Erzbischof Monterisi: „Die Gestalt der Personalprälatur bereichert die kirchliche Communio“

Ein Interview mit Erzbischof Francesco Monterisi, dem Sekretär der Vatikanischen Kongregation für die Bischöfe, die für sämtliche Prälaturen zuständig ist. Anlass war der 25. Jahrestag der Errichtung des Opus Dei als Personalprälatur.

Erzbischof Francesco Monterisi, der Sekretär der Vatikanischen Kongregation für die Bischöfe

Exzellenz: Papst Johannes Paul II. hat das Opus Dei am 28. November 1982 als Personalprälatur errichtet. Was bedeutet das aus Ihrer Sicht für die Bistümer der Kirche?

In diesem 25. Jahr kann man bereits abschätzen, was die Angehörigen des Opus Dei bislang geleistet haben. Die Zugehörigkeit von katholischen Laien zu ihrer eigenen Diözese und zugleich zum Opus Dei führt dazu, dass „die besondere Sendung der Prälatur in die Evangelisierungsbemühungen jeder Teilkirche mündet“. Mit diesen Worten hat es der Diener Gottes Papst Johannes Paul II. vor fünf Jahren in einer Ansprache festgestellt.

Warum hat Johannes Paul II. diese von Konzil vorgesehene Rechtsform im Falle des Opus Dei erstmals umgesetzt?

Zur Beantwortung Ihrer Frage muss man aufzeigen, wie sich das Opus Dei dem Papst und der Kirche darstellte, als seine Anerkennung durch den Heiligen Stuhl auf die Tagesordnung kam.

Das Opus Dei war im Jahre 1928 in Herz und Sinn des hl. Josefmaria zur Welt gekommen. Es war ein neues und neuartiges Werk mit ganz bestimmten Zügen, die es dann bei der Anerkennung im Rahmen der Rechtsordnung der Kirche – also im Kanonischen Recht– zu berücksichtigen galt. So gab es zerstreut über die Bistümer der Welt Tausende von Gläubigen, die sich das Ideal zu eigen gemacht hatten, das ihnen der hl. Josefmaria vorgestellt hatte. Nämlich das Ideal, dem Ruf zur Heiligung und zum Apostolat inmitten der gewöhnlichen Umstände ihres jeweiligen Lebens zu folgen. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchten diese Christen besonderen pastoralen Beistand. Deshalb hatte sich auf Anregung des Gründers selbst eine größere Zahl von Priestern vom Herrn berufen gefühlt, ihren Dienst als Welt- und nicht etwa als Ordenspriester unter diesen Laien auszuüben, die nach der Heiligkeit in den gewöhnlichen Dingen strebten. Weiter erwies es sich als notwendig, diese neue apostolische Wirklichkeit der Leitung einer Person zu unterstellen – nämlich dem Prälaten, der zusammen mit seinen Mitarbeitern das Leben und das Wirken des Opus Dei weltweit koordinieren sollte. Das waren die Gründe dafür, dem Opus Dei die spezifische Rechtsform einer Personalprälatur zu verleihen.

Aber weder wurden mit der Errichtung der Prälatur durch Johannes Paul II. die Mitglieder noch die Bildungsaktivitäten des Opus Dei „unabhängig“ von der kirchlichen Hierarchie.

Man braucht nur die Apostolische Konstitution Ut sit zu lesen, mit der das Opus Dei 1982 als Prälatur errichtet worden war, um zu erkennen, dass es die Gestalt einer Personalprälatur dem Opus Dei tatsächlich am Besten ermöglicht, seine Sendung in der Kirche zu erfüllen. Ganz so wie der hl. Josefmaria Escrivá diese Rechtsform in seiner tiefen Spiritualität entworfen hatte.

Gibt es außer dem Opus Dei noch andere Personalprälaturen?

Derzeit nicht. Aber nichts steht im Weg, dass künftig weitere entstehen. Der Heilige Stuhl wird sie errichten, wenn sie die erforderlichen Eigenschaften aufweisen, wie sie die kirchlichen Bestimmungen für solche juristischen Institute vorgeben.

Johannes Paul II hob 2002 in einer Ansprache hervor, dass „die besondere Sendung der Prälatur in die Evangelisierungsbemühungen jeder Teilkirche mündet“

Ihre Frage spielt vielleicht auf Presseberichte an, nach denen Erzbischof Emmanuel Milingo eine Personalprälatur für seine Vereinigung verheirateter Priester schaffen will. Aus kirchenrechtlicher Sicht wäre ein solches Projekt wahrhaft ein Monster, aber keine Personalprälatur. Dafür fehlen ihm mehrere grundlegende Elemente wie die spezifische pastorale Aufgabe oder einfach die Gläubigen. Ganz zu schweigen von den höchst bedauerlichen Umständen dieses Plans, die Erzbischof Milingo von der Gemeinschaft mit der Kirche getrennt haben. Dazu gehört, dass er den Zölibat aufgegeben hat, der ein großes Geschenk Gottes an die Kirche ist und den er freiwillig „um des Himmelreiches willen“ übernommen hatte. Aber auch der schwerwiegende Ungehorsam gegenüber dem Heiligen Vater sowie das Ärgernis für die Gläubigen.

Manche sehen in der Rechtsform einer Personalprälatur einen Status mit ziemlicher Unabhängigkeit. Ist da etwas Wahres daran?

Die Hierarchie hat mit Hilfe einer Personalprälatur das genannte pastorale Problem gelöst. Aber weder wurden mit der Errichtung der Prälatur durch Johannes Paul II. die Mitglieder noch die Bildungsaktivitäten des Opus Dei „unabhängig“ von der kirchlichen Hierarchie. Im Gegenteil hat die Kirche dadurch, dass der Prälat vom Papst ernannt wird, die Aufsicht über das Ganze übernommen. Es ist die Aufgabe des Prälaten, die Prälatur in Gemeinschaft mit allen Bischöfen zu leiten. Zugleich ist er verpflichtet, das Opus Dei und alle seine Einrichtungen in der Einheit mit dem Heiligen Vater zu bewahren – „cum et sub Petro“, mit und unter Petrus.

Die Communio mit dem Heiligen Stuhl erweist sich in ganz bestimmten Verpflichtungen. So muss der Prälat alle fünf Jahre einen Bericht über die Lage der Prälatur vorlegen. Auch gehören regelmäßige Kontakte mit den verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie dazu, insbesondere mit der Kongregation für die Bischöfe, die für alles zuständig ist, was die Prälatur als solche angeht.

Bezüglich der Laien des Opus Dei ist zu sagen, dass ihre Zugehörigkeit zur Prälatur ihren Status als Gläubige ihres jeweiligen Bistums in keiner Weise abwandelt. Vielmehr werden sie sich gerade dadurch immer bewusster, zur Kirche zu gehören, angefangen mit der Teilkirche, in der sie leben und arbeiten.

Die apostolischen Früchte des Opus Dei kommen den Bistümern zugute, in denen die Mitglieder der Prälatur wohnen. Wie oft hat beispielsweise das persönliche Apostolat eines Opus Dei-Angehörigen dazu geführt, dass sich ein Freund, Kollege oder Verwandter der Kirche zuwandte. Der Einsatz der Laien des Opus Dei, ihre Arbeit in apostolischen und sozialen Einrichtungen, ihre Initiativen aller Art können andere Gläubige anspornen. Und das bedeutet spirituelles Wachstum in der Diözese.

Die Erfahrung dieser Jahre, in denen die Prälatur in so zahlreichen Bistümern rund um den Erdball präsent ist, zeigt, dass das Opus Dei seine intensive apostolische Tätigkeit wirklich in Gemeinschaft mit den Diözesanbischöfen entfaltet. Diese Communio nimmt ganz unterschiedliche Formen an, doch seitens der Prälatur Opus Dei mit dem stets selben Wunsch, in Harmonie mit allen Bischöfen zu wirken, in deren Diözesen sie tätig ist.

Das Opus Dei ist entstanden, um das Apostolat seiner Mitglieder im gewöhnlichen Leben zu fördern.

Abschließend könnte man dazu sagen, dass die Personalprälatur zur Bereicherung der kirchlichen Communio beiträgt.

Inwieweit stärkt die Rechtsform der Prälatur Opus Dei die Rolle der Laien?

Das Opus Dei ist entstanden, um das Apostolat seiner Mitglieder im gewöhnlichen Leben zu fördern. Schon vor der Errichtung der Prälatur gehörten dem Opus Dei zahlreiche Laien in aller Welt an, die sich dazu verpflichtet hatten, dieses Ideal in ihrem Leben in Familie, Beruf und Gesellschaft umzusetzen. Wie Johannes Paul II. in derselben Ansprache sagte, die ich eingangs zitiert habe, erlaubt die Gestalt der Personalprälatur – gleich wie die verschiedenen kirchlichen Gebietskörperschaften – ein „organisches Zusammenwirken von Priestern und Laien“ zum Wohl der Kirche und zum Fortschritt des Reiches Gottes.