Die „Aspiranten“ im Opus Dei

„Aspiranten“ der Prälatur Opus Dei sind die Jugendlichen, die ab dem Alter von 14½ Jahren als Antwort auf den Ruf Gottes ihren Willen äußern, sich bei Erreichen des vorgesehenen Alters in die Prälatur einzugliedern.

Allgemeines über die Arbeit des Opus Dei mit den Jugendlichen

Die Sendung des Opus Dei besteht im Wesentlichen darin, vielen Menschen unabhängig von Geschlecht, Kultur, Beruf oder Alter bei der Bemühung um die Heiligkeit im gewöhnlichen Alltag behilflich zu sein. So ruft die Prälatur auch Bildungsinitiativen für Jugendliche ins Leben. Diese Aufgabe ist von besonderer Bedeutung, weil sie in ihnen die Tugenden fördert, die ihnen ermöglichen, zu reifen Christen heranzuwachsen. Die Lehre des hl. Josefmaria über die Notwendigkeit des persönlichen Gebetes, fern jeder Anonymität, hilft ihnen dabei, Lebensentscheidungen in Freiheit und Verantwortung zu treffen.

Unter den vielen Jugendlichen, die an den Veranstaltungen der Prälatur teilnehmen, machen einige die Entdeckung, dass Gott sie dazu ruft, Ihm ihr Leben im Opus Dei zu widmen. Über die Entdeckung der Berufung in der Jugendzeit sagte der hl. Johannes Paul II.: „Die Hüterin und Überbringerin dieser Antwort ist die christliche Gemeinschaft, denn sie wurde vom Herrn beauftragt, den Jugendlichen den höchsten Sinn der menschlichen Existenz zu erschließen, indem sie sie zur Entdeckung ihrer eigenen Berufung im täglichen Leben hinführt. Tatsächlich beinhaltet das Leben immer eine Berufung, die man erkennen und der man folgen muss, denn eine Existenz ohne Berufung kann niemals authentisch sein.“ 1 Man darf sich deshalb nicht wundern, wenn Gott jemandem den Plan für sein Leben in großen Linien schon sehr früh zeigt. Tatsächlich ist es immer wieder in der Geschichte des Volkes Israel und der Kirche vorgekommen, dass Heilige schon sehr jung dazu berufen wurden, Gott auf einem besonderen Weg zu dienen.

In der zweitausendjährigen Geschichte des Christentums gibt es viele Zeugnisse dafür, dass die Jugend der geeignetste Zeitpunkt ist, um ein kohärentes und zielgerichtetes Leben zu beginnen. So haben die Päpste bei ihren Begegnungen mit den Jugendlichen sie immer wieder dazu ermutigt, eine mögliche Berufung Gottes zu entdecken: „Was will Gott von mir? (…) Wenn diese Unruhe aufgekommen ist, lasst euch vom Herrn führen und gebt euch freiwillig in den Dienst dessen, der „nicht gekommen [ist], um sich dienen zu lassen, sondern um zu dienen und sein Leben hinzugeben als Lösegeld für viele“ (Mk 10, 45). Euer Leben wird eine unerwartete Fülle erreichen“. 2

Erst kürzlich hat Papst Franziskus die jungen Menschen eingeladen, kühn zu sein, um die Mission der Kirche zu erfüllen: "Liebe junge Freunde, der Herr braucht euch! Auch heute ruft er jeden von euch, ihm in seiner Kirche zu folgen und Missionar zu sein. Liebe junge Freunde, der Herr ruft euch! Nicht haufenweise, als Masse! Er ruft dich und dich und dich, jeden einzeln; hört im Herzen, was er euch sagt.(...) Liebe junge Freunde, bitte schaut euch das Leben nicht „vom Balkon aus“ an! Begebt euch in die Welt! Jesus ist nicht auf dem Balkon geblieben. Er hat sich mitten hinein gestürzt. Betrachtet das Leben nicht „vom Balkon aus“. Taucht ein in das Leben, wie Jesus es gemacht hat." (Papst Franziskus, Vigilfeier mit den Jugendlichen in Rio de Janeiro, 27.7.2013)

Das Erkennen des göttlichen Rufes zum Opus Dei. Die Aufgabe der Kirche und der Eltern

Dem Opus Dei angehören zu wollen, setzt den Willen voraus, sich für das ganze Leben zu verpflichten. Die Antwort auf einen Ruf Gottes besteht immer in einem Willensakt, der in voller Freiheit und bewusst vollzogen werden muss. Für eine Entscheidung von solcher Tragweite braucht man selbstverständlich ein entsprechendes Unterscheidungsvermögen, in erster Linie sind ein rechtschaffenes Leben und ein persönlicher Umgang mit Gott unerlässlich. Die Klugheit verlangt außerdem bei einer Materie von derartiger Bedeutung, dass man den Rat kompetenter Personen einholt, wie es der menschlichen Natur und der kirchlichen Dimension der christlichen Existenz entspricht.

Die Kirche hat in ihrem mütterlichen Auftrag als Mittlerin zwischen Gott und den Menschen einige Bedingungen aufgestellt, damit die Entscheidungen, die das ganze Leben betreffen, mit größtmöglicher Klugheit und in voller Freiheit getroffen werden können. So wurde die Volljährigkeit von der Kirche für das 18. Lebensjahr festgesetzt, das ist also jener Zeitpunkt, ab welchem der Mensch volle Entscheidungsbefugnis hat. 3 Zugleich kennt die Kirche aber auch die Natur des Menschen und die Fähigkeit der Jugendlichen, sich Gott gegenüber zu verpflichten oder persönliche Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen. Deswegen anerkennt das kanonische Recht das Grundrecht der Gläubigen, eine Ehe einzugehen, für die Frau schon ab dem 14. Lebensjahr und für den Mann ab dem 16. Lebensjahr, obwohl in den meisten Ländern aus anderen Gründen für die zivile Anerkennung ein höheres Alter verlangt wird. 4 Ebenso gesteht die Kirche Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, das Recht zu, in kirchlichen Gerichtsverfahren ohne die Zustimmung der Eltern oder eines Vormundes in geistlichen und anderen damit verbundenen Belangen im eigenen Namen Rede und Antwort zu stehen. 5

Der Heilige Stuhl hat in den Statuten der Prälatur Opus Dei 6 festgelegt, dass nur Volljährige eingegliedert werden können, das heißt also, Gläubige, die schon das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie können aber schon eineinhalb Jahre vorher um die Aufnahme bitten, damit sie die notwendige Vorbereitung für die rechtliche Eingliederung erhalten können. Da es vorkommt, dass Jugendliche sogar noch früher erkennen, dass der göttliche Plan für ihr Leben darin besteht, dem Opus Dei anzugehören, hat der Heilige Stuhl in den Statuten dieser Prälatur 7 auch vorgesehen, dass diese Gläubigen als „Aspiranten“ um die Aufnahme bitten können. Dies ist ab einem Alter von 14½ Jahren möglich.

Darüber hinaus verlangt man, der Klugheit entsprechend, immer die ausdrückliche Einwilligung der Eltern, ob es jetzt darum geht, Aspirant zu werden oder vor Erreichung des 18. Lebensjahres um die Aufnahme in die Prälatur zu bitten. Die Eltern kennen ihre Kinder und können und müssen ihnen mit ihrer Lebenserfahrung dabei helfen, den göttlichen Ruf realistisch einzuschätzen. Christliche Eltern, die sich ihrer Mission als Mitarbeiter Gottes bewusst sind, werden versuchen, die Gewissensentscheidung ihrer Kinder zu respektieren, ohne sie durch eigene Ansichten und Vorstellungen zu verdrängen. So gesehen ist es normal, dass christliche Eltern die Berufung der Kinder mit Dankbarkeit annehmen und versuchen, sie mit Gebet und liebevoller Zuwendung zu unterstützen. Dies ist ein klares Zeichen dafür, dass ihre Familie sich in eine wirkliche Hauskirche 8 verwandelt hat, in der der Heilige Geist seine Charismen hervorbringt.

Klarerweise bleibt der Erziehungsauftrag der Eltern in Bezug auf Kinder, die Aspiranten geworden sind, weiterhin aufrecht und ist genauso wichtig wie bei anderen Jugendlichen. Die Kinder wiederum sind sich bewusst, dass sie ihre familiären Verpflichtungen eifriger erfüllen und versuchen müssen, vorbildliche Töchter und Söhne zu sein, wenn sie dem Geist des Werkes entsprechend leben wollen.

Die Beziehung der Aspiranten zum Opus Dei

Aspiranten sind Burschen und Mädchen, die aus freiem Willen den Entschluss kundgetan haben, sich nach Erreichen des entsprechenden Alters der Prälatur Opus Dei als Numerarier, Numerarierin oder Assoziierte(r) einzugliedern (das sind die Gläubigen, die für die apostolischen Aufgaben des Opus Dei verfügbarer sind, da sie den Zölibat leben). Ein Aspirant gehört nicht der Prälatur Opus Dei an, aber er bemüht sich, seinem Alter entsprechend nach den Forderungen zu leben, die die Berufung zum Opus Dei mit sich bringt. Er gelangt auch in den Genuss der geistlichen Güter der Prälatur und trägt selbst mit seinen guten Werken dazu bei. Er lebt weiterhin zuhause bei seinen Eltern und Geschwistern: in einem Zentrum der Prälatur dürfen keine Minderjährigen leben. Er besucht auch weiterhin dieselbe Schule, das gleiche Institut oder College.

Ein Aspirant ist, wie schon hervorgehoben, juridisch nicht an die Prälatur gebunden und geht ihr gegenüber durch die Bitte um Aufnahme als Aspirant auch keinerlei Verpflichtungen ein. Die Jugendlichen erhalten die geistliche und pastorale Hilfe des Opus Dei, die in einer altersentsprechenden gründlichen und intensiven christlichen Bildung besteht, damit sie ein kohärentes Glaubensleben führen können. Man hilft ihnen, die Heiligkeit zu suchen und in ihrer Umgebung apostolisch zu wirken. Anhand konkreter Beispiele lernen sie, sich wie gute Kinder, Geschwister und Freunde zu verhalten. Sie werden dazu angeregt, das Lernen ernst zu nehmen und dies Gott aufzuopfern, und die menschlichen Tugenden wie Arbeitsamkeit, Loyalität, Großzügigkeit, Freude usw. zu pflegen, die die Grundlage der übernatürlichen Tugenden sind. So vertieft sich das Verständnis für die Spiritualität des Werkes und seine Art des apostolischen Wirkens sowie deren praktische Umsetzung. Durch den Beistand der geistlichen Leitung gewinnen sie außerdem größere Selbsterkenntnis und Reife in ihrem Entschluss.

Wenn der Aspirant es wünscht, kann er mit 16½ Jahren um die Aufnahme ins Opus Dei bitten. Wenn er nicht mehr Aspirant sein möchte, dann kann er auch weiterhin an den Bildungsmitteln teilnehmen. Es bedeutet für niemanden ein Scheitern, dass die christliche Berufung zum Opus Dei nicht der göttliche Plan für sein Leben gewesen ist. Im Gegenteil: Gott hat ihm in dieser Zeit eine menschliche und geistliche Formung ermöglicht, die ihm immer nützlich sein wird, damit er sich in den Tugenden übt, die er für sein Leben und in seinem Umfeld benötigt.

Eduardo Baura

Copyright © Praelatura Sanctae Crucis et Operis Dei

1 Hl. Johannes Paul II., Botschaft zum 32. Weltgebetstag für geistliche Berufe, 18.10.1994

2

Benedikt XVI.,

Ansprache bei der Begegnung mit den freiwilligen Helfern des 26. Weltjugendtages

, 21.8.2011.

3 Vgl. can. 97 des Codex des Kanonischen Rechtes (CIC) und can. 909, § 1 des Gesetzbuches der Katholischen Ostkirchen (CCEO).

4 Vgl. can. 1083 des CIC und can. 800 des CCEO.

5 Vgl. can. 1478 § 3 und can. 1136 § 3 des CCEO.

6 Vgl. Codex iuris particularis Operis Dei, Nr. 17 und 20 § 1, 1°

7 Vgl. Codex iuris particularis Operis Dei, Nr. 20 § 1, 4°

8 Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmat. Konst . Lumen Gentium, Nr. 11.