obwohl unter den Menschen, die ihm nachfolgten, Frauen waren, die zum Teil größere Treue bewiesen haben als die Männer. Dieses Vorgehen des Herrn ist von normativer Bedeutung für das Leben der Kirche und kann nicht als bloß durch die Umstände bedingt betrachtet werden. Schon die Apostel fühlten sich an diese Praxis gebunden und legten die Hände nur Männern auf, auch dann, als die Kirche in Ländern verbreitet war, wo eine Präsenz von Frauen im Priesterdienst keine Verwunderung erregt hätte. Die Väter der Kirche folgten getreu dieser Norm im Bewusstsein, sich an eine bindende Überlieferung zu halten, die auch durch Synodenbeschlüsse bestätigt wurde. Daher „nimmt die Kirche für sich nicht die Vollmacht in Anspruch, Frauen zur Priesterweihe zuzulassen“ [22].

Für eine rechtmäßige und völlig fruchtbare Weihe ist seitens des Kandidaten außerdem die Berufung als übernatürliche Wirklichkeit erforderlich sowie ihre Bestätigung durch die Einladung der zuständigen Autorität (den „Ruf der Hierarchie“). Andererseits gilt in der lateinischen Kirche für alle drei Weihestufen die Vorschrift des kirchlichen Zölibats. Dieser „ist zwar nicht vom Wesen des Priestertums selbst gefordert“ [23], er ist „jedoch in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen“, denn so haben die Kleriker teil an der zölibatären Lebensform, die Christus zur Ausführung seiner Sendung gewählt hat. „Sie hangen ihm leichter ungeteilten Herzens an, schenken sich freier in ihm und durch ihn dem Dienst für Gott und die Menschen“. Durch die Ganzhingabe ihres Lebens an die übertragene Sendung „weisen sie auf jenen geheimnisvollen Ehebund hin, der von Gott begründet ist (…), in welchem die Kirche Christus zum einzigen Bräutigam hat. Darüber hinaus sind sie ein lebendiges Zeichen der zukünftigen, schon jetzt in Glaube und Liebe anwesenden Welt, in der die Auferstandenen weder freien noch gefreit werden“ [24]. Nicht zum Zölibat verpflichtet sind die ständigen Diakone und die Diakone und Priester der Ostkirchen. Schließlich sind für den Empfang der Weihe bestimmte innere und äußere Dispositionen gefordert, ein Mindestalter und eine angemessene Ausbildung, sonstige Weihevoraussetzungen und das Freisein von Hindernissen und Irregularitäten (vgl. CIC, 1029-1042; CCEO, 758-762). Für die Kandidaten zur Bischofsweihe gelten besondere Bedingungen, die ihre Eignung sicherstellen (vgl. CIC, 378).

Philip Goyret

Grundlegende Literatur

Katechismus der Katholischen Kirche [KKK], 1533-1600.

Empfohlene Literatur

II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium [LG], 18-29; Dekret Presbyterorum Ordinis, 2, 4-6, 15-17.

Hl. Josefmaria, Homilie Priester auf ewig, 13.4.1973.


1Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung Dominus Iesus, 6.8.2000, 14.

2II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 19.

3Ebd., 20.

4Ebd., 10.

5Johannes Paul II., Nachsynodales Apostol. Schreiben Pastores dabo vobis, 25.3.1992, 15, 4.

6Römisches Pontifikale, Bischofsweihe, Weihegebet.

7Byzantinischer Ritus, Weihegebet bei der Priesterweihe.

8II. Vat. Konzil, Dogm. Konst. Lumen gentium, 29.

9Ebd., 21.

10Ebd., 20.

11Ebd., 27.

12Ebd., 25.

13Ebd., 26.

14II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis, 2.

15Ebd.

16Ebd.

17II. Vat. Konzil, Konst. Lumen gentium, 28.

18II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis, 4.

19II. Vat. Konzil, Konst. Lumen gentium, 28.

20Ebd.

21Ebd., 29.

22Johannes Paul II., Apostol. Schreiben Ordinatio Sacerdotalis, 22.5.1994, 2.

23II. Vat. Konzil, Dekret Presbyterorum Ordinis, 16.

24Ebd.