Leitlinien zum Kinder- und Jugendschutz

Nach dem Vorbild der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) hat die Prälatur Opus Dei in Deutschland Maßnahmen ergriffen, die Kinder und junge Menschen schützen sollen, die zu Bildungseinrichtungen mit geistlicher Begleitung des Opus Dei kommen.

In Anlehnung an die Verfahrensordnung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) aus dem Jahr 2019 [1] hat die Prälatur Opus Dei in Deutschland eine eigene Verfahrensordnung erlassen [2]. Sie gilt für Gläubige (Priester, Diakone und Laien) der Prälatur, die in Bildungsaktivitäten arbeiten, an denen Minderjährige teilnehmen. Als Prävention sind u.a. Schulungen der Mitarbeiter vorgesehen. In Übereinstimmung mit der DBK-Verfahrensordnung werden darin ferner Regelungen für die Untersuchung von Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs und Gewalt aufgestellt. So werden die Ansprechpersonen und ein Beraterstab eingesetzt, die solchen Vorwürfen nachgehen sollen.
Um einen Vorfall von sexuellem Missbrauch oder Misshandlung (Gewalt) eines Minderjährigen durch Personal der Prälatur zu melden, kontaktieren Sie bitte eine der Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendschutz unter der Telefonnummer 0221 2591 6263 (Festnetz) oder 0176 4185 2910 (Mobilfunk) oder per E-Mail an (Herr Peter Lochner: peterlochner@gmx.net bzw. Frau Ingeborg Jende: ingeborgjende@t-online.de). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich mit der staatlichen Stelle des unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs www.hilfeportal-missbrauch.de in Verbindung zu setzen.

Außerdem hat der Prälat des Opus Dei in Kenntnis des Inhalts der kirchlichen Normen und in voller Übereinstimmung mit ihrem hohen Ziel an alle Gläubigen der Prälatur eigene Leitlinien erlassen, in denen die vom Papst erlassenen Anweisungen wiedergegeben und an die spezifische pastorale Tätigkeit der Prälatur angepasst werden [3].

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[1] Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst (18. November 2019)
[2]Verfahrensordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Gläubige der Prälatur Opus Dei in Deutschland (1. Juni 2021)
[3]Leitlinien für den Schutz von Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen (22. Februar 2020