Interview mit Eduardo Baura zum Thema der Personalprälaturen

Augenblicklich ist das Thema der Personalprälaturen wieder aktuell. Das ist eine günstige Gelegenheit um Professor Eduardo Baura zu diesem Thema ein paar Fragen zur Klärung und zum besserem Verständnis dieser Rechtsfigur der katholischen Kirche zu stellen. Prof. Baura ist Professor für kanonisches Recht an der Päpstlichen Universität „Santa Croce“ in Rom

Augenblicklich ist das Thema der Personalprälaturen wieder aktuell. Das ist eine günstige Gelegenheit um Professor Eduardo Baura zu diesem Thema ein paar Fragen zur Klärung und zum besserem Verständnis dieser Rechtsfigur der katholischen Kirche zu stellen. Prof. Baura ist Professor für kanonisches Recht an der Päpstlichen Universität Päpstlichen Universität vom Heiligen Kreuz, in Rom.

Hängen die Personalprälaturen direkt vom Papst ab?

An der Spitze jeder Personalprälatur steht ein Prälat, der sie als kirchlicher Bevollmächtigter leitet. Selbstverständlich ist er direkt der Jurisdiktionsgewalt des Papsts unterstellt. Die Personalprälaturen hängen wie die einzelnen Diözesen oder auch andere kirchliche Organismen von der Kongregation der Bischöfe bzw. in Ausnahmefällen auch von der Kongregation für die Evangelisierung der Völker ab.

Sind die Personalprälaturen unabhängig von den Bischöfen?

Alle Verwaltungsbezirke hängen vom Bischof ab, der diesem Verwaltungsbezirk vorsteht. Die Personalprälaturen ersetzen nicht die Autorität des Diözesanbischofs, sondern stellen eine zusätzliche Hilfe für seine pastoralen Aufgaben dar. Die Gläubigen der Personalprälaturen gehören weiterhin den Ortskirchen oder Diözesen an, in denen ihr Wohnsitz liegt. Folglich unterstehen sie wie alle anderen Gläubigen der Autorität des Ortsbischofs. Bevor eine Personalprälatur in einer Diözese ihre Arbeit aufnimmt, ist das Einverständnis des Diözesanbischof einzuholen. Die juridische Gewalt des Prälaten erstreckt sich nur auf die Aspekte, die die besondere Aufgabe der Prälatur betreffen.

Warum heißt diese Einrichtung "Personal"prälatur?

“Personal-” steht im Gegensatz zu “Territorial-”. Die Diözesen beispielsweise sind territorial bestimmt, da sie sich auf ein bestimmtes Territorium beschränken. Zu diesem örtlich umgrenzten Gebiet gehören die Gläubigen, die auf diesem Territorium ihren Wohnsitz haben. Im Fall der Personalprälaturen ist der Bereich ihrer Jurisdiktion und ihrer Aufgabe durch ein persönliches Kriterium umschrieben, d.h. je nach den Personen, an die sie sich wenden. Das ist zum Beispiel in den Militärordinariaten der Fall (zu ihnen gehören Mitglieder des Heeres, ganz unabhängig von ihren Wohnorten); dasselbe geschieht in den Personalordinariaten (wie bei den Anglikanern; zum Ordinariat gehören anglikanische Gläubige, die sich freiwillig diesem Ordinariat unterstellt haben) und im Fall der Personalprälatur Opus Dei (zu der Gläubige aus der ganzen Welt und aus verschiedensten Lebensumständen gehören, die den Wunsch haben, die allgemeine Berufung zur Heiligkeit in ihrem gewöhnlichen Alltag zu leben und zu verbreiten.)

Wozu dienen die Personalprälaturen?

Die Personalprälaturen sind kirchliche Verwaltungsbezirke, die mit großer Flexibilität ausgestattet sind, um so pastorale Aktivitäten durchzuführen, die von Gläubigen unterschiedlicher Diözesen genutzt werden können.

Die Personalprälaturen sind kirchliche Verwaltungsbezirke, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil und dem Codex des kanonischen Rechts geschaffen wurden, um mit größerer Flexibilität pastorale Aufgaben wahrzunehmen, die Gläubigen verschiedener Diözesen nützen können. Sie sind eine der Selbstorganisationsformen der Kirche, durch die sie besser ihrer Aufgabe nachkommen und in besonderer Weise die pastoralen Aufgaben wahrnehmen kann, die für eine Diözese nur schwer zu übernehmen sind. Eine Personalprälatur ist in der Lage sich der pastoralen Betreuung von Gläubigen anzunehmen, die sich nicht auf ein Territorium beschränken, sondern sich aufgrund eines persönliches Kriteriums zusammengeschlossen haben, wie etwa die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe, einer National- oder Sprachgemeinschaft, oder die Entscheidung für eine spezielle geistliche Betreuung o.ä.

Für Interessierte, die das Thema weiter vertiefen möchten, empfiehlt sich das Interview mit dem damaligen Sekretär der Bischofskongregation Msgr. Monterisi, der inzwischen Erzpriester der Basilika Sankt Paul vor den Mauern ist. www.opusdei.de/art.php?p=35771